KI im Praxisalltag: Was funktioniert schon heute?
In Arztpraxen ist KI vor allem an vier Stellen im Einsatz: am Telefon, das Anrufe annimmt und Termine bucht, bei der Dokumentation, die das Gespräch mitschreibt und einen Entwurf liefert, bei der digitalen Anamnese vor dem Termin und bei Kodier- und Abrechnungshinweisen. Rechtlich zählen Schweigepflicht nach § 203 StGB, Art. 9 DSGVO, für Cloud-Dienste das C5-Testat nach § 393 SGB V und die Frage, ob ein Produkt ein Medizinprodukt ist.
Wie viele Praxen nutzen schon KI?
Nach einer Umfrage von Bitkom und Hartmannbund (Mai 2025) nutzen rund 15 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ KI in mindestens einem Bereich: 12 Prozent zur Unterstützung bei Diagnosen, 8 Prozent zur Vereinfachung von Praxisabläufen. In Kliniken lag der Anteil bei 18 Prozent. Seitdem ist das Angebot an Werkzeugen für Praxen stark gewachsen. Die meisten setzen an den Aufgaben an, die das Praxisteam am meisten Zeit kosten.
Was kann KI am Telefon?
KI-Telefonassistenten nehmen Anrufe an, wenn das Team nicht abhebt, fragen das Anliegen ab und buchen Termine im Praxiskalender. Rezeptwünsche, Überweisungen und Rückrufbitten landen als strukturierte Nachricht beim Team, dringende Anrufe werden weitergeleitet. Ein Beispiel ist der Telefonassistent von Doctolib, der auf der 2024 übernommenen Firma Aaron.ai aufbaut.
Worauf Sie achten sollten:
- Transparenz: Anrufende müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen (Art. 50 KI-Verordnung, seit 2. August 2026).
- Aufzeichnung: Ob und wie lange Gespräche gespeichert werden, und auf welcher Rechtsgrundlage.
- Grenzen: Wie der Assistent mit mehreren Anliegen, Fachrichtungen und Notfällen umgeht.
Was kann KI bei der Dokumentation?
KI-Dokumentation („Ambient Scribe“) hört im Sprechzimmer mit, wenn Patientin oder Patient zustimmen, und erstellt einen Entwurf für die Patientenakte, oft mit Übertragung in das Praxisverwaltungssystem. Einige Produkte schlagen zusätzlich Diagnose- und Abrechnungscodes vor oder geben klinische Hinweise. Der Anbieter Tandem Health etwa meldete im Mai 2026, dass seine KI-Dokumentation als Medizinprodukt der Klasse IIa zertifiziert ist, und bietet einen Kodierassistenten an.
Worauf Sie achten sollten:
- Prüfung: Jeder Entwurf wird vor dem Speichern geprüft; die Verantwortung für die Akte bleibt ärztlich.
- Medizinprodukt: Gibt das Produkt Hinweise zu Diagnose oder Therapie, ist es ein Medizinprodukt und braucht eine CE-Kennzeichnung. Fragen Sie nach der Zweckbestimmung.
- Ort der Verarbeitung: Wo Audio und Text verarbeitet werden und ob sie zum Training genutzt werden.
Was bringt die digitale Anamnese?
Patientinnen und Patienten füllen vor dem Termin Fragebögen auf Smartphone, Tablet oder PC aus; die Antworten gehen strukturiert in die Dokumentation. Neuere Produkte verbinden das mit KI-Dokumentation im Gespräch, etwa Idana, das nach eigenen Angaben ein BSI-C5-Testat hat. Die Anamnese ersetzt das Gespräch nicht, sie bereitet es vor. Ältere oder sprachlich unsichere Menschen brauchen weiter einen anderen Weg.
Hilft KI bei der Abrechnung?
KI kann Kodiervorschläge aus der Dokumentation ableiten, auf fehlende Angaben hinweisen und Fragen zu EBM und GOÄ beantworten. Kodiervorschläge sind Vorschläge: Für die Abrechnung bleibt die Praxis verantwortlich. Prüfen Sie, auf welchem Stand die hinterlegten Regelwerke sind und wie schnell Änderungen nachgezogen werden.
Was gilt rechtlich für alle KI-Werkzeuge in der Praxis?
- Schweigepflicht: Ärztinnen und Ärzte dürfen Dienstleistern Patientengeheimnisse nur offenbaren, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist, und müssen sie zur Verschwiegenheit verpflichten (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB).
- Datenschutz: Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO). Mit jedem Anbieter braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
- Cloud: Praxen sind Leistungserbringer nach dem SGB V. Verarbeiten sie Gesundheitsdaten in einem Cloud-Dienst, gilt § 393 SGB V (siehe nächster Abschnitt).
- Medizinprodukt: Entscheidend ist die Zweckbestimmung des Herstellers (Art. 2 Nr. 1 MDR). Ist KI ein Medizinprodukt? →
- KI-Kompetenz: Art. 4 der KI-Verordnung gilt auch für Praxen, die KI einsetzen. KI-Kompetenz nach Art. 4 →
Was sollten Praxen von einem Cloud-Anbieter verlangen?
