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AnwendungsfälleStand René HerzerMit KI erstellt

KI im Krankenhaus: Überblick

KI hilft im Krankenhaus heute vor allem beim Schreiben, Suchen und Zusammenfassen: Entlassbriefe, Befundzusammenfassungen, Leitlinienauskunft, MD-Widersprüche, Kodiervorschläge, Patienteninformationen in Leichter Sprache. Patientendaten dürfen hinein, wenn Datenschutz nach Art. 9 DSGVO und Schweigepflicht nach § 203 StGB vertraglich gesichert sind. Mit medizinischer Zweckbestimmung wird KI zum Medizinprodukt. Die Entscheidung trifft immer die Ärztin, der Arzt oder die Pflegefachperson.

Wie verbreitet ist KI in Kliniken?

Nach einer Umfrage von Bitkom und Hartmannbund unter über 600 Ärztinnen und Ärzten (Mai 2025) berichten 18 Prozent der Klinikärzte, dass in ihrem Haus KI im Einsatz ist, etwa zur Auswertung von Bildgebung; 2022 waren es 9 Prozent. 78 Prozent sehen KI als große Chance für die Medizin, 76 Prozent fordern zugleich eine strenge Regulierung. Seitdem verbreiten sich vor allem Sprachmodelle, die nicht Bilder auswerten, sondern Texte lesen, zusammenfassen und entwerfen. Sie entlasten die Bereiche, in denen ein Krankenhaus am meisten schreibt: ärztlicher Dienst, Pflege, Medizincontrolling und Verwaltung.

Welche Anwendungsfälle gibt es?

Die Liste von basebox umfasst 140 Anwendungsfälle in 20 Bereichen. Eine Auswahl:

Bereich Beispiele
Medizin und Pflege Entlassbrief aus Stichpunkten, OP-Bericht aus Diktat, Leitlinienauskunft, Übergabe zum Schichtwechsel
Medizincontrolling und Abrechnung Kodiervorschläge ICD-10 und OPS aus Arztbriefen, MD-Widerspruch als Entwurf, MD-Prüfanzeigen und Fristen erfassen
Patientenkommunikation Nachsorgehinweise patientengerecht, Aufklärungsbogen in Leichter Sprache, Übersetzung in Herkunftssprachen
Qualität und Hygiene SOP-Entwurf und SOP-Suche, Auskunft aus dem Hygienehandbuch, Texte für den Qualitätsbericht
Sozialdienst Anträge auf Reha und Hilfsmittel, Korrespondenz mit Nachversorgern, Suche in SGB V, IX und XI
Verwaltung Stellenausschreibung, Arbeitszeugnis nach Bewertung der Führungskraft, Angebotsprüfung gegen Lastenheft, Board-Report-Texte
Forschung Ethikantrag strukturieren, Publikationsrecherche, Suche in Studienprotokollen

Alle 140 Fälle stehen unter Anwendungsfälle.

Was läuft sofort, was braucht das KIS?

63 der 140 Fälle laufen ab dem ersten Tag: Die Person lädt ein Dokument hoch oder diktiert Stichpunkte, die KI entwirft. 34 brauchen eine kurze Einrichtung, etwa das Hinterlegen von Leitlinien oder Hausstandards. 38 laufen erst nach Anbindung eines Systems, meist des KIS, des Laborsystems oder der Pflegedokumentation; 5 sind eigene Projekte.

Den Zugang zum KIS stellt der Hersteller bereit, etwa über die FHIR-Schnittstelle nach ISiK, dem verbindlichen Standard der gematik für IT-Systeme im Krankenhaus, über eine Datenplattform oder eine Schnittstelle, die das Haus schon nutzt. Erst dann kann eine KI-Plattform Daten aus dem KIS lesen. Fragen Sie jeden Anbieter, an welche KIS er heute tatsächlich angebunden ist.

Dürfen Patientendaten in eine KI?

Ja, wenn drei Dinge geregelt sind:

  • Datenschutz: Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Für die Versorgung ist die Verarbeitung erlaubt; mit einem Dienstleister braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) und in der Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).
  • Schweigepflicht: Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufe dürfen Dienstleistern Patientengeheimnisse nur offenbaren, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist und der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet wurde (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB).
  • Cloud: Werden Gesundheitsdaten in einem Cloud-Dienst verarbeitet, verlangt § 393 SGB V ein aktuelles C5-Testat des BSI, seit dem 1. Juli 2025 grundsätzlich vom Typ 2. Gleichwertig ist nach § 1 C5GleichwV ein Zertifikat nach ISO/IEC 27001 mit einem Maßnahmenplan, der die Lücken zu C5 in höchstens zwölf Monaten schließt und binnen 18 Monaten zu C5 Typ 1 und binnen 24 Monaten zu Typ 2 führt; der Anbieter legt beides auf Verlangen vor. Für einen Server im eigenen Haus gilt das nicht.

Entscheidend ist, wohin die Daten gehen. Viele KI-Angebote sind eine Oberfläche, die Anfragen an das Modell eines anderen Anbieters schickt; dann bestimmt dieser Anbieter mit, wo die Daten verarbeitet werden.

