NIS2-Richtlinie: Der EU-Standard für Cybersicherheit in kritischen Sektoren

NIS2-Richtlinie: Der EU-Standard für Cybersicherheit in kritischen Sektoren

NIS2-Richtlinie: Der EU-Standard für Cybersicherheit in kritischen Sektoren

NIS2-Richtlinie: Der EU-Standard für Cybersicherheit in kritischen Sektoren

03.04.2025

Lizzy Herzer

Lizzy Herzer

Die digitale Transformation hat unsere Gesellschaft grundlegend verändert, aber mit zunehmender Konnektivität steigen auch die Cyberrisiken. Mit der NIS2-Richtlinie hat die Europäische Union auf diese Herausforderung reagiert und einen umfassenden Rechtsrahmen für Cybersicherheit in kritischen Sektoren geschaffen.

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie 2022/2555), die im Januar 2023 in Kraft trat, ersetzt ihre Vorgängerin NIS1 und hebt das gemeinsame Sicherheitsniveau der EU im Bereich der Cybersicherheit erheblich an. Sie umfasst 18 kritische Sektoren und schafft klarere Regelungen sowie stärkere Aufsichtsinstrumente. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen – eine Frist, die 23 Mitgliedstaaten nicht eingehalten haben, weshalb die Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.

Welche Stellen sind betroffen?

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich erheblich und umfasst 18 kritische Sektoren:

  • Energie: Strom-, Gas- und Ölversorgung

  • Transport: Luft-, Schienen-, Wasser- und Straßenverkehr

  • Banken und Finanzmarktinfrastrukturen

  • Gesundheitswesen: Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen

  • Trinkwasserversorgung

  • Digitale Infrastruktur: Internet-Knotenpunkte, DNS-Dienste, TLD-Domainregistrierungen

  • Öffentliche Verwaltung: Zentrale und regionale Behörden

  • Wettbewerbsfähige Sektor

  • Abwasserentsorgung

  • Herstellung kritischer Produkte: Medizinprodukte, Pharmazeutika, Chemikalien

  • Lebensmittelproduktion und -verteilung

  • Digitale Dienste: Cloud-Computing, Rechenzentren, soziale Netzwerke

  • Post- und Kurierdienste

  • Abfallwirtschaft

  • Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste

  • Forschungseinrichtungen

  • Herstellung und Vertrieb von Elektronik und Halbleitern

  • Verteidigung und Sicherheit

In erster Linie betrifft die Richtlinie Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Das bedeutet, dass eine große Anzahl von Unternehmen und Organisationen vor der Herausforderung steht, die Anforderungen zu erfüllen.

Wesentliche Verpflichtungen für betroffene Stellen

Die NIS2-Richtlinie bringt eine Reihe konkreter Verpflichtungen mit sich:

Betroffene Einrichtungen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren und eine feste Kontaktperson benennen – in der Regel einen Informationssicherheitsbeauftragten. Dieser Ansprechpartner muss rund um die Uhr erreichbar sein.

Ein zentrales Element ist die Einrichtung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS). Dazu gehört die Definition von Informationsvermögen, Schutzanforderungen und die Entwicklung von Prozessen für Kryptografie, Authentifizierung, Backups, Tests und Notfallkonzepte.

Im Falle eines Sicherheitsvorfalls muss innerhalb von 24 Stunden ein Erstbericht an das BSI übermittelt werden. Darüber hinaus wird die Führungsebene direkt zur Verantwortung gezogen – das Top-Management haftet für die Nichteinhaltung von Cybersicherheitsmaßnahmen.

Drei zentrale Strategien für gesteigerte Sicherheit

Cybersecurity-Experten empfehlen drei zentrale Maßnahmen, um Unternehmen gegen Cyberbedrohungen zu wappnen:

1. Sicherheitsbewusstsein: Da Menschen das Hauptziel für Hacker darstellen, ist es entscheidend, das Bewusstsein aller Mitarbeiter zu schärfen. Regelmäßige Schulungen und höhere Wachsamkeit gegenüber Phishing und anderen Bedrohungen können viele Angriffe im Keim ersticken.

2. Moderne Schutztechnologien: Konventionelle Antivirenprogramme sind nicht mehr ausreichend. Stattdessen wird die Nutzung von XDR-Lösungen (Extended Detection and Response) empfohlen, die Anomalien frühzeitig mit Hilfe von KI erkennen können. Darüber hinaus sollten Internet-Proxys zur Überwachung des Datenverkehrs und spezielle Lösungen zur Mail-Sicherheit implementiert werden.

3. Vorfallreaktion: Jede Organisation sollte täglich auf den Ernstfall vorbereitet sein. Dazu gehören detaillierte Risikopläne für verschiedene Angriffsszenarien und regelmäßige Übungen, um im Notfall schnell und koordiniert reagieren zu können.

Europäische Kooperationsstrukturen

Die NIS2-Richtlinie schafft neue Strukturen für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene:

  • Ein Netzwerk von Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) ermöglicht den Austausch von Informationen über Cyberbedrohungen und die koordinierte Reaktion auf Vorfälle.

  • Für größere Cybersicherheitsvorfälle wurde das European Cyber Crisis Liaison Organisation Network (EU-CyCLONe) geschaffen, um eine koordinierte Verwaltung und regelmäßigen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Organen zu gewährleisten.

  • Die NIS-Kooperationsgruppe dient als Plattform für strategische Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und der Europäischen Union-Agentur für Cybersicherheit (ENISA).

Fazit: Jetzt handeln statt warten

Experten raten dringend davon ab, auf die endgültige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu warten, sondern jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist komplex und zeitaufwändig – eine bedeutende Herausforderung, insbesondere für kleinere Einrichtungen.

Ein zweistufiger Ansatz macht Sinn: Zuerst eine Ist-Analyse durchführen, um zu bestimmen, welche Sicherheitsprobleme zentral und welche dezentral gelöst werden sollten. Danach wird eine zentrale Schulung der Führungsebene empfohlen, gefolgt von der Identifizierung aller betroffenen Bereiche und der Einstellung von Personal für die Umsetzung.

Die NIS2-Richtlinie mag zunächst als bürokratische Hürde erscheinen, bietet aber angesichts der zunehmenden Bedrohungslage die Möglichkeit, die Cybersicherheit in kritischen Sektoren nachhaltig zu stärken und letztendlich die Sicherheit unserer gesamten Infrastruktur zu verbessern.

Wesentliche Anforderungen auf einen Blick

Grundlagenanforderungen der NIS2-Richtlinie

  • Registrierung beim BSI und Ernennung eines Informationssicherheitsbeauftragten

  • Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit des Ansprechpartners

  • Erstbericht über Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden

  • Einrichtung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)

  • Definition von Informationsvermögen und Schutzanforderungen

  • Entwicklung von Prozessen für Kryptografie, Authentifizierung und Notfallkonzepte

Zeitliche Aspekte

  • Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie war der 17. Oktober 2024

  • Erwartete Umsetzung in deutsches Recht im Jahr 2025

  • Empfehlung: Proaktive Vorbereitung statt Warten

Für weitere Informationen zur NIS2-Richtlinie besuchen Sie die offizielle Website der Europäischen Kommission.

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