Für die Krebsregister der Länder
Befunde zusammengefasst, Kodierung vorbereitet.
Auf dem Server Ihres Registers, geprüft von Ihrer Dokumentation.
- Kein Zugriff durch basebox
- Betrieb ohne Internet
- Jede Antwort mit Quelle
- Rechte aus Ihrem Verzeichnis
- ISO 27001 zertifiziert
Hilfe von der Meldung bis zum Jahresbericht.
Beispiele aus vier Bereichen.
- Meldungen und Kodierung
- Befunde für die Dokumentation zusammenfassen
- ICD-O-3-Kodierung vorbereiten
- Meldungen eines Tumors gegenüberstellen
- Melderservice
- Antworten auf Melderanfragen
- Fehlermeldungen der Schnittstelle erklären
- Rückfragen zur Meldevergütung
- Auswertung und Berichte
- Texte für den Jahresbericht
- Auswertungsskripte schreiben
- Faktenblätter zu Krebsarten
- Verwaltung und Gremien
- Auskunft zum Landeskrebsregistergesetz
- Vorlage für den Beirat
- Nachweis der Förderkriterien
49 Anwendungsfälle für Krebsregister.
Jeder geprüft, mit dem Zeitpunkt, ab dem er läuft.
Kein Anwendungsfall passt zu dieser Auswahl.
Meldungen und Kodierung (12)
Dokumentation und Einarbeitung (3)
Melderservice und Meldevergütung (8)
Rückmeldung und Qualitätskonferenzen (4)
Auswertung und Berichte (5)
Forschung und Datennutzung (5)
Datenschutz und Betroffenenrechte (4)
Verwaltung und Gremien (8)
„Nach Anbindung Ihrer Systeme“ heißt: Der Fall läuft, sobald basebox an das System angebunden ist.
Meldungen bleiben im Register.
Wo und wie Meldungen verarbeitet werden, regelt Ihr Landeskrebsregistergesetz.
- Keine AuftragsverarbeitungSie betreiben den Server. Zugriff hat basebox nur bei Fernwartung, und die gibt es nur auf Ihren Auftrag.
- Vertrauensbereich getrenntÜber eigene Gruppen oder einen eigenen Server. Welche Trennung Ihr Landesrecht verlangt, klären wir mit Ihnen.
- Cloud nur ohne PersonenbezugEtwa für veröffentlichte Zahlen, Rundschreiben und Kodierregeln. Meldungen gehören auf den Server.
Antworten für Ihre Sicherheitsprüfung →Sicherheit und Nachweise →
Was basebox nicht tut.
Die Verantwortung für Register und Daten bleibt bei Ihnen.
- Kein Medizinproduktbasebox befundet nicht, stellt keine Diagnose und schlägt keine Therapie vor.
- Keine Übernahme ohne PrüfungWas basebox vorbereitet, übernimmt Ihre Dokumentation in die Registerdatenbank.
- Kein PersonenabgleichAbgleich und Zusammenführung von Identitäten bleiben in Ihrem Verfahren mit Kontrollnummern.
- Keine Bewertung von MeldernRückmeldung je Einrichtung ja, Bewertung einzelner Ärztinnen und Ärzte nein.
Server in drei Wochen bei Ihnen.
Fertig eingerichtet, mit Einbau im Rechenzentrum und Einweisung.
Häufige Fragen
Auf dem Server Ihres Registers. Dort verlassen Meldungen Ihr Haus nicht, und basebox hat ohne Ihren Auftrag keinen Zugriff. Ob Ihr Landesgesetz einen Ort oder eine bestimmte Trennung vorschreibt, prüfen Sie mit Ihrem Datenschutz. In die Cloud gehören Meldungen nicht.
Nein. basebox befundet nicht, stellt keine Diagnose und schlägt keine Therapie vor. Im Register hilft basebox bei Dokumentation und Verwaltung: Es fasst zusammen, bereitet die Kodierung vor und entwirft Texte. Jedes Ergebnis prüft Ihre Dokumentation.
Das messen Sie vor dem Start an eigenen, bereits kodierten Befunden. Die Vorschläge stützen sich auf die Kodierregeln, die Sie einmal in der App hinterlegen. Übernommen wird nur, was Ihre Dokumentation bestätigt.
Nicht unmittelbar. § 393 SGB V richtet sich an Leistungserbringer sowie Kranken- und Pflegekassen. Für Krebsregister gelten § 65c SGB V und Ihr Landeskrebsregistergesetz.
Einen fertigen Konnektor gibt es nicht. Befunde und Meldungen laden Sie hoch oder fügen sie ein. Eine Einbindung über die Schnittstelle von basebox ist ein eigenes Projekt mit dem Hersteller oder Ihrer IT.