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TechnikStand René HerzerMit KI erstellt

Audit-Log einer KI-Plattform: Was es technisch können muss

Ein Audit-Log taugt als Nachweis, wenn es vollständig ist, sich nicht nachträglich ändern lässt und jemand es auswertet. Für eine KI-Plattform heißt das: Anmeldungen, Rechteänderungen, Freigaben, Zugriffe auf angebundene Systeme und Exporte stehen darin, mit Zeit und Kennung der Person. Inhalte von Fragen nur, wenn ein Zweck es verlangt. Dazu gehören eine feste Aufbewahrungsfrist, ein Export für das SIEM und geregelte Einsicht.

Worum geht es in diesem Artikel?

Was Sie protokollieren dürfen, wie lange Sie es aufbewahren und was der Betriebs- oder Personalrat dazu sagt, steht im Ratgeber Protokollierung von KI-Anfragen. Wie Quellenangaben Antworten nachprüfbar machen, steht unter Nachvollziehbare KI. Hier geht es um die Technik: Woran erkennen IT-Sicherheit und Prüfer ein Audit-Log, das als Nachweis taugt?

Was gehört in das Audit-Log einer KI-Plattform?

Eine KI-Plattform hat Ereignisse, die klassische Anwendungen nicht kennen: Apps werden geteilt, Modelle freigeschaltet, Agenten greifen auf andere Systeme zu. Ein vollständiges Audit-Log erfasst:

Ereignis Warum es zählt
Anmeldungen und Fehlversuche erkennt Angriffe auf Konten
Änderungen an Rechten, Gruppen und Freigaben zeigt, wer wann Zugriff bekam
Freischaltung von Modellen, Websuche und Konnektoren zeigt, wann Daten neue Wege nehmen konnten
Aufrufe angebundener Systeme zeigt, welche Daten die KI für wen gelesen hat
Aktionen von Agenten und deren Freigabe zeigt, wer eine schreibende Aktion bestätigt hat
Hochladen, Löschen und Exportieren von Dokumenten zeigt, wo Daten hinein- und hinausgingen
Konfiguration und Updates zeigt, wann sich das Verhalten der Plattform geändert haben kann

Je Eintrag gehören Zeitpunkt, handelnde Kennung, Aktion, Objekt und Ergebnis dazu. Inhalte von Fragen und Antworten sind für die Sicherheit meist nicht nötig und machen das Protokoll zu einem Datenbestand mit hohem Schutzbedarf.

Wie schützt man ein Audit-Log vor Änderungen?

Ein Protokoll beweist nur etwas, wenn niemand es nachträglich schönen kann, auch nicht die Administratoren der Anwendung. Bewährt haben sich:

  • Nur anhängen: Die Datenbank nimmt neue Einträge an, verwirft Änderungen und Löschungen. Einträge laufen erst mit der Aufbewahrungsfrist aus.
  • Kopie außerhalb: Eine Kopie liegt in einem System, das andere verwalten, etwa im SIEM der IT-Sicherheit.
  • Zeit: Alle beteiligten Systeme nutzen eine gemeinsame, verlässliche Zeitquelle, sonst lassen sich Ereignisse nicht zuordnen.
  • Keine Geheimnisse: Passwörter, Schlüssel und Zugangsdaten stehen nie im Protokoll.
  • Kennungen statt Klarnamen: Das senkt den Schutzbedarf; die Zuordnung zur Person gelingt bei Bedarf über die Benutzerverwaltung.

Welche Vorgaben gelten?

  • DSGVO: Verantwortliche müssen die Einhaltung nachweisen können (Art. 5 Abs. 2) und die Sicherheit der Verarbeitung gewährleisten (Art. 32). Ohne Protokoll lässt sich beides kaum belegen.
  • NIS2 in Deutschland: Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen treffen nach § 30 BSIG Maßnahmen zum Risikomanagement, darunter die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen. Dafür braucht es auswertbare Protokolle.
  • Bundesverwaltung: Der Mindeststandard des BSI zur Protokollierung und Detektion von Cyberangriffen (Version 2.1, November 2024) legt Anforderungen für Stellen des Bundes fest; andere Häuser nutzen ihn als Maßstab.
  • Cloud-Dienste: Der BSI-Kriterienkatalog C5 enthält eigene Anforderungen an Protokollierung und Überwachung.
  • KI-Verordnung: Hochrisiko-KI-Systeme müssen Ereignisse automatisch aufzeichnen können (Art. 12). Ob Ihr Einsatz darunter fällt: Hochrisiko-KI erkennen.

