Wer haftet bei fehlerhaften KI-Arztbriefen?
Gegenüber der Patientin haftet, wer behandelt: das Krankenhaus oder die Praxis aus dem Behandlungsvertrag (§ 630a ff. BGB) und die verantwortliche Ärztin oder der Arzt aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB). Die KI ist ein Werkzeug; wer den Brief freigibt, muss ihn prüfen. Den Hersteller der Software trifft die Produkthaftung nur bei einem Produktfehler. Die neue Produkthaftungsrichtlinie erfasst Software ausdrücklich, für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr kommen oder in Betrieb genommen werden.
Wer haftet gegenüber der Patientin?
Wer behandelt. Ein Arztbrief oder Entlassbrief ist Teil der Behandlung: Er gibt Diagnosen, Medikation und Procedere an die weiterbehandelnde Ärztin weiter. Enthält er einen Fehler, etwa eine falsche Dosis, eine vergessene Allergie oder eine verwechselte Seite, und entsteht daraus ein Schaden, kommen zwei Anspruchsgrundlagen in Betracht:
| Anspruch | Gegen wen | Grundlage |
|---|---|---|
| aus dem Behandlungsvertrag | Krankenhausträger oder Praxisinhaber; für angestellte Ärztinnen und Ärzte haftet er wie für eigenes Verschulden | § 630a, § 280, § 278 BGB |
| aus unerlaubter Handlung | die Ärztin oder der Arzt, die oder der den Brief verantwortet; daneben der Träger | § 823 BGB |
Maßstab ist der allgemein anerkannte fachliche Standard zur Zeit der Behandlung (§ 630a Abs. 2 BGB). Dass ein Entwurf von einer KI kam, ändert daran nichts: Die KI ist ein Werkzeug, wie eine Diktiersoftware oder eine Textvorlage.
Ändert die KI den Sorgfaltsmaßstab?
Nicht grundsätzlich, aber sie verschiebt, worauf es ankommt. Die Bundesärztekammer hält in ihrer Stellungnahme zu Künstlicher Intelligenz (2025) fest: Die Verantwortung für Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie ist ärztliche Aufgabe und kann nicht an ein KI-System abgetreten werden; Ergebnisse von KI-Systemen sind auf Plausibilität zu prüfen. Ärztinnen und Ärzte müssen sich vor dem Einsatz mit Funktionsweise und rechtlichem Rahmen vertraut machen.
Für Arztbriefe heißt das:
- Prüfen vor der Freigabe: Wer unterschreibt, übernimmt den Inhalt. Ein typischer Sorgfaltsfehler wäre, einen KI-Entwurf ungelesen zu versenden.
- Abgleich mit der Akte: Medikation, Diagnosen und Befunde gegen die Quelle prüfen, nicht gegen den Entwurf.
- Bekannte Schwächen kennen: KI-Modelle können Inhalte erfinden, auslassen oder verwechseln. Wer das weiß und nicht prüft, handelt eher fahrlässig als jemand, der einen seltenen Systemfehler nicht erkennen konnte.
- Klare Regeln im Haus: wer welche App für welche Briefe nutzen darf, wer freigibt, wie Fehler gemeldet werden.
Wer muss was beweisen?
Grundsätzlich die Patientin: Behandlungsfehler, Schaden und Ursachenzusammenhang. § 630h BGB erleichtert ihr das in bestimmten Fällen:
- Voll beherrschbares Risiko (Abs. 1): Ein Fehler wird vermutet, wenn sich ein Risiko verwirklicht, das der Behandelnde voll beherrschen konnte. Bei medizinischen Geräten und der Organisation des Betriebs nehmen Gerichte das häufig an. Ob und wann KI-Software dazugehört, ist in der Rechtsprechung noch nicht gefestigt.
- Fehlende Dokumentation (Abs. 3): Ist eine gebotene wesentliche Maßnahme nicht in der Akte dokumentiert, wird vermutet, dass sie nicht getroffen wurde. Der Arztbrief ersetzt die Dokumentation nach § 630f BGB nicht.
- Grober Behandlungsfehler (Abs. 5): Dann wird vermutet, dass der Fehler den Schaden verursacht hat.
Für die Klinik lohnt es sich deshalb, nachweisen zu können, wer einen Brief wann mit welcher App erstellt und freigegeben hat.
Wann haftet der Hersteller der Software?
Gegenüber Patienten über die Produkthaftung, wenn ein Produktfehler einen Personenschaden verursacht. Heute gilt das Produkthaftungsgesetz von 1989; ob Software darunter fällt, war umstritten. Die neue Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 klärt das:
- Software ist ein Produkt (Art. 4 Nr. 1), egal wie sie bereitgestellt wird.
- Geltung: für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden (Art. 2 Abs. 1). Für ältere gilt das bisherige Recht weiter.
- Hersteller ist auch, wer ein Produkt für den Eigenbedarf entwickelt (Art. 4 Nr. 10) oder es wesentlich verändert (Art. 8 Abs. 2). Baut ein Krankenhaus selbst eine KI-Anwendung, kann es also selbst Hersteller sein.
- Beweiserleichterungen: Ist der Nachweis wegen technischer Komplexität übermäßig schwierig, können Gerichte Fehler oder Ursache vermuten (Art. 10).
- Ersetzt werden unter anderem Tod und Körperverletzung, einschließlich anerkannter Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit (Art. 6).
