Für Vergabestellen, IT und Einkauf
Die Ausschreibung für Ihre KI-Plattform in zehn Fragen.
Eine Vorlage für Ihre Vergabestelle.
- ProduktneutralKein Anbieter und kein Produktname, wie es § 31 Abs. 6 VgV verlangt.
- Fertig zum BearbeitenMindestanforderungen, bewertete Kriterien, Nachweise und Zuschlag als Word-Datei.
- Ohne IT-VorwissenWo Sie unsicher sind, wählen Sie „Weiß ich noch nicht“.
- Bleibt bei IhnenOhne Anmeldung. Ihre Antworten verlassen den Browser nicht.
Häufige Fragen
Verarbeitung in der EU, kein Training mit Ihren Daten, ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO, Antworten mit Quellenangabe, Rechte je Person aus den angebundenen Systemen, ein exportierbares Protokoll und die Herausgabe aller Daten bei Vertragsende. Für Gesundheitsdaten in der Cloud verlangt § 393 SGB V ein Testat nach BSI C5.
Seit 1. Januar 2026 ab 216.000 € netto für öffentliche Auftraggeber wie Kommunen, Länder und öffentliche Krankenhäuser, ab 140.000 € für oberste und obere Bundesbehörden und ab 432.000 € für Sektorenauftraggeber in Energie, Wasser und Verkehr sowie für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge. Die Werte hängen von der Art des Auftraggebers ab, nicht von der Branche. Maßgeblich ist der geschätzte Wert über die gesamte Laufzeit (§ 3 VgV). Private und kirchliche Träger sind meist nicht gebunden, es sei denn, ein Förderbescheid verlangt das Vergaberecht.
Mit Gesamtkosten über die ganze Laufzeit statt Preis pro Monat, und mit einer Teststellung: Alle Bieter lösen dieselben Aufgaben mit Ihren Beispieldokumenten. So zählen Qualität der Antworten, Quellen und Rechte. Cloud und eigene Hardware lassen sich in einem Verfahren mit zwei Losen vergleichen.
Nein. Es beschreibt Anforderungen und Nachweise, nie Marken oder Produktnamen, wie es § 31 Abs. 6 VgV verlangt. Jeder Anbieter kann sich darauf bewerben. Die Vorlage ist keine Rechtsberatung; Ihre Vergabestelle prüft sie und passt sie an.
Für Cloud-Leistungen sieht die öffentliche Hand die EVB-IT Cloud vor. Für Software auf eigener Hardware mit Installation kommen andere EVB-IT-Verträge in Betracht. Die Auswahl trifft Ihre Vergabestelle.