Die digitale Transformation hat unsere Gesellschaft grundlegend verändert, doch mit zunehmender Vernetzung steigen auch die Cyberrisiken. Mit der NIS2-Richtlinie reagierte die Europäische Union auf diese Herausforderung und etabliert einen umfassenden Rechtsrahmen für die Cybersicherheit in kritischen Sektoren.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die im Januar 2023 in Kraft getretene NIS2-Richtlinie (Richtlinie 2022/2555) ersetzt ihre Vorgängerin NIS1 und hebt das gemeinsame Sicherheitsniveau der EU im Bereich der Cybersicherheit deutlich an. Sie umfasst 18 kritische Sektoren und schafft klarere Vorschriften sowie stärkere Aufsichtsinstrumente. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen – eine Frist, die von 23 Mitgliedstaaten nicht eingehalten wurde, weshalb die Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat.
Welche Einrichtungen sind betroffen?
Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich erheblich und umfasst 18 kritische Sektoren:
- Energie: Strom-, Gas- und Ölversorgung
- Verkehr: Luft-, Schienen-, Wasser- und Straßenverkehr
- Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen
- Trinkwasserversorgung
- Digitale Infrastruktur: Internetknotenpunkte, DNS-Dienste, TLD-Namenregister
- Öffentliche Verwaltung: Zentrale und regionale Behörden
- Weltraumsektor
- Abwasserbewirtschaftung
- Herstellung kritischer Produkte: Medizinprodukte, Arzneimittel, Chemikalien
- Lebensmittelproduktion und -vertrieb
- Digitale Dienste: Cloud-Computing, Rechenzentren, soziale Netzwerke
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste
- Forschungseinrichtungen
- Herstellung und Vertrieb von Elektronik und Halbleitern
- Verteidigung und Sicherheit
Konkret betrifft die Richtlinie Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro. Damit steht eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen vor der Herausforderung, die Anforderungen zu erfüllen.
Verpflichtungen für betroffene Einrichtungen
Die NIS2-Richtlinie bringt eine Reihe konkreter Verpflichtungen mit sich:
Betroffene Einrichtungen müssen sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren und einen festen Ansprechpartner – in der Regel einen Information Security Officer – benennen. Diese Kontaktstelle muss rund um die Uhr erreichbar sein.
Ein zentrales Element ist die Etablierung eines Information Security Management Systems (ISMS). Dieses umfasst die Definition von Informationswerten, Schutzbedarfen sowie die Entwicklung von Prozessen für Kryptografie, Authentifizierung, Backups, Tests und Notfallkonzepte.
Im Falle eines Sicherheitsvorfalls muss innerhalb von 24 Stunden eine Erstmeldung an das BSI erfolgen. Zudem wird die Führungsebene direkt in die Verantwortung genommen – das Top-Management haftet bei Nichteinhaltung der Cybersicherheitsmaßnahmen.
Drei Strategien für mehr Sicherheit
Cybersicherheitsexperten empfehlen drei zentrale Maßnahmen, um Unternehmen gegen Cyberbedrohungen zu wappnen:
- Security Awareness: Da der Mensch das Haupteinfallstor für Hacker darstellt, ist die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden entscheidend. Regelmäßige Schulungen und ein geschärftes Bewusstsein für Phishing und andere Bedrohungen können viele Angriffe bereits im Keim ersticken.
- Moderne Schutztechnologien: Herkömmliche Virenschutzprogramme reichen nicht mehr aus. Stattdessen wird der Einsatz von XDR-Lösungen (Extended Detection and Response) empfohlen, die mithilfe von KI Anomalien frühzeitig erkennen können. Ergänzend sollten Internet-Proxys zur Überwachung des Datenverkehrs und spezielle Mail-Security-Lösungen implementiert werden.
- Incident Response: Jede Organisation sollte täglich auf den Worst Case vorbereitet sein. Dazu gehören detaillierte Risikopläne für verschiedene Angriffsszenarien und regelmäßige Übungen, um im Ernstfall schnell und koordiniert reagieren zu können.
Europäische Kooperationsstrukturen
Die NIS2-Richtlinie schafft neue Strukturen für die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene:
- Ein Netzwerk von Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) ermöglicht den Informationsaustausch über Cyberbedrohungen und die koordinierte Reaktion auf Vorfälle.
- Für größere Cybersicherheitsvorfälle wurde das europäische Netz der Verbindungsorganisationen für Cyberkrisen (EU-CyCLONe) ins Leben gerufen, das ein koordiniertes Management und regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und EU-Organen gewährleistet.
- Die NIS-Kooperationsgruppe dient als Plattform für die strategische Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA).
Fazit: Jetzt handeln statt warten
Experten raten dringend dazu, nicht auf die endgültige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu warten, sondern bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Implementierung der erforderlichen Maßnahmen ist komplex und zeitaufwändig – besonders für kleinere Einrichtungen eine erhebliche Herausforderung.
Sinnvoll ist ein zweistufiger Ansatz: Zunächst eine Ist-Analyse durchführen, um festzustellen, welche Sicherheitsthemen zentral und welche dezentral gelöst werden sollten. Anschließend empfiehlt sich eine zentralisierte Schulung der Führungsebene, gefolgt von der Identifikation aller betroffenen Bereiche und der Einstellung von Personal für die Umsetzung.
Die NIS2-Richtlinie mag zunächst als bürokratische Hürde erscheinen, doch angesichts der steigenden Bedrohungslage bietet sie die Chance, die Cybersicherheit in kritischen Sektoren nachhaltig zu stärken und damit letztlich auch die Sicherheit unserer gesamten Infrastruktur zu verbessern.
Wichtigste Anforderungen im Überblick
Grundlegende Anforderungen der NIS2-Richtlinie
- Registrierung beim BSI und Benennung eines Information Security Officers
- 24/7-Erreichbarkeit der Kontaktstelle
- Erstmeldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden
- Etablierung eines Information Security Management Systems (ISMS)
- Definition von Informationswerten und Schutzbedarfen
- Entwicklung von Prozessen für Kryptografie, Authentifizierung und Notfallkonzepte
Zeitliche Aspekte
- Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie war der 17. Oktober 2024
- Voraussichtliche Umsetzung in deutsches Recht im Jahr 2025
- Empfehlung: Proaktive Vorbereitung statt Abwarten
Weitere Informationen zur NIS2-Richtlinie finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission.
Für Krankenhäuser empfehlen wir das Interview mit Sascha Fröhlich, Chief Information Security Officer der Sana Kliniken, Interview mit dem Fachmagazin f&w