Keine Rechtsberatung: Die Hinweise ersetzen nicht die Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten und Ihre Rechtsabteilung.

Wann ist KI ein Medizinprodukt?

Es kommt auf die Zweckbestimmung an (Art. 2 Nr. 1 MDR). Software, die zur Diagnose, Therapie oder Überwachung einzelner Patienten bestimmt ist, ist ein Medizinprodukt. Eine Plattform für allgemeine Aufgaben wie Briefentwürfe oder Leitliniensuche ist es nicht. Auch im Markt gibt es beides: Der Anbieter Tandem Health meldete im Mai 2026 eine Zertifizierung seiner KI-Dokumentation als Medizinprodukt der Klasse IIa, das Produkt bietet auch Kodier- und Entscheidungsunterstützung. Baut ein Haus selbst eine Anwendung mit medizinischer Zweckbestimmung, ist es deren Hersteller. Ist KI ein Medizinprodukt? →

Was verlangt die KI-Verordnung?

Für alle Häuser gilt Art. 4: Wer KI einsetzt, muss die KI-Kompetenz der Beschäftigten fördern. KI-Kompetenz nach Art. 4 → Als Hochrisiko gelten unter anderem KI, die selbst ein Medizinprodukt ist und eine Prüfung durch eine Benannte Stelle braucht, und KI für die Triage von Patienten in der Notfallversorgung (Anhang III). Für Krankenhäuser mit KRITIS-Pflichten kommt der Branchenstandard B3S Krankenhaus dazu; auch eine KI-Plattform gehört in das Sicherheitskonzept.

Wie führen Krankenhäuser KI ein?

  1. Datenschutz, IT-Sicherheit und Betriebs- oder Personalrat früh einbinden. Muster-Vereinbarung und Ablauf →
  2. Mit Fällen starten, die ohne KIS laufen: Briefe aus Diktat, Leitlinienauskunft, Patienteninformationen.
  3. Rechte aus der vorhandenen Benutzerverwaltung übernehmen, damit jede Person nur sieht, was sie auch sonst sehen darf.
  4. Das KIS danach anbinden, abgestimmt mit dem Hersteller.

Wie geht das mit basebox?

basebox läuft auf einem Server in Ihrem Haus oder in unserer Cloud in Deutschland. Ihre Daten trainieren kein Modell. Für Berufsgeheimnisträger gilt eine Vereinbarung nach § 203 StGB als Anlage zum Lizenzvertrag. Für Gesundheitsdaten nach § 393 SGB V gibt es zwei Wege: Für die Cloud auf unseren Servern führt basebox den Nachweis nach § 393 Abs. 4 SGB V über ISO 27001 mit Maßnahmenplan nach § 1 C5GleichwV und geht den Weg zum C5-Testat, zuerst Typ 1, danach Typ 2. Auf dem Server in Ihrem Haus ist C5 nicht nötig. basebox ist kein Medizinprodukt; bei Aufgaben mit Patientendaten liefert es Entwürfe und Zusammenfassungen mit Quelle, keine Diagnose und keinen Therapievorschlag. basebox arbeitet neben dem KIS und ersetzt dessen KI nicht. Klinische Systeme binden wir an, sobald der Hersteller den Zugang bereitstellt. KI für Krankenhäuser →

Häufige Fragen

Ersetzt eine KI-Plattform die KI unseres KIS-Herstellers?

Nein. Die KI im KIS deckt das KIS ab, eine Plattform das ganze Haus: Dokumente, Leitlinien, E-Mails und weitere Systeme. Ist das KIS angebunden, nutzt die Plattform auch seine Daten.

Müssen wir Patientendaten vorher anonymisieren?

Nein, wenn die KI in einem Rahmen läuft, den Sie vertraglich und technisch kontrollieren. Freitext lässt sich ohnehin nicht zuverlässig anonymisieren, und pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen.

Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Bei KI mit Gesundheitsdaten in der Regel ja (Art. 35 DSGVO). Sie erstellen und verantworten sie als Verantwortlicher. basebox stellt Vorlagen bereit, in denen die Angaben zu basebox schon ausgefüllt sind. Unterlagen →

Gilt § 393 SGB V auch für KI?

Ja, wenn Gesundheitsdaten in einem Cloud-Dienst verarbeitet werden. Seit Juli 2025 ist dafür grundsätzlich ein aktuelles C5-Testat Typ 2 nötig; gleichwertig ist ISO 27001 mit einem Maßnahmenplan nach der C5GleichwV. Läuft die KI auf einem Server im Krankenhaus, gilt § 393 SGB V nicht.

Quellen

  1. Bitkom und Hartmannbund: KI in Praxis und Kliniken im Einsatz (27. Mai 2025) ↗
  2. § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen ↗
  3. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 9 und 35, EUR-Lex ↗
  4. § 393 SGB V: Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen ↗
  5. § 1 C5-Gleichwertigkeitsverordnung (C5GleichwV): gleichwertige Standards und Maßnahmenplan ↗
  6. Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukteverordnung), EUR-Lex ↗
  7. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex ↗
  8. gematik: ISiK, Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern ↗
  9. Tandem Health: Meldungen zu KI-Dokumentation und MDR-Zertifizierung (Mai 2026) ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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