§ 393 SGB V erlaubt Gesundheitsdaten in der Cloud, wenn der Anbieter einen von zwei Nachweisen vorlegt:
| Nachweis | Was er enthält |
|---|---|
| Testat nach BSI C5 | Seit dem 1. Juli 2025 grundsätzlich Typ 2. Für Systeme, die danach neu auf den Markt kommen, genügt in den ersten 18 Monaten Typ 1. |
| ISO/IEC 27001 und Maßnahmenplan | Nach § 1 C5GleichwV gleichwertig, wenn der Plan die Lücken zu den C5-Basiskriterien und die Maßnahmen dagegen beschreibt, sie in höchstens zwölf Monaten schließt und die Schritte zu C5 Typ 1 binnen 18 und Typ 2 binnen 24 Monaten belegt. |
Typ 1 und Typ 2 unterscheiden sich im Prüfumfang: Ein Testat Typ 1 bestätigt, dass die Kontrollen des Anbieters zu einem Stichtag angemessen ausgestaltet und eingerichtet sind. Typ 2 prüft zusätzlich, ob sie über einen Zeitraum wirksam waren; das BSI nennt dafür mindestens drei und höchstens zwölf Monate. Typ 1 ist nach dem C5-Katalog auf die erste Prüfung beschränkt, deshalb folgt auf Typ 1 in der Regel Typ 2.
Zertifikat und Maßnahmenplan muss der Anbieter Ihnen auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Prüfen Sie, ob das Zertifikat die Cloud-Systeme abdeckt, die Ihre Daten verarbeiten. Außerdem verlangt § 393 Abs. 2, dass die Daten in Deutschland, der EU, einem gleichgestellten Staat oder einem Staat mit Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO verarbeitet werden und der Anbieter eine Niederlassung in Deutschland hat.
Keine Rechtsberatung: Die Hinweise ersetzen nicht die Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine Rechtsberatung.
Wie finden Praxen das passende Werkzeug?
- Mit der Aufgabe anfangen, die am meisten Zeit kostet, meist Telefon oder Dokumentation.
- Fünf Fragen an jeden Anbieter: Wo werden Daten verarbeitet? Welches C5-Testat oder welcher gleichwertige Nachweis liegt vor? Wird mit den Daten trainiert? Ist das Produkt ein Medizinprodukt? Wie kommt es in Ihr Praxisverwaltungssystem?
- Vier Wochen testen und messen, wie viel Zeit es spart.
- Das Team schulen und festlegen, wer Entwürfe prüft.
Wo steht basebox?
basebox ist eine KI-Plattform für ganze Häuser, etwa Krankenhäuser, MVZ und Verwaltungen, mit Server ab etwa 200 Personen und einer Cloud ab 5 Personen. Unter den 140 Anwendungsfällen für Kliniken stehen drei für MVZ und ambulante Versorgung: Terminbestätigungen und Recall-Schreiben, Auskunft zur Abrechnung nach EBM und Plausibilitätshinweise zur Quartalsabrechnung, letztere nach Anbindung des Praxisverwaltungssystems. basebox ist ISO 27001 zertifiziert. Für die Cloud auf unseren Servern führt basebox den Nachweis nach § 393 Abs. 4 SGB V über das ISO-Zertifikat mit Maßnahmenplan nach § 1 C5GleichwV und geht den Weg zum C5-Testat: zuerst Typ 1, danach Typ 2. Auf dem Server im eigenen Haus ist C5 nicht nötig, dort gelten Ihre Vorgaben als Betreiber.
Häufige Fragen
Muss die Praxis Patienten informieren, wenn eine KI am Telefon antwortet?
Ja. Nach Art. 50 der KI-Verordnung müssen Menschen seit dem 2. August 2026 erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen. Die Pflicht trifft zuerst den Anbieter, der das System so gestalten muss. Zeichnet die KI Gespräche auf, braucht es zusätzlich eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO.
Ersetzt KI-Dokumentation die ärztliche Dokumentationspflicht?
Nein. Die KI liefert einen Entwurf. Für Inhalt und Richtigkeit der Patientenakte bleibt die Ärztin oder der Arzt verantwortlich; jeder Entwurf gehört vor dem Speichern geprüft.
Woran erkenne ich, ob ein Cloud-Dienst § 393 SGB V erfüllt?
Fragen Sie nach dem C5-Testat: Typ (1 oder 2), Datum, Prüfer und welche Systeme es abdeckt. Seit dem 1. Juli 2025 ist grundsätzlich ein Typ-2-Testat nötig; neue Systeme dürfen in den ersten 18 Monaten ein Typ-1-Testat nutzen. Gleichwertig ist ein Zertifikat nach ISO/IEC 27001 zusammen mit einem Maßnahmenplan nach der C5GleichwV. Beides muss Ihnen der Anbieter auf Verlangen vorlegen.
Quellen
- Bitkom und Hartmannbund: KI in Praxis und Kliniken im Einsatz (27. Mai 2025) ↗
- Doctolib: KI-Telefonassistent für Arztpraxen ↗
- Doctolib übernimmt Aaron.ai (Mai 2024) ↗
- Tandem Health: Meldungen zu KI-Dokumentation, Kodierassistent und MDR-Zertifizierung (2026) ↗
- Idana: Patientenmanagement und digitale Anamnese ↗
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen ↗
- § 393 SGB V: Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen ↗
- § 1 C5-Gleichwertigkeitsverordnung (C5GleichwV): gleichwertige Standards und Maßnahmenplan ↗
- BSI: Kriterienkatalog C5:2026, Abschnitt 3.4.4.1 (Typ-1- und Typ-2-Bericht) ↗
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex ↗
- Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukteverordnung), EUR-Lex ↗
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex ↗
- Regulatory Blog: Digital Omnibus, neue Fristen der KI-Verordnung ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.