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Recht und DatenschutzStand René HerzerMit KI erstellt

Berufshaftpflicht und KI in der Arztpraxis

Die Berufshaftpflicht deckt Ansprüche aus Behandlungsfehlern, auch wenn dabei KI als Werkzeug im Spiel war: Haftungsgrund bleibt der Fehler der Ärztin oder des Arztes. Wie weit der Schutz reicht, entscheidet aber der einzelne Vertrag. Lücken drohen, wenn die Praxis selbst Software mit medizinischem Zweck baut und damit Hersteller wird, bei Datenschutzverletzungen und bei Pflichten zur Anzeige geänderter Risiken. Klären Sie den Einsatz von KI schriftlich mit Ihrem Versicherer.

Muss eine Ärztin oder ein Arzt versichert sein?

Ja, auf drei Ebenen:

Grundlage Für wen Was gilt
Berufsordnung der Landesärztekammer (§ 21 der Musterberufsordnung) alle Ärztinnen und Ärzte hinreichend gegen Haftpflichtansprüche aus der beruflichen Tätigkeit versichern
§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Bundesärzteordnung alle mit Approbation Ruhen der Approbation möglich, wenn eine Versicherungspflicht nach Landes- oder Standesrecht besteht und kein ausreichender Schutz vorliegt
§ 95e SGB V Vertragsärztinnen und -ärzte, MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften mindestens 3 Mio. € je Versicherungsfall, im Jahr mindestens das Doppelte; MVZ und Gemeinschaften mit Angestellten 5 Mio. € und mindestens das Dreifache. Ohne Nachweis ruht die Zulassung.

Der Nachweis gegenüber dem Zulassungsausschuss läuft über eine Versicherungsbescheinigung des Versicherers.

Deckt die Berufshaftpflicht Fehler, an denen eine KI beteiligt war?

Im Grundsatz ja. Versichert sind Ansprüche aus der beruflichen Tätigkeit, und der Haftungsgrund ist auch beim Einsatz von KI ein Fehler der Ärztin oder des Arztes: ein ungeprüfter Entwurf, eine übernommene falsche Angabe, eine fehlende Plausibilitätsprüfung. Die Bundesärztekammer betont, dass Ärztinnen und Ärzte Ergebnisse von KI-Systemen auf Plausibilität prüfen müssen und die Verantwortung für Diagnostik und Therapie nicht abgeben können. Wie sich diese Haftung zusammensetzt: Wer haftet bei fehlerhaften KI-Arztbriefen?

Was genau versichert ist, steht aber im Vertrag: in der Beschreibung der versicherten Tätigkeit und in den Ausschlüssen. Eine einheitliche Regelung zu KI gibt es nicht.

Wo können Lücken entstehen?

  • Die Praxis wird Hersteller: Baut eine Praxis selbst eine Anwendung mit medizinischer Zweckbestimmung, etwa eine App, die Therapievorschläge macht, wird sie Hersteller eines Medizinprodukts. Auch eine Praxis ist eine Gesundheitseinrichtung im Sinne der MDR (Art. 2 Nr. 36), die Ausnahme nach Art. 5 Abs. 5 MDR kommt also in Betracht, mit allen Bedingungen (Eigene KI-Apps und die Medizinprodukte-Falle). Nach der neuen Produkthaftungsrichtlinie ist auch Hersteller, wer Software für den Eigenbedarf entwickelt. Ob die Berufshaftpflicht Ansprüche als Hersteller deckt, ist eine eigene Frage an den Versicherer.
  • Datenschutz und IT-Sicherheit: Schäden aus Datenschutzverletzungen oder Cyberangriffen sind ein anderes Risiko als ein Behandlungsfehler. Ob und wie weit der Vertrag sie abdeckt, klären Sie gesondert.
  • Nicht zertifizierte Medizinprodukte: Die Bundesärztekammer nennt die Verwendung eines nicht zertifizierten Medizinprodukts ausdrücklich als Haftungsrisiko. Nutzen Sie Software, die Diagnosen oder Therapien unterstützt, nur mit CE-Kennzeichnung und im Rahmen ihrer Zweckbestimmung.
  • Anzeigepflichten: Fragt der Versicherer bei Vertragsschluss nach eingesetzter Software, gilt die Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Erhöht sich das Risiko später, ist das nach § 23 VVG anzuzeigen. Ob KI-Entwürfe das Risiko erhöhen, ist nicht geklärt; deshalb lohnt die schriftliche Rückfrage.

Welche Fragen sollten Sie Ihrem Versicherer stellen?

