Terms and conditions

The terms of use apply to the free start and the paid licence of basebox, for companies, institutions and public bodies only. All prices are net, plus VAT. This translation is provided for convenience. The German version is legally binding.

  • Free start with 1 million tokens, with no time limit. End it at any time by deleting the organisation.
  • Licence through a quote, paid by invoice. At least one year; renews for twelve months at a time, with three months’ notice to the end of the term.
  • No access by basebox to AI inputs and outputs. No training on your data. Everyone checks AI outputs before using them.
  • Processing in our data centre in Germany. Accounts created before November 2026 run at Hetzner in Nuremberg with AI models from Google Vertex in Frankfurt until they are moved.
  • Professional secrecy. For customers bound by Section 203 of the German Criminal Code (StGB), the annex on protecting professional secrecy applies.

Terms of use (German original)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) regeln die Nutzung der basebox KI-Plattform (im Folgenden „basebox“) der basebox GmbH, Bahnhofplatz 3, 86919 Utting am Ammersee (im Folgenden „basebox GmbH“ oder „wir“), durch ihre Kunden. Sie gelten für den kostenlosen Start (Abschnitt 4) und für die kostenpflichtige Lizenz in der Cloud oder auf einem Server (Abschnitt 5).

1.2. basebox richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher. Wir bieten basebox in Deutschland, Österreich und der Schweiz an, in Frankreich nur als Server.

1.3. Für die kostenpflichtige Lizenz gelten zusätzlich das Angebot, der Software-Lizenzvertrag und die im Angebot genannten Anlagen. Sie gehen diesen Nutzungsbedingungen vor.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Begriffe

2.1. „Organisation“: der Bereich des Kunden in basebox mit seinen Personen, Gruppen, Apps, Dokumenten und Einstellungen.

2.2. „Administrator“: die Person, die die Organisation anlegt oder die der Kunde dafür bestimmt. Sie lädt Personen ein, verwaltet Gruppen und Rechte und kann die Organisation löschen. Sie muss befugt sein, den Kunden zu vertreten.

2.3. „Person“: eine natürliche Person, die basebox mit eigenem Konto im Auftrag des Kunden nutzt.

2.4. „App“: eine gespeicherte Anweisung an die KI, auf Wunsch mit Dokumenten oder Verbindungen zu Systemen, die Personen nutzen, teilen oder bearbeiten können.

2.5. „Eingaben“ und „Ausgaben“: was Personen an ein KI-Modell senden, einschließlich hochgeladener Dokumente, und was das KI-Modell antwortet.

2.6. „Tokens“: Maß für die Textmenge, die KI-Modelle verarbeiten. Gezählt werden Eingaben und Ausgaben.

2.7. „Cloud“: basebox aus unserem Rechenzentrum in Deutschland, mit eigener Umgebung je Organisation.

2.8. „Server“: basebox auf Hardware des Kunden, bei ihm oder in einem Rechenzentrum seiner Wahl.

3. Vertragsschluss

3.1. Die Registrierung ist kostenlos. Der Vertrag über die kostenlose Nutzung kommt zustande, wenn sich die Organisation unter signup.basebox.ai registriert: Sie gibt eine E-Mail-Adresse an und bestätigt sie über die anschließend gesendete E-Mail, legt ein Passwort und einen Namen für die Organisation fest und akzeptiert diese Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung.

3.2. Wer die Organisation registriert, bestätigt, dass er den Kunden vertreten darf, und wird Administrator. Weitere Personen registrieren keine eigene Organisation; der Administrator lädt sie ein.

3.3. Den Vertrag über die kostenpflichtige Lizenz schließen wir auf Grundlage eines Angebots. Er kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt. Apps, Wissensdatenbanken und Einstellungen aus dem kostenlosen Start bleiben dabei erhalten; eine neue Registrierung ist nicht nötig.

