Für Krankenkassen, Medizinischen Dienst, KV und KZV
Sozialdaten bleiben in Ihrem Haus.
Für Verwaltung und Selbstverwaltung, auf dem Server in Ihrem Rechenzentrum.
- Kein Zugriff durch basebox
- Betrieb ohne Internet
- Jede Antwort mit Quelle
- Rechte aus Ihrem Verzeichnis
- ISO 27001 zertifiziert
Weniger Schreibarbeit in Verträgen, Service und Gremien.
Beispiele aus vier Organisationen.
- Krankenkassen
- Klageerwiderung im Abrechnungsstreit
- Suche in Versorgungsverträgen
- Vorlage für den Verwaltungsrat
- Medizinischer Dienst
- Richtlinien ohne Fallbezug
- Texte für den Pflege-Qualitätsbericht
- Übungsfälle für Schulungen
- Kassenärztliche Vereinigungen
- Antworten auf Praxisanfragen
- EBM-Änderungen zusammenfassen
- Rundschreiben aus Beschlüssen
- Kassenzahnärztliche Vereinigungen
- Auskunft zum BEMA
- Schreiben an Gutachtende
- Festzuschüsse in Leichter Sprache
199 Anwendungsfälle für Kassen, MD, KV und KZV.
Jeder geprüft, mit dem Zeitpunkt, ab dem er läuft.
Krankenkassen (69)
Kein Anwendungsfall passt zu dieser Auswahl.
Versichertenservice und Post (9)
Justiziariat (3)
Krankenhausabrechnung (4)
Verträge und Versorgung (7)
Regress und Erstattung (4)
Mitgliedschaft und Beiträge (3)
Prävention und Gesundheitsförderung (3)
Selbstverwaltung und Vorstand (7)
Finanzen und Einkauf (5)
Personal (6)
Datenschutz und Informationssicherheit (6)
IT und Organisation (5)
Kommunikation (3)
Übergreifend (4)
Medizinischer Dienst (45)
Richtlinien und Fachwissen (5)
Qualitäts- und Strukturprüfungen (7)
Statistik und Berichte (5)
Information und Kommunikation (6)
Fortbildung (4)
Verwaltungsrat und Organisation (4)
Personal (4)
Datenschutz, IT und Finanzen (6)
Übergreifend (4)
Kassenärztliche Vereinigungen (46)
Service für Praxen (8)
Abrechnung (Auskunft) (5)
Rundschreiben und Mitgliederinformation (4)
Verträge (5)
Bereitschaftsdienst (Organisation) (4)
Zulassung und Bedarfsplanung (Verwaltung) (5)
Qualitätssicherung (3)
Vertreterversammlung und Vorstand (4)
Personal, Datenschutz und IT (5)
Übergreifend (3)
Kassenzahnärztliche Vereinigungen (39)
Service für Zahnarztpraxen (6)
Abrechnung (Auskunft) (5)
Antragsverfahren EBZ (Auskunft) (2)
Gutachterwesen (Organisation) (4)
Verträge (4)
Patienteninformation (3)
Zulassung und Qualitätssicherung (Verwaltung) (4)
Rundschreiben und Kommunikation (3)
Vertreterversammlung und Vorstand (3)
Personal, Datenschutz und IT (3)
Übergreifend (2)
„Nach Anbindung Ihrer Systeme“ heißt: Der Fall läuft, sobald basebox an das System angebunden ist.
Ohne Zugriff von basebox keine Auftragsverarbeitung.
Sie betreiben den Server, basebox liefert die Software.
- Keine Anzeige für baseboxOhne Zugriff ist basebox kein Auftragsverarbeiter. Eine Anzeige nach § 80 SGB X entfällt für basebox.
- Fernwartung nur auf Ihren AuftragZeitlich begrenzt, von Ihnen freigegeben und protokolliert. Dafür schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Nur Befugte sehen SozialdatenJede Gruppe sieht nur ihre Dokumente und Systeme. Wer eine App teilt, teilt nie Daten.
- Protokoll nach Ihren RegelnLöschfristen stellen Sie ein. Fragen stehen nur im Protokoll, wenn Sie das einschalten.
Antworten für Ihre Sicherheitsprüfung →Sicherheit und Nachweise →
Entscheiden bleibt beim Menschen.
Diese Aufgaben gehören nicht zu den Anwendungsfällen.
- Keine LeistungsentscheidungenAnträge, Bescheide, Widersprüche und Krankengeld bearbeitet basebox nicht, auch nicht vorbereitend.
- Keine BegutachtungGutachten zu einzelnen Versicherten bleiben beim Medizinischen Dienst.
- Keine Bewertung von PersonenKeine Prüfung von Praxen auf Wirtschaftlichkeit, keine Auswahl unter Bewerbern.
- Kein Chat für Versichertebasebox ist eine Plattform für Ihre Beschäftigten, nicht für Ihre Website.
Server in drei Wochen bei Ihnen.
Fertig eingerichtet, mit Einbau im Rechenzentrum und Einweisung.
Häufige Fragen
Nein, solange basebox keinen Zugriff hat. Sie betreiben den Server, basebox liefert die Software. Eine Anzeige nach § 80 SGB X entfällt dann für basebox. Fernwartung gibt es nur auf Ihren Auftrag; dafür schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Ja. Der Server steht dann im Rechenzentrum Ihres IT-Dienstleisters. Ob Ihr Vertrag und Ihre Anzeige mit ihm die neue Verarbeitung abdecken, klären Sie mit ihm. basebox hat auch dort ohne Ihren Auftrag keinen Zugriff.
Nein. § 393 SGB V regelt Cloud-Dienste. Der Server steht in Ihrem Rechenzentrum, eine Cloud wird nicht genutzt.
Nein. Anträge, Bescheide, Widersprüche und Gutachten zu einzelnen Versicherten gehören nicht zu den Anwendungsfällen, auch nicht vorbereitend. Die Bewertung von Ansprüchen auf Leistungen gilt nach dem EU AI Act als Hochrisiko. Dafür ist basebox nicht gebaut.
Nein. Der Administrator sieht die Nutzung, aber keine Fragen oder Inhalte. Fragen stehen nur im Protokoll, wenn Sie das einschalten.