  1. Sind Behandlungsfehler mitversichert, bei denen KI-Software als Werkzeug eingesetzt wurde, etwa für Dokumentation, Briefe oder Anamnese?
  2. Gibt es Ausschlüsse für Software, KI oder automatisierte Verfahren?
  3. Sind Ansprüche versichert, wenn die Praxis selbst eine Anwendung baut oder anpasst?
  4. Wie sind Schäden aus Datenschutzverletzungen oder IT-Störungen abgedeckt?
  5. Muss der Einsatz von KI angezeigt werden, und gilt das auch für neue Anwendungen später?

Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben und legen Sie sie zu den Versicherungsunterlagen.

Was senkt das Risiko im Alltag?

  • Entwurf, nicht Ergebnis: Briefe und Dokumentation erst nach Prüfung übernehmen.
  • Klarer Zweck: KI für Dokumentation, Briefe und Organisation; Diagnoseunterstützung nur mit zertifizierten Produkten.
  • Schulung: Das Praxisteam kennt die Grenzen der KI; das ist ohnehin Pflicht nach Art. 4 KI-Verordnung (KI-Kompetenz nach Art. 4).
  • Nachvollziehbarkeit: Festhalten, wer welches Werkzeug wann genutzt und was übernommen hat.
  • Vorkommnisse melden: Fehlfunktionen von Medizinprodukten, die Patienten gefährden können, sind der zuständigen Behörde und dem Hersteller zu melden.

Wie geht das mit basebox?

basebox ist kein Medizinprodukt, sondern eine Plattform für allgemeine Aufgaben wie Briefentwürfe oder die Suche in Leitlinien. Bei Aufgaben mit Patientendaten liefert basebox Entwürfe und Zusammenfassungen mit Quelle, keine Diagnose und keinen Therapievorschlag; jedes Ergebnis prüft die Ärztin oder der Arzt. Jede Antwort zeigt ihre Quellen mit der zitierten Textstelle, Modell und Version sind dokumentiert, und das Audit-Log hält fest, wer welche App genutzt hat. Für die Schweigepflicht gilt eine Vereinbarung nach § 203 StGB; sie ist Teil des Lizenzvertrags. Was basebox für Praxen kostet: Was kostet KI für eine Arztpraxis?

Keine Rechtsberatung: Umfang und Ausschlüsse Ihrer Versicherung ergeben sich nur aus Ihrem Vertrag. Die Berufsordnungen der Landesärztekammern können von der Musterberufsordnung abweichen. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Muss ich meinem Versicherer melden, dass die Praxis KI nutzt?

Eine ausdrückliche Pflicht gibt es nicht. Fragt der Versicherer im Antrag nach eingesetzter Software, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten (§ 19 VVG). Erhöht sich das versicherte Risiko nach Vertragsschluss, ist das anzuzeigen (§ 23 VVG). Ob der Einsatz von KI-Entwürfen das Risiko erhöht, ist nicht geklärt. Eine kurze schriftliche Anfrage beim Versicherer schafft Klarheit.

Wie hoch muss die Versicherung einer Vertragsarztpraxis sein?

Nach § 95e SGB V mindestens 3 Mio. € je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden, für alle Fälle eines Jahres mindestens das Doppelte. Für MVZ und Berufsausübungsgemeinschaften mit angestellten Ärztinnen und Ärzten gelten 5 Mio. € je Fall und mindestens das Dreifache im Jahr.

Ersetzt die Haftung des Softwareherstellers meine eigene Versicherung?

Nein. Gegenüber Patientinnen und Patienten haften Praxis und behandelnde Ärztin aus dem Behandlungsvertrag. Ein Anspruch gegen den Hersteller wegen eines Produktfehlers kann daneben bestehen, setzt aber einen Fehler des Produkts voraus und ändert nichts an Ihrer eigenen Prüfpflicht.

Quellen

  1. § 95e SGB V: Berufshaftpflichtversicherung ↗
  2. § 6 Bundesärzteordnung: Ruhen der Approbation ↗
  3. Bayerische Landesärztekammer: Berufshaftpflichtversicherung, § 21 Berufsordnung ↗
  4. Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte ↗
  5. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns: Berufshaftpflichtversicherung, Übersicht der Anforderungen ↗
  6. § 19 VVG: Anzeigepflicht ↗
  7. § 23 VVG: Gefahrerhöhung ↗
  8. Bundesärztekammer: Von ärztlicher Kunst mit Künstlicher Intelligenz (27. Mai 2025) ↗
  9. Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte (EUR-Lex) ↗
  10. Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), Art. 2 Nr. 36 und Art. 5 Abs. 5 (EUR-Lex) ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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