Kritische Infrastrukturen (KRITIS): Lebensadern unserer Gesellschaft

In unserer hochvernetzten Welt gibt es Einrichtungen, ohne die unser Alltag kaum vorstellbar wäre. Diese sogenannten Kritischen Infrastrukturen bilden das Rückgrat unserer Gesellschaft – doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Was sind Kritische Infrastrukturen?

Kritische Infrastrukturen, kurz KRITIS, umfassen all jene Organisationen und Einrichtungen, die für das Funktionieren unseres Gemeinwesens unverzichtbar sind. Ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung würde zu schwerwiegenden Konsequenzen führen: Von Versorgungsengpässen über Störungen der öffentlichen Sicherheit bis hin zu weitreichenden gesellschaftlichen Folgen.

Die zehn Säulen unserer Infrastruktur

Das Spektrum der KRITIS-Sektoren ist breit gefächert und umfasst:

  • Energie: Stromversorgung, Gasnetze, Kraftwerke
  • Informationstechnik und Telekommunikation: Rechenzentren, Mobilfunknetze
  • Transport und Verkehr: Flughäfen, Bahnhöfe, Logistikzentren
  • Gesundheit: Krankenhäuser, Arzneimittelversorgung
  • Medien und Kultur: Rundfunk, wichtige Kultureinrichtungen
  • Wasser: Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung
  • Ernährung: Lebensmittelproduktion, Großmärkte
  • Finanz- und Versicherungswesen: Banken, Zahlungsverkehr
  • Siedlungsabfallentsorgung: Müllabfuhr, Entsorgungsanlagen
  • Staat und Verwaltung: Behörden, Sicherheitsorgane

Wichtig zu wissen: Alle Organisationen dieser Sektoren zählen grundsätzlich zu den Kritischen Infrastrukturen – unabhängig von ihrer Größe.

Gesetzliche Regulierung: Wer ist betroffen?

Nicht alle KRITIS-Sektoren unterliegen denselben gesetzlichen Vorgaben. Die Bereiche „Staat und Verwaltung“ sowie „Medien und Kultur“ fallen nicht unter die Regulierung durch das BSI-Gesetz (BSIG).

Für die übrigen acht Sektoren gilt: Das BSIG definiert in § 2 Absatz 10 Kritische Infrastrukturen als Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von hoher Bedeutung sind. Bei ihrem Ausfall oder ihrer Beeinträchtigung würden erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit entstehen.

Die BSI-Kritisverordnung: Wann gelten die Pflichten?

Doch wann genau ist eine Einrichtung „kritisch“ im Sinne des Gesetzes? Hier kommt die BSI-Kritisverordnung ins Spiel. Sie legt konkrete Schwellenwerte fest, ab denen eine Infrastruktur als kritisch eingestuft wird.

Erreicht oder überschreitet eine Einrichtung diese Schwellenwerte, greifen die gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten des BSIG. Betreiber müssen dann bestimmte Sicherheitsstandards einhalten und Vorfälle melden.

Auch unter dem Schwellenwert: Schutz ist wichtig

Ein wichtiger Hinweis: Selbst wenn Ihre Anlagen die Schwellenwerte in den einzelnen Sektoren nicht erreichen, ist der Schutz Ihrer Infrastruktur von großer Bedeutung. Eine Teilnahme am UP KRITIS (Umsetzungsplan Kritische Infrastrukturen) ist daher auch für kleinere Betreiber empfehlenswert.

Weiterführende Informationen

Umfassende Informationen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Die wichtigsten Downloads für KRITIS-Betreiber und Prüfer finden Sie auf der BSI-Website.


Dieser Artikel bietet einen Überblick über Kritische Infrastrukturen in Deutschland. Für detaillierte Informationen zu Ihrer spezifischen Situation empfehlen wir die Beratung durch Fachexperten.

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