KI in Pflegeheim und ambulanter Pflege: Einsatzmöglichkeiten und Grenzen
In Pflegeheimen und ambulanten Diensten entlastet KI heute vor allem bei der Dokumentation: Pflegekräfte sprechen ein, die KI ordnet die Angaben in die Pflegesoftware ein. Dazu kommen Sensoren, die Stürze ohne Kamera melden, und Sprachmodelle für Pflegeberichte, Angehörigenbriefe und Auskunft zu Expertenstandards. Grenzen setzen das Pflegeberufegesetz, das Pflegeplanung und Steuerung des Pflegeprozesses Pflegefachpersonen vorbehält, der Datenschutz für Gesundheitsdaten und die Ethik: Technik soll Zuwendung nicht ersetzen.
Dieser Ratgeber gilt für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Für die Pflege im Krankenhaus, mit Übergabe, Überleitung und Pflegeschule, gibt es den Ratgeber KI in der Pflege im Krankenhaus.
Warum ist KI in der Pflege ein Thema?
Das Statistische Bundesamt rechnet bis 2049 mit einem Bedarf von 2,15 Millionen Pflegekräften. Je nach Entwicklung des Arbeitsmarkts fehlen dann zwischen 280.000 und 690.000 (Vorausberechnung von 2024). Gleichzeitig verbringen Pflegekräfte viel Zeit mit Dokumentation. KI setzt vor allem dort an: Sie soll Schreibarbeit abnehmen, damit mehr Zeit für die Menschen bleibt.
Wo hilft KI in der Pflege heute?
| Aufgabe | Was KI tut | Beispiel aus dem Markt |
|---|---|---|
| Dokumentation per Sprache | Pflegekräfte sprechen Beobachtungen und Werte ein, die KI ordnet sie in die Pflegesoftware ein | voize, nach eigenen Angaben in Altenpflege, Krankenhaus, ambulanter Pflege und Eingliederungshilfe |
| Sturzerkennung ohne Kamera | Radar- oder Deckensensoren erkennen Bewegungsmuster und melden Stürze oder Aufstehen | QUMEA, radargestütztes Mobilitätsmonitoring |
| Texte | Pflegeberichte aus Stichpunkten, Angehörigenbriefe, Pflegeüberleitungsberichte | Sprachmodelle auf KI-Plattformen |
| Auskunft | Fragen zu Expertenstandards, Hausstandards und Hygieneplänen | Sprachmodelle mit hinterlegten Dokumenten |
| Ausbildung | Fallbeispiele, Prüfungsfragen, Beurteilungen formulieren nach Bewertung der Praxisanleitung | Sprachmodelle auf KI-Plattformen |
Angaben zu Zeitersparnis stammen bisher überwiegend von den Anbietern. Fragen Sie nach unabhängigen Messungen und messen Sie selbst im Probebetrieb.
Was kann KI bei SIS und Pflegeplanung?
Viele Einrichtungen dokumentieren nach dem Strukturmodell mit der Strukturierten Informationssammlung (SIS), dem Maßnahmenplan, dem Berichteblatt und der Evaluation. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass bis zu 80 Prozent der Langzeitpflegeeinrichtungen damit arbeiten. Die SIS entsteht im Gespräch zwischen der pflegebedürftigen Person und der Pflegefachperson. KI kann dabei unterstützen, etwa indem sie Gesprächsnotizen in die Themenfelder ordnet, Formulierungen vorschlägt oder auf Lücken hinweist. Erheben, planen und bewerten bleibt Aufgabe der Pflegefachperson: Das Pflegeberufegesetz behält ihr die Feststellung des Pflegebedarfs, die Steuerung des Pflegeprozesses und die Sicherung der Pflegequalität vor (§ 4 PflBG).
Was leisten Sensoren, und wo sind ihre Grenzen?
Sensoren zur Sturzerkennung arbeiten mit Kamera, Radar, Ultraschall oder Infrarot. Systeme ohne Kamera wahren die Privatsphäre besser, weil sie keine Bilder speichern. Eine Studie des Fraunhofer IPA zur optischen Sensorik in Pflegeheimen verweist auf hohe Fehlalarmraten, die Belastung des Personals durch Alarme und teils geringe Zuverlässigkeit. Vor dem Kauf lohnt sich deshalb ein Probebetrieb auf einer Station, mit gezählten Fehlalarmen. Bewohnerinnen und Bewohner oder ihre Betreuer sollten wissen und einwilligen, was im Zimmer erfasst wird.