Die Umsetzung in Deutschland hat der Bundestag im Oktober 2026 beschlossen (Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, Entwurf Drucksache 21/4297). Die Frist der Richtlinie endet am 9. Dezember 2026; Bundesrat und Verkündung standen am 11. Oktober 2026 noch aus.
Ob ein Fehler in einem KI-Entwurf ein Produktfehler ist, hängt davon ab, welche Sicherheit man erwarten darf. Dazu zählen die Gebrauchsanweisung und die vorhersehbare Verwendung. Eine Software, die ausdrücklich Entwürfe zur ärztlichen Prüfung liefert, wird anders beurteilt als eine, die fertige Briefe ohne Prüfung verspricht.
Gibt es besondere Haftungsregeln für KI?
Nein. Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 regelt Pflichten von Anbietern und Betreibern, enthält aber keine Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz. Den Vorschlag einer eigenen KI-Haftungsrichtlinie hat die Europäische Kommission 2025 zurückgezogen. Verstöße gegen Pflichten aus der KI-Verordnung oder der Medizinprodukteverordnung können aber im allgemeinen Haftungsrecht eine Rolle spielen. Ob ein Arztbrief-Assistent ein Medizinprodukt ist: Wann wird ein KI-Arztbriefgenerator zum Medizinprodukt?
Was sollten Klinik und Praxis festlegen?
- Freigabe: Kein Brief verlässt das Haus ohne ärztliche Prüfung.
- Zweck der App: Entwurf aus Stichpunkten oder Akte, keine eigenen Diagnosen oder Empfehlungen.
- Schulung: Grenzen der KI kennen; das ist ohnehin Pflicht nach Art. 4 KI-Verordnung (KI-Kompetenz nach Art. 4).
- Nachvollziehbarkeit: Wer hat welche App wann genutzt, welche Quelle lag zugrunde.
- Versicherung: Klären, ob der Einsatz der KI im Versicherungsschutz berücksichtigt ist (Berufshaftpflicht und KI in der Arztpraxis).
- Vertrag mit dem Anbieter: Haftung, Gewährleistung und Updates regeln.
Wie geht das mit basebox?
basebox ist kein Medizinprodukt. Die App „Entlassbrief“ erstellt einen Entwurf; bei Aufgaben mit Patientendaten liefert basebox Entwürfe und Zusammenfassungen mit Quelle, keine Diagnose und keinen Therapievorschlag; jedes Ergebnis prüft die Ärztin, der Arzt oder die Pflegefachperson. basebox prüft die Antworten des KI-Modells nicht vorab: Jede Antwort zeigt ihre Quellen mit der zitierten Textstelle, Modell und Version sind dokumentiert, die Fachperson prüft an der Quelle und verantwortet die Verwendung. Das Audit-Log hält fest, wer was wann getan hat; die Einträge sind nicht änderbar. Schaltet Ihr Administrator es ein, werden auch die Fragen protokolliert. Mehr zur Nachvollziehbarkeit: Nachvollziehbare KI
Keine Rechtsberatung: Haftung hängt vom Einzelfall ab. Die deutsche Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie war am 11. Oktober 2026 beschlossen, aber noch nicht verkündet; Wortlaut und Inkrafttreten bitte prüfen. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Muss ich Patienten sagen, dass ein Arztbrief mit KI entworfen wurde?
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht für Entwürfe, die eine Ärztin prüft und verantwortet, gibt es nicht. Anders bei KI, die in Diagnose oder Therapie eingreift und noch nicht dem medizinischen Standard entspricht: Dann ist das nach Hinweis der Bundesärztekammer bei der Aufklärung zu berücksichtigen (§ 630e BGB).
Haftet der Anbieter der KI-Plattform, wenn das Modell etwas Falsches schreibt?
Gegenüber Patienten nur nach Produkthaftung, also wenn das Produkt fehlerhaft ist und dadurch ein Schaden entsteht. Ob eine falsche Formulierung in einem Entwurf, den die Ärztin prüfen soll, ein Produktfehler ist, hängt unter anderem von Gebrauchsanweisung und vorhersehbarer Verwendung ab. Im Verhältnis zwischen Klinik und Anbieter gilt der Lizenzvertrag.
Gibt es eigene Haftungsregeln für KI?
Nein. Die KI-Verordnung enthält keine Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine eigene KI-Haftungsrichtlinie 2025 zurückgezogen. Es bleibt beim allgemeinen Haftungsrecht und der neuen Produkthaftung.
Quellen
- § 630a BGB: Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag ↗
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung ↗
- § 630h BGB: Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler ↗
- § 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung ↗
- § 278 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte ↗
- § 823 BGB: Schadensersatzpflicht ↗
- Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte, Art. 2, 4, 6, 8, 10, 22 (EUR-Lex) ↗
- Bundestag, Drucksache 21/4297: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (25. Februar 2026) ↗
- Bundesregierung: Bundestag stimmt Modernisierung des Produkthaftungsrechts zu (9. Oktober 2026) ↗
- Bundesärztekammer: Von ärztlicher Kunst mit Künstlicher Intelligenz (27. Mai 2025), Abschnitt Anwendungsvoraussetzungen und Haftung ↗
- Frielitz, Meinel, Schröder: Was die EU-KI-Verordnung für die ärztliche Haftung bedeutet, Deutsches Ärzteblatt 1/2025 ↗
- Rücknahme des Vorschlags für eine KI-Haftungsrichtlinie (Bericht, August 2025) ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.