Beweiswert von KI-Dokumentation vor Gericht
Ein KI-Text beweist vor Gericht zunächst nur, dass er existiert. Wie viel er darüber hinaus zählt, entscheidet das Gericht in freier Beweiswürdigung (§ 286 ZPO). Gewicht bekommt die Dokumentation, wenn erkennbar ist, wer den Entwurf geprüft und freigegeben hat, und wenn spätere Änderungen sichtbar bleiben. Ein Protokoll, das niemand ändern kann, stützt diese Nachweise; ersetzen kann es die Akte nicht.
Was beweist ein KI-Text vor Gericht?
Zunächst nur, dass es ihn gibt. Ein Gericht würdigt Beweise frei (§ 286 ZPO): Es entscheidet nach seiner Überzeugung, ob eine Behauptung wahr ist. Elektronische Dokumente werden dabei grundsätzlich wie ein Augenschein behandelt (§ 371 ZPO), also wie ein Gegenstand, den das Gericht ansieht und bewertet. Die eIDAS-Verordnung stellt klar, dass ihnen die Beweiskraft nicht allein deshalb abgesprochen werden darf, weil sie elektronisch sind (Art. 46).
Für KI kommt eine Besonderheit hinzu: Der Text sagt nichts darüber, ob er stimmt und ob ihn ein Mensch geprüft hat. Diese beiden Fragen stellen Gerichte, Aufsichtsbehörden und Gegenparteien zuerst.
Was macht Dokumentation glaubwürdig?
Drei Dinge, die schon ohne KI zählen und mit KI wichtiger werden:
| Merkmal | Warum es zählt |
|---|---|
| Wer hat geprüft und freigegeben? | Verantwortung liegt beim Menschen. Ohne Freigabe bleibt offen, ob jemand den Entwurf gelesen hat. |
| Sind Änderungen erkennbar? | Dokumentation, die sich unbemerkt ändern lässt, verliert ihren Wert als Indiz. |
| Woher stammen die Aussagen? | Eine Antwort mit Quelle lässt sich gegen das Original prüfen, eine ohne Quelle nicht. |
Am stärksten ist eine qualifizierte elektronische Signatur unter dem fertigen Dokument: Dann gelten die Regeln über die Beweiskraft privater Urkunden entsprechend (§ 371a ZPO).
Was gilt für die Patientenakte?
Für die Behandlung gibt § 630f BGB den Maßstab vor: Änderungen in der Akte sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt und der Zeitpunkt der Änderung erkennbar bleiben, auch in elektronischen Akten. Die Akte ist zehn Jahre aufzubewahren.
Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden (VI ZR 84/19): Eine elektronische Dokumentation mit einer Software, die nachträgliche Änderungen nicht erkennbar macht, hat keine positive Indizwirkung dafür, dass die dokumentierte Maßnahme stattgefunden hat. Eine Beweislastumkehr folgt daraus allein noch nicht; die tritt nach § 630h Abs. 3 BGB ein, wenn eine gebotene Maßnahme gar nicht dokumentiert ist.
Für KI heißt das: Ein Arztbrief, den eine KI entworfen hat, gehört erst nach Prüfung in die Akte, und zwar in das System, das Änderungen erkennbar macht. Der Entwurf in der KI ist nicht die Akte. Mehr dazu im Ratgeber Wer haftet beim KI-Arztbrief?
Was gilt in der Verwaltung?
Behörden führen Akten, damit sich Entscheidungen später nachvollziehen lassen; Beteiligte haben ein Recht auf Akteneinsicht (§ 29 VwVfG). Bundesbehörden sollen ihre Akten elektronisch führen und dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung einhalten (§ 6 EGovG), die Länder haben eigene Regeln. In die Akte gehört das, was die Entscheidung trägt: der geprüfte Bescheid, die Begründung, die Quellen. Ob ein Absatz zuerst von einer KI formuliert wurde, ist für die Rechtmäßigkeit weniger wichtig als die Frage, ob die zuständige Person ihn geprüft und sich zu eigen gemacht hat. Mehr dazu im Ratgeber Wer haftet bei KI-Fehlern in der Verwaltung?
Was verlangt der AI Act?
Für Hochrisiko-KI schreibt die KI-Verordnung vor, dass Systeme Ereignisse automatisch protokollieren können (Art. 12) und Betreiber diese Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren, soweit sie unter ihrer Kontrolle stehen (Art. 26 Abs. 6). Nach der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 gelten diese Pflichten für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027. Für allgemeine Aufgaben wie Texte entwerfen gibt es keine solche Pflicht; ein Protokoll hilft trotzdem, Fragen nach dem Wer und Wann zu beantworten.