3.4. Diese Nutzungsbedingungen stehen auch nach Vertragsschluss unter basebox.ai/agb bereit.

4. Kostenloser Start

4.1. Jede neue Organisation erhält ein Konto in der Cloud mit allen Funktionen und 1 Mio. Tokens kostenlos, ohne zeitliche Begrenzung. Wir fragen keine Zahlungsdaten ab, und automatisch wird nie etwas gekauft.

4.2. Ist das kostenlose Kontingent verbraucht, nutzt der Kunde die KI weiter, indem er eine Lizenz bucht (Abschnitt 5).

4.3. Bis zum Start der Cloud im November 2026 gilt für neu registrierte Organisationen: Sie arbeiten in einer gemeinsamen Umgebung bei Hetzner in Nürnberg und sind dort als Mandanten voneinander getrennt; eine eigene Benutzerverwaltung je Kunde gibt es dort nicht. Die KI-Modelle kommen von Google Vertex in Frankfurt. Google verwendet die Eingaben nicht für Training und protokolliert sie zur Missbrauchserkennung längstens 30 Tage. Wir sichern täglich und bewahren die Sicherungen bis zu 7 Tage auf. Mit dem Start der Cloud ziehen wir diese Organisationen in die Cloud um; eine neue Registrierung ist nicht nötig.

4.4. Ob der Kunde bis zum Umzug nach Ziffer 4.3 personenbezogene Daten verarbeitet, entscheidet er. Für Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO empfehlen wir, damit bis nach dem Umzug zu warten oder den Server zu nutzen.

4.5. Der Kunde kann die kostenlose Nutzung jederzeit ohne Frist beenden, indem der Administrator die Organisation löscht oder eine E-Mail an support@basebox.ai schickt. Wir können die kostenlose Nutzung mit einer Frist von 10 Tagen zum Ende des folgenden Kalendermonats in Textform beenden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5. Kostenpflichtige Lizenz

5.1. Der Kunde wählt im Angebot den Betriebsweg:

  • Cloud: basebox läuft in einer eigenen Umgebung je Organisation in unserem Rechenzentrum in Deutschland. Betrieb, Updates und Sicherung übernehmen wir.
  • Server: basebox läuft auf Hardware des Kunden. Die Server der Klassen 1 bis 3 und den Servicevertrag für die Hardware verkauft unser Hardware-Partner FAST LTA direkt an den Kunden; basebox verkauft keine Hardware. Auf Wunsch betreiben wir den Server aus der Ferne oder im Rechenzentrum, standardmäßig bei noris network in München.

5.2. Die Lizenz umfasst alle Funktionen, Support, Updates, alle Apps und alle Konnektoren aus unserer Bibliothek. Es gibt keine Funktionsstufen.

5.3. In der Cloud zahlt der Kunde pro Person, die basebox nutzt, ab 5 Personen. Eine Lizenz ist nicht an eine bestimmte Person gebunden und lässt sich innerhalb der Organisation neu zuweisen. Beim Server richtet sich die Lizenz nach der Klasse oder den Grafikprozessoren; die Personenzahl ist ein Richtwert, die Zahl der Konten ist nicht begrenzt.

5.4. In der Cloud sind 20 Mio. Tokens pro Person und Jahr enthalten. Das Kontingent gilt für die ganze Organisation gemeinsam und für alle KI-Modelle. Weitere Tokens kosten 49 € pro Million, ohne Unterschied zwischen Eingabe und Ausgabe; wir schalten sie auf Anfrage des Kunden innerhalb von Minuten frei. Automatisch wird nie etwas nachgekauft. Beim Server gibt es kein Kontingent.

5.5. Die Preise ergeben sich aus dem Angebot und der darin genannten Preisliste. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wir rechnen per Rechnung ab; die Jahreslizenz berechnen wir zu Beginn jedes Vertragsjahres im Voraus. Das Zahlungsziel steht im Angebot.