Was ist ethisch zu beachten?
Der Deutsche Ethikrat hat 2020 Technik in der Pflege bewertet. Sie kann die Lebensqualität Pflegebedürftiger und die Arbeit der Pflegenden verbessern, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Sie ersetzt keine zwischenmenschliche Beziehung, sie wird nicht gegen den Willen der Betroffenen oder nur zur Effizienzsteigerung eingesetzt, und Gepflegte und Pflegende werden in die Entwicklung einbezogen. Für KI heißt das: Sie soll Zeit für Zuwendung freimachen, nicht Zuwendung ersetzen, und sie soll nicht zur Leistungskontrolle der Pflegekräfte dienen.
Was gilt rechtlich?
- Datenschutz: Pflegedaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Mit jedem Anbieter braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), bei neuen KI-Systemen in der Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).
- Schweigepflicht: § 203 StGB gilt für Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung. Dienstleister müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet sein.
- Cloud: Ob § 393 SGB V gilt, hängt von der Art der Einrichtung ab (siehe nächster Abschnitt).
- Kirchliche Träger: Für Caritas und Diakonie gelten KDG und DSG-EKD. Kirchlicher Datenschutz →
- KI-Verordnung: Art. 4 verpflichtet Einrichtungen, die KI einsetzen, die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern. KI-Kompetenz nach Art. 4 →
- Mitbestimmung: Erfasst ein System, wer wann was dokumentiert, sind Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung zu beteiligen. Muster-Vereinbarung und Ablauf →
Gilt § 393 SGB V für Pflegeeinrichtungen?
§ 393 SGB V regelt, wann Sozial- und Gesundheitsdaten in einem Cloud-Dienst verarbeitet werden dürfen. Er gilt für Leistungserbringer nach dem Vierten Kapitel des SGB V, für Kranken- und Pflegekassen und für deren Auftragsverarbeiter. Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI nennt er nicht.
| Einrichtung | Gilt § 393 SGB V? | Grund |
|---|---|---|
| Krankenhaus | ja | Leistungserbringer nach dem SGB V |
| Arztpraxis, MVZ | ja | Leistungserbringer nach dem SGB V |
| Pflegekasse, Krankenkasse | ja | in § 393 Abs. 1 ausdrücklich genannt |
| Stationäres Pflegeheim nach dem SGB XI | grundsätzlich nein | Pflegeeinrichtung nach § 71 SGB XI, kein Leistungserbringer nach dem SGB V |
| Ambulanter Dienst nur mit Leistungen nach dem SGB XI | grundsätzlich nein | wie beim Pflegeheim |
| Pflegedienst mit häuslicher Krankenpflege | ja, für diese Leistungen | häusliche Krankenpflege ist eine Leistung nach dem SGB V (§§ 37, 132a SGB V) |
Wo § 393 gilt, braucht der Cloud-Anbieter ein aktuelles Testat nach BSI C5, seit Juli 2025 grundsätzlich vom Typ 2. Als gleichwertig gilt nach § 1 C5GleichwV auch ein Zertifikat nach ISO/IEC 27001 zusammen mit einem Maßnahmenplan: Er beschreibt die Lücken zu den C5-Basiskriterien, schließt sie in höchstens zwölf Monaten und führt binnen 18 Monaten zu C5 Typ 1 und binnen 24 Monaten zu Typ 2.
Wo § 393 nicht gilt, bleiben die DSGVO (Art. 6, 9, 28 und 32), die Schweigepflicht nach § 203 StGB und das Landesrecht. Ein Pflegeheim braucht dann einen AVV, eine Vereinbarung zur Verschwiegenheit und einen Anbieter mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, aber kein C5-Testat. Die Einordnung im Einzelfall, etwa bei Trägern mit Pflegeheim und Pflegedienst, prüfen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Keine Rechtsberatung: Die Hinweise ersetzen nicht die Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine Rechtsberatung.
Wie führen Pflegeeinrichtungen KI ein?
- Mit der Aufgabe anfangen, die am meisten belastet, meist die Dokumentation.
- Pflegekräfte von Anfang an beteiligen, auch bei der Auswahl.