Welche Regeln helfen in der Praxis?
- Entwurf und Akte trennen: Die KI liefert Entwürfe. Was zählt, steht nach Prüfung in Akte, Vorgang oder Patientenakte.
- Freigabe dokumentieren: Wer übernimmt, zeichnet oder signiert. Ein Vermerk „mit KI-Unterstützung erstellt“ kann sinnvoll sein, wo es Vorgaben oder Erwartungen dazu gibt.
- Quellen festhalten: Stützt sich eine Aussage auf eine Leitlinie oder Vorschrift, steht die Quelle in der Akte.
- Protokoll unveränderbar führen: Wer was wann getan hat, gehört in ein Protokoll, das niemand nachträglich ändern kann.
- Inhalte nur mit Grund protokollieren: Fragen und Antworten zu speichern, berührt Datenschutz und Mitbestimmung. Legen Sie Zweck und Frist fest.
- Aufbewahrung abstimmen: Fristen für Protokolle mit Datenschutz, Revision und Personalrat oder Betriebsrat festlegen.
Wie geht das mit basebox?
Das Audit-Log von basebox hält fest, wer was wann getan hat: Anmeldungen, Rechteänderungen, Konfiguration, Konnektoren, Chats, Dokumente, Abläufe und Exporte. Die Datenbank nimmt nur neue Einträge an und verwirft Änderungen und Löschungen; die Einträge enthalten Kennungen, keine Namen. Aufbewahrt wird standardmäßig sechs Monate, Ihr Administrator stellt 3 bis 36 Monate ein. Inhalte von Fragen und Antworten werden nur protokolliert, wenn Ihre Organisation die ausführliche Protokollierung einschaltet; dann sehen alle im Chat einen Hinweis. Antworten kommen mit Quelle. Der Chatverlauf bleibt im Browser der Person, bis sie ihn löscht: Was zählt, gehört deshalb in Ihre Akte. Einzelheiten auf /sicherheit/fragen.
Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel gibt einen Überblick über das deutsche Recht, Stand 11. Oktober 2026. Wie ein Gericht Beweise würdigt, hängt immer vom Einzelfall ab. Für Strafverfahren, Arbeitsgerichte und Verwaltungsgerichte gelten eigene Verfahrensordnungen mit ähnlichen Grundsätzen.
Häufige Fragen
Ist ein KI-generierter Arztbrief ein Teil der Patientenakte?
Sobald er in die Akte übernommen wird, ja. Dann gelten die Regeln des § 630f BGB: Die Ärztin oder der Arzt verantwortet den Inhalt, Änderungen müssen erkennbar bleiben, und die Akte wird zehn Jahre aufbewahrt. Der Entwurf in der KI ist nicht die Akte.
Muss ich jede Anfrage an die KI aufbewahren?
Ein allgemeines Gesetz dazu gibt es nicht. Aufbewahren müssen Sie das Ergebnis, das in Akte oder Vorgang eingeht. Für Hochrisiko-KI verlangt der AI Act von Betreibern, automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufzubewahren (Art. 26 Abs. 6). Wer zusätzlich Inhalte protokolliert, braucht dafür eine Rechtsgrundlage und meist die Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat.
Hilft eine qualifizierte elektronische Signatur?
Ja. Für ein privates elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur gelten die Regeln über die Beweiskraft privater Urkunden entsprechend (§ 371a ZPO). Für die Frage, ob ein Mensch einen KI-Entwurf geprüft hat, ist die Signatur unter dem fertigen Dokument das stärkste Zeichen.
Quellen
- § 286 ZPO: Freie Beweiswürdigung (gesetze-im-internet.de) ↗
- § 371 ZPO: Beweis durch Augenschein, auch für elektronische Dokumente ↗
- § 371a ZPO: Beweiskraft elektronischer Dokumente ↗
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung ↗
- § 630h BGB: Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler ↗
- BGH, Urteil vom 27. April 2021, VI ZR 84/19 (dejure.org) ↗
- Ferner Alsdorf: Anforderung an elektronische Dokumentation bei Ärzten (zu BGH VI ZR 84/19) ↗
- Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), Art. 25 und 46 (EUR-Lex) ↗
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 12 und 26 (EUR-Lex) ↗
- § 29 VwVfG: Akteneinsicht durch Beteiligte ↗
- § 6 EGovG: Elektronische Aktenführung ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.