5.6. Längere Laufzeiten sind günstiger: 2 Jahre 5 %, 3 Jahre 10 %, 4 oder 5 Jahre 15 % Rabatt auf die Lizenz. Bei 4 und 5 Jahren erhöhen wir den Preis während der gesamten Laufzeit nicht. Gemeinnützige Einrichtungen erhalten mit ihrem Freistellungsbescheid 15 % auf die Lizenz, nicht auf Hardware, Service und Anbindung; Kommunen erhalten diesen Rabatt nicht. Beim Server gibt es außerdem die Kauflizenz: einmal das 2,5-Fache der Jahreslizenz, danach unbefristet; ab dem zweiten Jahr zahlt der Kunde 20 % der Jahreslizenz für Updates und Support.

5.7. Kommen Personen dazu, passen wir die Lizenz sofort an und berechnen sie anteilig für den Rest des laufenden Vertragsjahres. Weniger Personen gelten ab dem Beginn des nächsten Vertragsjahres.

5.8. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr; die Laufzeit steht im Angebot. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn ihn keine Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform kündigt. Ändert sich der Preis für die Verlängerung, teilen wir das spätestens vier Monate vor Ende der Laufzeit in Textform mit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Löschen der Organisation beendet den Lizenzvertrag nicht.

5.9. Der Wechsel zwischen Cloud und Server ist jederzeit möglich und kostet pauschal 4.200 €.

5.10. Dienstleistungen wie die Inbetriebnahme in Ihrer IT, Schulungen, der Bau von Konnektoren und der Betrieb eines Servers richten sich nach dem Angebot und der Preisliste.

6. Leistungen

6.1. basebox ist eine KI-Plattform für Organisationen mit vertraulichen Daten. Personen arbeiten mit KI-Modellen im Chat und in Apps, mit Dokumenten und, nach Einrichtung, mit Verbindungen zu Systemen des Kunden.

6.2. Die KI-Modelle wählen und betreiben wir. Wir können ein KI-Modell jederzeit ersetzen, etwa wenn ein leistungsfähigeres verfügbar wird. Die basebox GmbH entwickelt keine eigenen KI-Modelle. Weitere KI-Modelle betreiben oder binden wir auf Wunsch des Kunden an; das vereinbaren wir gesondert. Nutzt der Kunde eine App mit externem Modell oder schaltet er die Websuche frei, kommen die dafür tätigen Anbieter laut Liste der Unterauftragsverarbeiter hinzu.

6.3. Wir steuern das Verhalten der KI-Modelle mit eigenen Anweisungen, die der Kunde und seine Personen nicht ändern können. Wir prüfen Eingaben auf Manipulation, etwa versteckte Anweisungen in Inhalten; einen vollständigen Schutz gibt es nicht. Wir dürfen Filter einsetzen, die unangemessene und rechtswidrige Inhalte in Ausgaben verhindern.

6.4. Der Administrator verwaltet Personen, Gruppen und Rechte selbst.

6.5. Wir prüfen Ausgaben nicht und übernehmen keine Gewähr dafür, dass sie richtig, vollständig, für den konkreten Zweck geeignet oder frei von Rechten Dritter sind.

7. Support, Verfügbarkeit und Wartung

7.1. Support erreicht der Kunde werktags von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern, per E-Mail an support@basebox.ai oder über unser Ticketsystem, auf Deutsch und Englisch.

7.2. Die erste Rückmeldung kommt innerhalb eines Werktags, nach Schweregrad priorisiert (kritisch, hoch, normal, niedrig). Störungen beheben wir mit angemessener Sorgfalt, wo nötig zuerst mit einer Umgehungslösung. Eine feste Frist für die Lösung gibt es nicht.

7.3. Eine feste Verfügbarkeit sagen wir nicht zu. Weitergehende Service-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

7.4. Geplante Wartung in der Cloud kündigen wir rechtzeitig an und legen sie nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von 9 bis 17 Uhr. Beim Server stimmen wir Wartung mit dem Kunden ab. Für die Hardware gilt der Servicevertrag mit FAST LTA.