Wie lange Sie Protokolle aufbewahren dürfen und müssen, auch nach Art. 26 KI-Verordnung, steht im Ratgeber Protokollierung von KI-Anfragen.

Wer wertet das Audit-Log aus?

Ein Protokoll, das niemand ansieht, erkennt keinen Angriff. Legen Sie fest:

  1. Laufend: Welche Ereignisse lösen eine Meldung aus, etwa viele Fehlversuche, eine Rechteänderung außerhalb der Dienstzeit oder ein großer Export?
  2. Aus Anlass: Wer darf bei einem Verdacht einsehen, mit welcher Beteiligung von Datenschutz und Interessenvertretung?
  3. Regelmäßig: Wer prüft Freigaben und Rechte, etwa vierteljährlich?
  4. Im SIEM: Wie kommt das Audit-Log der KI-Plattform zu den übrigen Sicherheitsereignissen, laufend oder als Export?

Wie geht das mit basebox?

Das Audit-Log von basebox hält fest, wer was wann getan hat: Anmeldungen und Fehlversuche, Rechteänderungen, Konfiguration, Konnektoren, Chats, Dokumente, Abläufe und Exporte. Es enthält nur Kennungen, keine Namen oder E-Mail-Adressen. Die Datenbank nimmt nur neue Einträge an und verwirft Änderungen und Löschungen; Einträge laufen erst mit der eingestellten Aufbewahrungsfrist aus, standardmäßig 6 Monate, einstellbar von 3 bis 36 Monaten. Passwörter, Schlüssel und Zugangsdaten für Konnektoren stehen nie im Protokoll.

Inhalte von Fragen protokolliert basebox nur, wenn Ihr Administrator die ausführliche Protokollierung einschaltet; dann sehen alle im Chat einen Hinweis, der sich nicht abschalten lässt. Das Audit-Log lässt sich als CSV exportieren. Für Ihr SIEM übergeben wir es heute von Hand auf Anfrage, als CSV oder über REST; eine automatische Weiterleitung gibt es derzeit nicht. Welches Modell in welcher Version geantwortet hat, ist dokumentiert, und jede Aussage aus Dokumenten zeigt ihre Quelle.

Keine Rechtsberatung: Welche Vorgaben für Ihr Haus gelten, hängt von Träger, Branche und Einstufung nach NIS2 ab. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Reicht ein Audit-Log, damit KI-Antworten nachvollziehbar sind?

Nein. Das Audit-Log zeigt, wer was getan hat. Worauf eine Antwort beruht, zeigt die Quellenangabe mit der zitierten Textstelle; dazu gehört, welches Modell in welcher Version geantwortet hat.

Dürfen Administratoren der KI-Plattform das Audit-Log löschen?

Sie sollten es nicht können. Ein Audit-Log, das die Administratoren selbst bereinigen können, beweist wenig. Gut ist, wenn Einträge nur durch Ablauf der Aufbewahrungsfrist verschwinden und eine Kopie in einem System liegt, das andere verwalten, etwa im SIEM.

Wer darf das Audit-Log einsehen?

Das legen Sie im Berechtigungskonzept und, wenn Beschäftigte betroffen sind, in der Betriebs- oder Dienstvereinbarung fest. Üblich sind wenige Rollen, Einsicht nur aus Anlass und nach dem Vier-Augen-Prinzip.

Quellen

  1. DSGVO Art. 5 Abs. 2 und Art. 32 (EUR-Lex) ↗
  2. § 30 BSIG: Risikomanagementmaßnahmen (gesetze-im-internet.de) ↗
  3. BSI: Mindeststandard zur Protokollierung und Detektion von Cyberangriffen (Version 2.1) ↗
  4. BSI: Kriterienkatalog C5 ↗
  5. KI-Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 12 und Art. 26 Abs. 6 (EUR-Lex) ↗
  6. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI-Verordnung, EUR-Lex) ↗
  7. OWASP Top 10 for LLM Applications 2025: LLM08 (Zugriffskontrolle und Protokolle) ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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