← Ratgeber

AuswahlStand René HerzerMit KI erstellt

Kriterienkatalog für KI-Plattformen: so gewichten und bewerten Sie Anbieter

Ein Kriterienkatalog für KI-Plattformen trennt Ausschlusskriterien, die jedes Angebot erfüllen muss, von gewichteten Bewertungskriterien. Bewährt hat sich etwa ein Drittel Gewicht auf den Preis über die ganze Laufzeit und zwei Drittel auf die Leistung, die zu einem großen Teil in einer Teststellung mit Ihren Dokumenten gemessen wird. Jedes Kriterium braucht eine Punkteskala mit beschriebenen Stufen, sonst ist die Bewertung nicht nachvollziehbar.

Was unterscheidet einen Kriterienkatalog von einer Checkliste?

Eine Checkliste sammelt Fragen, die Sie jedem Anbieter im Erstgespräch stellen; sie steht im Ratgeber Welche Fragen stellen Sie einem KI-Anbieter im Erstgespräch? Ein Kriterienkatalog macht daraus eine Entscheidung: Er legt fest, was ein Angebot erfüllen muss, was wie viel zählt und wie Punkte vergeben werden. Erst damit lassen sich Angebote vergleichen und die Entscheidung gegenüber Bietern, Rechnungsprüfung und Gremien begründen.

Ein Katalog hat drei Ebenen:

  1. Ausschlusskriterien: Was fehlt, scheidet aus. Keine Punkte.
  2. Bewertungskriterien: gewichtet, mit Punkteskala.
  3. Preis: über die ganze Laufzeit, nach einer vorab bekannten Formel.

Welche Ausschlusskriterien passen zu einer KI-Plattform?

Ausschlusskriterien sollten wenige, eindeutige und prüfbare Anforderungen sein:

  • Verarbeitung der Daten und des KI-Modells in der EU oder im eigenen Haus
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit Liste der Unterauftragsverarbeiter
  • Kein Training mit Ihren Daten, vertraglich zugesagt
  • Rechte je Person aus Ihrer Benutzerverwaltung
  • Protokoll, wer die KI wann genutzt hat
  • Herausgabe Ihrer Daten bei Vertragsende
  • Bei Gesundheitsdaten in der Cloud: Nachweis nach § 393 SGB V (C5-Testat oder gleichwertiger Nachweis)
  • Bei Berufs- oder Amtsgeheimnissen: Vereinbarung nach § 203 StGB

Was hier steht, bekommt keine Punkte mehr. Sonst zählt dieselbe Anforderung doppelt.

Wie gewichten Sie die Bewertungskriterien?

Die Gewichtung folgt Ihren Zielen. Ein Beispiel für eine Verwaltung oder ein Krankenhaus mit 300 bis 1.000 Personen:

Kriterium Gewicht Wie gemessen
Preis über fünf Jahre 35 % Gesamtkosten nach Preisblatt, Formel siehe unten
Qualität der Antworten in der Teststellung 25 % Bewertungsbogen je Aufgabe, mehrere Prüfende
Quellenangaben und Nachvollziehbarkeit 8 % Teststellung: Führt jede Aussage zur Textstelle?
Rechte und Teilen von Anwendungen 8 % Teststellung: Sieht die KI nur, was die Person sehen darf?
Anbindung Ihrer Systeme 8 % Konzept: welche Systeme heute, welche geplant, zu welchem Preis
Betrieb und Datenort 6 % Konzept: Cloud, Betrieb im eigenen Haus, ohne Internetverbindung
Einführung und Schulung 5 % Konzept: Zeitplan, Schulung zur KI-Kompetenz
Support und Updates 5 % Angebot: Zeiten, Wege, Update-Rhythmus

Die Werte sind ein Vorschlag, keine Vorgabe. Wichtig ist, dass Sie Kriterien und Gewichtung vorab festlegen und bekannt geben (§ 127 Abs. 5 GWB, § 58 VgV; in Österreich § 91 BVergG 2018, in der Schweiz Art. 29 Abs. 3 BöB).

Wie vergeben Sie Punkte nachvollziehbar?