7.5. Störungen außerhalb unseres Einflusses, etwa durch Dritte, die nicht in unserem Auftrag handeln, durch das Internet oder durch höhere Gewalt, sind kein Mangel. Dasselbe gilt für Ursachen in Hardware, Software und Netz des Kunden, soweit wir sie nicht bereitstellen. Beim Server hängt die Verfügbarkeit auch von der Infrastruktur des Kunden ab.

7.6. Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich und so genau wie möglich. Unterlässt er das, gilt § 536c BGB entsprechend.

7.7. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Gewährleistung im Mietrecht. Das Recht zur Selbstvornahme (§ 536a Abs. 2 BGB) ist ausgeschlossen, ebenso die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB).

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1. Der Chatverlauf bleibt im Browser der Person, bis sie ihn löscht. Eingaben und Dokumente gehen an das KI-Modell, damit es antworten kann.

8.2. Die basebox GmbH hat keinen Zugriff auf Eingaben, Ausgaben und Dokumente. Betreiben wir einen Server für den Kunden, ist ein Zugriff zu Wartungszwecken möglich; das regeln Lizenzvertrag und AVV.

8.3. Der Administrator sieht die Nutzung, auch je Person, aber keine Fragen und keine Inhalte. Schaltet er das Protokoll ein, werden auch die Fragen protokolliert.

8.4. Mit den Daten des Kunden wird kein KI-Modell trainiert. Wir nutzen nur Anbieter, bei denen nicht mit diesen Daten trainiert wird.

8.5. Die Cloud läuft auf Servern in unserem Rechenzentrum München-Ost; die Server gehören unserem Hardware-Partner FAST LTA. Welche Anbieter für den Kunden tätig sind, steht in der Liste der Unterauftragsverarbeiter.

8.6. Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) unter basebox.ai/avv. Er ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Für die Inhalte und Daten, die der Kunde und seine Personen verwenden, ist der Kunde datenschutzrechtlich verantwortlich.

8.7. Zur Erfüllung des Vertrags verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Personen, etwa für Konten und Abrechnung. Wir werten die Nutzung aus, um Fehler zu finden und basebox zu verbessern, ohne Einblick in Inhalte. Dafür sind wir selbst verantwortlich; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

8.8. Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere gegen unbefugten Zugriff. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht.

8.9. Für Kunden, die nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, gilt der Anhang zur Wahrung des Berufsgeheimnisses.

9. Vertragsende und Daten

9.1. In der Cloud kann der Kunde seine Daten nach Vertragsende 30 Tage lang exportieren, insbesondere Apps mit ihren Anweisungen, Wissensdatenbanken und Einstellungen. Danach löschen wir seine Umgebung. Die letzten Sicherungen laufen 30 Tage später aus.

9.2. Löscht der Administrator die Organisation während des kostenlosen Starts, löschen wir ihre Daten. Die Sicherungen laufen nach 30 Tagen aus, in der Umgebung nach Ziffer 4.3 nach 7 Tagen.

9.3. Beim Server bleiben die Daten auf der Hardware des Kunden. Für Sicherung, Export und Löschung ist dann der Kunde verantwortlich.

10. Nutzungsrechte

10.1. Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, basebox für eigene Zwecke zu nutzen und seinen Personen zur Verfügung zu stellen.

10.2. basebox darf nicht an Dritte außerhalb der Organisation des Kunden weitergegeben, für sie betrieben oder öffentlich zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben vorher zugestimmt.

10.3. An Ausgaben beansprucht die basebox GmbH keine Urheberrechte. Personen aus verschiedenen Organisationen können ähnliche Ausgaben erhalten.

10.4. Der Kunde stellt sicher, dass er und seine Personen nur Eingaben und Dokumente verwenden, für die sie die nötigen Rechte haben. Er räumt uns für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Eingaben und Dokumente zu verwenden, soweit das für unsere Leistung nötig ist. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen Eingaben, Ausgaben oder Dokumenten entstehen.

