Frankreich: HDS-Zertifizierung für Gesundheitsdaten
Wer in Frankreich Gesundheitsdaten aus Prävention, Diagnose, Behandlung oder Betreuung für eine Klinik, eine Praxis oder Patienten hostet, braucht ein Zertifikat als Hébergeur de données de santé (HDS), Art. L1111-8 Code de la santé publique. Seit dem 16. Mai 2026 gilt nur noch der Referenzrahmen von 2024: Daten liegen im Europäischen Wirtschaftsraum, Zugriffe aus Drittstaaten müssen offengelegt werden. Für einen KI-Dienst in der Cloud heißt das: ohne HDS keine Gesundheitsdaten.
Wer braucht eine HDS-Zertifizierung?
Art. L1111-8 des Code de la santé publique gilt für jeden, der personenbezogene Gesundheitsdaten für andere hostet: für die Ärztin, die Klinik, das Pflegeheim oder die Patientin selbst. Erfasst sind Daten, die bei Prävention, Diagnose, Behandlung oder sozialer und medizinisch-sozialer Betreuung entstehen. Wer sie digital hostet, braucht ein Konformitätszertifikat, das HDS-Zertifikat. Das Hosting braucht außerdem einen Vertrag.
Die Zertifizierung gilt je Tätigkeit. Art. R1111-9 nennt sechs:
| Nr. | Tätigkeit | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 | Bereitstellung und Betrieb physischer Standorte | Rechenzentrum |
| 2 | Bereitstellung und Betrieb der Hardware | Server, Speicher |
| 3 | Bereitstellung und Betrieb der virtuellen Infrastruktur | virtuelle Server, Container |
| 4 | Bereitstellung und Betrieb der Plattform für Anwendungen | Software-Schicht, auf der die Anwendung läuft |
| 5 | Administration und Betrieb des Informationssystems mit den Gesundheitsdaten | Betrieb aus der Ferne, Updates, Störungen |
| 6 | Externe Sicherung der Gesundheitsdaten | Backup in einem anderen Rechenzentrum |
Was hat sich mit dem Referenzrahmen von 2024 geändert?
Der neue Referenzrahmen wurde mit Arrêté vom 26. April 2024 festgelegt und am 16. Mai 2024 im Journal officiel veröffentlicht. Neue Anbieter werden seit dem 16. November 2024 danach geprüft, bereits zertifizierte Anbieter mussten bis zum 16. Mai 2026 umstellen. Die wichtigsten Punkte:
- Daten im EWR: Gesundheitsdaten werden ausschließlich im Europäischen Wirtschaftsraum gehostet.
- Offenlegung gegenüber Kunden: Ist ein Zugriff aus einem Staat außerhalb der EU möglich oder unterliegt der Hoster Gesetzen eines solchen Staates, nennt der Vertrag Risiken und Gegenmaßnahmen.
- Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit: Der Hoster veröffentlicht eine Übersicht der Übermittlungen in Staaten außerhalb des EWR.
Die HDS-Zertifizierung schützt weniger weit gegen Zugriffe von außerhalb der EU als SecNumCloud. SecNumCloud →
Was heißt das für KI mit Gesundheitsdaten?
Jede KI, die in der Cloud eines Anbieters läuft und Gesundheitsdaten verarbeitet, hostet diese Daten zumindest kurzzeitig: Dokumente, Chatverläufe, Suchindex. Der Anbieter braucht deshalb das HDS-Zertifikat für die Tätigkeiten, die er übernimmt, ebenso jeder Unterauftragsverarbeiter, etwa das Rechenzentrum.
Läuft die KI auf einem Server in Ihrem Haus und betreibt Ihre IT ihn, hosten Sie selbst. Die Datenschutzbehörde CNIL bevorzugt diesen Weg ohnehin in der Regel, wenn personenbezogene oder vertrauliche Daten im Spiel sind. Übernimmt ein Dienstleister den Betrieb aus der Ferne, kann Tätigkeit 5 greifen.
| Frage an den Anbieter | Warum |
|---|---|
| Für welche Tätigkeiten 1 bis 6 sind Sie zertifiziert, gültig bis wann? | Das Zertifikat muss zu dem passen, was der Anbieter tut |
| Welche Unterauftragsverarbeiter hosten Daten, und sind sie zertifiziert? | Die Kette muss lückenlos sein |
| Wo liegen Daten und Sicherungen? | Nur im EWR zulässig |
| Kann ein Staat außerhalb der EU zugreifen? | muss im Vertrag stehen |
Wie geht das mit basebox?
basebox hat noch keine HDS-Zertifizierung; sie ist geplant. Bis dahin bietet basebox in Frankreich nur den Server an, den die IT Ihres Hauses selbst betreibt. Die Cloud gibt es in Frankreich nicht, ebenso wenig den Betrieb des Servers durch basebox oder einen Server im Rechenzentrum von basebox: Ein Betrieb aus der Ferne mit Zugriff auf Gesundheitsdaten wäre Tätigkeit 5 nach Art. R1111-9 (Administration und Betrieb), und dafür braucht es das Zertifikat.
Unser Hardware-Partner FAST LTA liefert den Server nach Frankreich, er steht dann in Ihrem Haus. Der Server läuft auf Wunsch ohne Internetverbindung, mit KI-Modell, Dokumenten, Apps, Rechten und Protokoll; basebox hat keinen Zugriff auf Ihre Daten. Das Backup liegt bei Ihnen, mit Ihren Werkzeugen.
Oberfläche und Support gibt es auf Deutsch und Englisch, nicht auf Französisch. Der Server →
Keine Rechtsberatung: Die Abgrenzung, wann eine Tätigkeit Hosting im Sinn von Art. L1111-8 ist, hängt vom Einzelfall ab; die Agence du numérique en santé beantwortet dazu Fragen. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Braucht ein Krankenhaus selbst eine HDS-Zertifizierung?
Nach dem Wortlaut von Art. L1111-8 nicht, solange es seine Daten selbst hostet: Die Pflicht trifft, wer für andere hostet. Sobald ein Dienstleister Rechenzentrum, Hardware, Plattform, Betrieb oder Sicherung übernimmt, muss er für diese Tätigkeit zertifiziert sein.
Gilt HDS auch für Software, die beim Kunden installiert ist?
Hostet der Hersteller nichts und betreibt nichts, ist er kein Hoster. Übernimmt er die Administration und den Betrieb des Systems mit den Gesundheitsdaten, fällt das unter Tätigkeit 5 und braucht ein Zertifikat. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, etwa bei gelegentlicher Wartung, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Was ist neu am Referenzrahmen von 2024?
Die Daten müssen im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. Kann ein Staat außerhalb des EWR auf die Daten zugreifen, etwa über Fernzugriff oder Gesetze mit Wirkung im Ausland, muss der Hoster seine Kunden im Vertrag über Risiken und Gegenmaßnahmen informieren und eine Übersicht der Übermittlungen veröffentlichen.
Quellen
- Code de la santé publique, Art. L1111-8 (Légifrance) ↗
- Agence du numérique en santé: Hébergement des données de santé ↗
- Agence du numérique en santé: Référentiel de certification HDS (Tätigkeiten nach Art. R1111-9) ↗
- Agence du numérique en santé: Champ d'application der Regeln zum Hosting von Gesundheitsdaten (FAQ) ↗
- CMS Francis Lefebvre: Nouveau référentiel de certification des hébergeurs de données de santé (Arrêté vom 26. April 2024, JO 16. Mai 2024) ↗
- CNIL: Les questions-réponses de la CNIL sur l'utilisation d'un système d'IA générative (18. Juli 2024) ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.