Jedes Kriterium braucht eine Skala mit beschriebenen Stufen. Ein Beispiel für „Quellenangaben“:

Punkte Beschreibung
0 Keine Quellen
1 Quelle nur als Dokumentname
3 Quelle mit Seite oder Abschnitt
5 Jede Aussage führt per Klick zur zitierten Textstelle

Lassen Sie mindestens zwei Personen unabhängig bewerten und halten Sie Abweichungen schriftlich fest. Die UfAB 2018 des Bundes beschreibt Bewertungsmethoden und stellt eine Bewertungsmatrix als Tabelle bereit.

Wie bewerten Sie den Preis?

Vergleichen Sie Gesamtkosten über dieselbe Laufzeit, am besten fünf Jahre. In ein Preisblatt gehören Lizenz, Hardware und Servicevertrag, Betrieb, Einführung, Schulung und Konnektoren. Fragen Sie auch nach Grenzen bei der Nutzung und was es kostet, wenn sie erreicht sind.

Eine verbreitete Formel: Das günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl, jedes andere anteilig (günstigster Preis geteilt durch eigenen Preis, mal Höchstpunktzahl). Ob Sie diese Formel oder eine Methode aus der UfAB nutzen, legen Sie vorab fest. Wie Sie die Kosten selbst ermitteln, zeigt der Ratgeber Selbst betreiben oder Plattform kaufen.

Was gehört in die Teststellung?

Die Teststellung ist das Herz der Bewertung: Alle Bieter lösen dieselben Aufgaben mit denselben Beispieldokumenten, in derselben Zeit. Gute Aufgaben stammen aus Ihrem Alltag, etwa eine Frage an eine Dienstanweisung, ein Entwurf eines Bescheids oder Briefs aus Stichpunkten, eine Zusammenfassung eines langen Dokuments. Prüfen Sie zusätzlich, ob eine Person ohne Rechte an einem Dokument eine Antwort daraus bekommt. Aufbau und Ablauf beschreibt der Ratgeber Proof of Concept für KI.

Keine Rechtsberatung: Der Katalog ist ein Vorschlag; Ihre Vergabestelle prüft Kriterien, Gewichtung und Formel. Stand der Recherche: 11.10.2026.

Wie geht das mit basebox?

Antworten auf die Ausschlusskriterien und viele Bewertungsfragen stehen geordnet nach dem BSI-Katalog C5 auf Antworten für Ihre Sicherheitsprüfung; AVV, TOMs, Liste der Unterauftragsverarbeiter und Vereinbarung nach § 203 StGB können Sie auf Sicherheit herunterladen. Für das Preisblatt rechnet der Rechner Listenpreise für Cloud und Server über fünf Jahre. Der Ausschreibungsgenerator erstellt Muss- und Soll-Kriterien als Vorlage, ohne basebox zu nennen.

Häufige Fragen

Müssen wir die Gewichtung vorab bekannt geben?

Ja, in einem förmlichen Vergabeverfahren nennen Sie Zuschlagskriterien und Gewichtung in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen (§ 127 Abs. 5 GWB; in der Schweiz Art. 29 Abs. 3 BöB). Nachträglich ändern dürfen Sie sie nicht.

Dürfen Referenzen in die Bewertung einfließen?

Referenzen belegen meist die Eignung des Anbieters und gehören dann zur Eignungsprüfung, nicht zu den Zuschlagskriterien. Bewerten Sie im Zuschlag die angebotene Leistung, etwa über die Teststellung.

Wie viele Kriterien sind sinnvoll?

Lieber zehn bis fünfzehn klar beschriebene Kriterien als hundert Einzelfragen. Viele Fragen aus Checklisten sind Ausschlusskriterien oder Vertragspflichten und brauchen keine Punkte.

Quellen

  1. § 127 GWB: Zuschlag ↗
  2. § 58 VgV: Zuschlag und Zuschlagskriterien ↗
  3. UfAB 2018: Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (CIO Bund) ↗
  4. UfAB 2018 Bewertungsmatrix (CIO Bund, Stand 15.07.2022) ↗
  5. Bundesvergabegesetz 2018, § 91 (RIS) ↗
  6. Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), Art. 29 (Fedlex) ↗
  7. § 393 SGB V: Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Cookie-Einstellungen

Diese Website setzt keine Cookies zur Analyse oder Werbung und bindet keine Werkzeuge anderer Anbieter ein. Im Speicher Ihres Browsers liegt nur, was für die Bedienung nötig ist. Datenschutzerklärung