11. Open Source

11.1. basebox enthält Komponenten unter Open-Source-Lizenzen. Für sie gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Welche Komponenten enthalten sind, steht in der Softwarestückliste (SBOM): Kunden sehen sie in ihrer Organisation, vor dem Kauf stellen wir sie auf Anfrage bereit. basebox selbst ist keine Open-Source-Software.

11.2. Die Nutzungsrechte und Freiheiten aus den Open-Source-Lizenzen schränken diese Nutzungsbedingungen nicht ein. Diese Nutzungsbedingungen gelten nur für die übrigen Komponenten.

11.3. Ändert der Kunde Open-Source-Komponenten, haften wir nicht für Mängel, die daraus entstehen. Der Kunde muss nachweisen, dass ein Mangel auch ohne die Änderung aufgetreten wäre.

12. Pflichten des Kunden

12.1. Der Kunde weist seine Personen an, die folgenden Pflichten einzuhalten, und hält sie selbst ein. Verstöße seiner Personen werden ihm zugerechnet.

12.2. Ausgaben von KI-Modellen können unvollständig, veraltet oder falsch sein. Der Kunde prüft sie vor fachlicher, rechtlicher, medizinischer, organisatorischer oder personeller Verwendung. Entscheidungen auf Grundlage von Ausgaben trifft und verantwortet der Kunde. Ausgaben ersetzen keine fachliche Beratung.

12.3. basebox ist kein Medizinprodukt. Der Kunde setzt basebox nicht für Diagnose, Therapie oder Überwachung von Patienten ein und nicht als Hochrisiko-KI-System nach der KI-Verordnung, es sei denn, wir haben das ausdrücklich vereinbart.

12.4. Der Kunde nutzt basebox nicht rechtswidrig und nicht so, dass Dritten oder uns ein Schaden entsteht. Er umgeht keine Sicherheitsmaßnahmen, versucht nicht, das Verhalten der KI-Modelle zu manipulieren, und führt Sicherheits- oder Lasttests nur nach Absprache mit uns durch.

12.5. Der Kunde beachtet die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz. Er stellt Ausgaben nicht als von Menschen erstellt dar.

12.6. Der Kunde schützt Zugangsdaten und Administrationskonten vor unbefugtem Zugriff und sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen basebox nutzen.

12.7. Der Kunde informiert seine Personen über die Grenzen von KI-Ausgaben und den Umgang mit vertraulichen Daten.

12.8. Für die Nutzung braucht der Kunde ein geeignetes Gerät, eine ausreichend schnelle Internetverbindung und einen aktuellen Browser.

13. Haftung

13.1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, bei der kostenpflichtigen Lizenz außerdem auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat, im ersten Vertragsjahr auf die Vergütung für das erste Vertragsjahr.

13.3. Bei der kostenlosen Nutzung haften wir außer in den Fällen von Ziffer 13.1 nicht.

13.4. Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe der Kosten, die zur Wiederherstellung angefallen wären, wenn der Kunde regelmäßig und dem Risiko angemessen gesichert hätte.

13.5. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Regeln dieses Abschnitts gelten auch für unsere Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

Wollen wir diese Nutzungsbedingungen ändern, schicken wir dem Kunden die geänderte Fassung per E-Mail an die Adresse des Administrators und bitten um Zustimmung. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter; wir können den Vertrag dann zum nächstmöglichen Termin nach Ziffer 4.5 oder 5.8 kündigen.

15. Sonstiges

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.

15.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Landsberg am Lech. Wir können den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

15.3. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.4. Vertragssprache ist Deutsch. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

Utting am Ammersee, 13. Oktober 2026. basebox Nutzungsbedingungen, Fassung 1.0.

Annex: obligation to protect professional secrecy (Section 203 StGB) (German original)

Fassung vom 16. Oktober 2026

1. Geltung dieser Anlage

(1) Diese Anlage gilt, wenn der Kunde oder für ihn tätige Personen einer beruflichen Schweigepflicht nach § 203 StGB unterliegen. Sie ist Bestandteil des Software-Lizenzvertrags oder der Nutzungsbedingungen und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Einbeziehung bedarf.