- Anbieter nach Ort der Verarbeitung, Training mit Daten und Anbindung an die Pflegesoftware fragen.
- Im Probebetrieb messen: gesparte Zeit, Fehler, Fehlalarme.
- Schulen und festlegen, wer KI-Entwürfe prüft.
Wo steht basebox?
basebox ist eine KI-Plattform für Texte, Auskunft und Abläufe, keine Sensorik. Unter den 140 Anwendungsfällen für Kliniken stehen auch solche für die Pflege, etwa Pflegeberichte aus Stichpunkten, Angehörigenkorrespondenz, Auskunft zu Expertenstandards und MD-Prüfungsvorbereitung für Pflegeeinrichtungen. Anwendungsfälle →
Pflegeheimen bietet basebox die Cloud an, ab 5 Personen: Rechenzentrum in Deutschland, kein Training mit Ihren Daten, AVV nach Art. 28 DSGVO und Vereinbarung nach § 203 StGB zum Herunterladen, ISO 27001 zertifiziert. Wo § 393 SGB V gilt, etwa bei häuslicher Krankenpflege nach dem SGB V, führt basebox für die Cloud auf unseren Servern den Nachweis nach § 393 Abs. 4 SGB V über ISO 27001 mit Maßnahmenplan; das C5-Testat folgt, zuerst Typ 1, danach Typ 2. Die Einordnung Ihres Dienstes klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Was kostet KI für ein Pflegeheim? →
Häufige Fragen
Darf KI die SIS ausfüllen?
Nein. Die Strukturierte Informationssammlung entsteht im Gespräch zwischen pflegebedürftiger Person und Pflegefachperson, und die Erhebung des Pflegebedarfs ist Pflegefachpersonen vorbehalten (§ 4 PflBG). KI kann Notizen aus dem Gespräch in einen Entwurf bringen, den die Fachperson prüft und verantwortet.
Löst KI den Personalmangel in der Pflege?
Nicht allein. Sie kann Zeit für Dokumentation und Schreibarbeit sparen. Der Deutsche Ethikrat sieht den Nutzen von Technik in der Pflege vor allem darin, gute Pflege zu fördern, weniger darin, Personalengpässe zu beheben.
Braucht ein Pflegeheim für KI aus der Cloud ein C5-Testat?
In der Regel nicht. § 393 SGB V gilt für Leistungserbringer nach dem SGB V sowie Kranken- und Pflegekassen. Ein Pflegeheim nach dem SGB XI zählt grundsätzlich nicht dazu. Es gelten DSGVO, Schweigepflicht und Landesrecht. Erbringt ein Pflegedienst häusliche Krankenpflege nach dem SGB V, gilt § 393 für diese Leistungen. Prüfen Sie die Einordnung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Gilt die Schweigepflicht auch für Pflegekräfte?
§ 203 StGB erfasst Angehörige von Heilberufen mit staatlich geregelter Ausbildung; dazu zählen nach verbreiteter Auffassung auch Pflegefachpersonen. Dienstleister, die an der Arbeit mitwirken, müssen deshalb zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
Quellen
- Destatis: Bis 2049 werden voraussichtlich mindestens 280 000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt (24. Januar 2024) ↗
- Bundesgesundheitsministerium: Entbürokratisierung der Pflegedokumentation (Strukturmodell, SIS) ↗
- § 4 Pflegeberufegesetz: Vorbehaltene Tätigkeiten ↗
- voize: KI-Sprachassistent für die Pflegedokumentation ↗
- QUMEA: radargestütztes Mobilitätsmonitoring ↗
- Fraunhofer IPA: Ethische Exploration der Perspektiven von Pflegeheimbewohnenden auf optische Sensorik zur Sturzprävention ↗
- Deutscher Ethikrat: Robotik für gute Pflege, Pressemitteilung 03/2020 ↗
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen ↗
- § 393 SGB V: Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen ↗
- § 1 C5-Gleichwertigkeitsverordnung (C5GleichwV): gleichwertige Standards und Maßnahmenplan ↗
- § 71 SGB XI: Pflegeeinrichtungen ↗
- § 37 SGB V: Häusliche Krankenpflege ↗
- § 132a SGB V: Versorgung mit häuslicher Krankenpflege ↗
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex ↗
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.