(2) Diese Anlage ist kein eigenständiger Vertrag. Sie ergänzt den Software-Lizenzvertrag oder die Nutzungsbedingungen und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die Bedeutung aus diesen Verträgen.

(3) basebox hält landesrechtliche Vorschriften ein, die für den Kunden bei der Einschaltung von Dienstleistern gelten, etwa Krankenhausgesetze der Länder, soweit der Kunde sie basebox mitteilt.

2. Belehrung über die strafrechtlichen Folgen

(1) basebox kann bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen Kenntnis von fremden Geheimnissen erlangen, die den Berufsgeheimnisträgern des Kunden anvertraut wurden. basebox wirkt insoweit an deren beruflicher Tätigkeit mit.

(2) Geheimnisse sind alle Informationen, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung die betroffene Person ein berechtigtes Interesse hat. Dazu gehören insbesondere alle Informationen über Patienten- und Kundenbeziehungen des Kunden.

(3) Wer als mitwirkende Person ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, das ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 203 Abs. 4 Satz 1 StGB). Die Strafandrohung gilt für die natürlichen Personen, die für basebox tätig sind.

(4) Ebenso wird bestraft, wer als mitwirkende Person eine weitere mitwirkende Person, etwa einen Unterauftragsverarbeiter, einbezieht und nicht dafür sorgt, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet wurde, wenn diese ein Geheimnis unbefugt offenbart (§ 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 StGB).

(5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, beträgt die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (§ 203 Abs. 6 StGB). Dieselbe Strafe gilt für die unbefugte Verwertung eines fremden Geheimnisses (§ 204 StGB).

3. Pflichten von basebox

(1) basebox ist sich der strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes bewusst und wahrt die Vertraulichkeit aller Geheimnisse, die ihr zugänglich werden.

(2) basebox verschafft sich Kenntnis von Geheimnissen nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.

(3) basebox trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Geheimnisse nach dem Stand der Technik.

(4) basebox setzt für die Leistungen nur Beschäftigte ein, die basebox vorher schriftlich oder in Textform zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes belehrt hat. Auf Verlangen nennt basebox dem Kunden die Namen der Beschäftigten, die Kenntnis von Geheimnissen erlangen können.

4. Einbeziehung Dritter

(1) basebox darf Dritte, etwa Unterauftragsverarbeiter, in die Erfüllung des Vertrags einbeziehen.

(2) Können Dritte dabei Kenntnis von Geheimnissen erlangen, verpflichtet basebox sie vorher schriftlich zur Geheimhaltung und belehrt sie über die strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes.

(3) basebox informiert den Kunden über jede geplante Einbeziehung weiterer Dritter. In begründeten Einzelfällen kann der Kunde die Einbeziehung untersagen.

5. Dauer und Ausnahmen

(1) Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Ende des Vertrags.

(2) Verlangt eine Behörde oder ein Gericht die Offenlegung von Geheimnissen, informiert basebox den Kunden unverzüglich, soweit dies rechtlich zulässig ist, und gibt Geheimnisse nur heraus, soweit basebox nach Ziff. 6 dazu verpflichtet ist.

6. Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahme

(1) basebox ist bekannt, dass für Geheimnisse, die basebox als mitwirkende Person zugänglich werden, ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53a StPO besteht. Über die Ausübung entscheidet der Berufsgeheimnisträger des Kunden.

(2) basebox ist bekannt, dass Unterlagen und Daten mit solchen Geheimnissen nach § 97 Abs. 3 StPO in Verbindung mit § 53a StPO der Beschlagnahme entzogen sein können. basebox widerspricht einer Sicherstellung oder Beschlagnahme und informiert den Kunden unverzüglich, wenn eine Beschlagnahme zu erwarten ist oder bevorsteht.

(3) basebox verpflichtet Unterauftragsverarbeiter, die Kenntnis von Geheimnissen erlangen können, entsprechend.

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