Welche Fragen stellen Sie einem KI-Anbieter im Erstgespräch?
Fragen Sie im Erstgespräch jeden KI-Anbieter nach sieben Themen: wo Daten und KI-Modell verarbeitet werden und welchem Recht der Anbieter unterliegt; welche Verträge und Nachweise es gibt (AVV, Unterauftragsverarbeiter, § 203 StGB, ISO 27001, C5); wer was sehen darf und was protokolliert wird; wie die KI an Ihre Systeme kommt; was es insgesamt kostet; wie Sie wieder herauskommen; und was der Anbieter zur KI-Verordnung und Barrierefreiheit beiträgt. Die Antworten sollten schriftlich und belegbar sein.
Die Fragen sind für das Erstgespräch und die Vorauswahl gedacht. Wie Sie die Antworten in einer Vergabe gewichten und mit Punkten bewerten, steht im Kriterienkatalog für KI-Plattformen.
Wo werden Daten und KI-Modell verarbeitet?
- In welchem Land und Rechenzentrum werden Ihre Daten gespeichert, und wo werden Sicherungen aufbewahrt?
- Wo rechnet das KI-Modell, und wer betreibt es: der Anbieter selbst oder ein Modellanbieter?
- Welchem Recht unterliegt der Anbieter, und gilt für ihn oder seine Modellanbieter der US Cloud Act?
- Wird mit Ihren Eingaben trainiert, und speichert oder protokolliert ein Modellanbieter sie, wie lange?
- Haben Sie eine eigene, von anderen Kunden getrennte Umgebung, oder teilen Sie sich Plattform und Modell? Mehr dazu im Ratgeber Instanzmodell und Modell-Hosting
- Geht ein Betrieb im eigenen Haus, auf Wunsch ohne Internetverbindung?
Welche Verträge und Nachweise gibt es?
- Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, und kann ich ihn vorab lesen?
- Welche Unterauftragsverarbeiter sind eingebunden, und wie erfahre ich von Änderungen?
- Gibt es eine Vereinbarung nach § 203 StGB für Berufsgeheimnisträger und Amtsträger?
- Welche Zertifikate gibt es (etwa ISO 27001), und deckt ihr Geltungsbereich das Produkt ab, das ich kaufe?
- Für Gesundheitsdaten in der Cloud: Liegt ein C5-Testat oder ein gleichwertiger Nachweis nach § 393 SGB V vor (ISO 27001 mit Maßnahmenplan nach § 1 C5GleichwV)?
- Gab es einen Penetrationstest durch externe Prüfer, und sind die Befunde behoben?
- Wie und wie schnell meldet der Anbieter Sicherheitsvorfälle?
Wer darf was sehen, und was wird festgehalten?
- Kommen Anmeldung, Gruppen und Rollen aus Ihrer Benutzerverwaltung?
- Sieht die KI nur, was die fragende Person auch sehen darf?
- Können Beschäftigte Arbeitsabläufe teilen, ohne die Daten darin zu teilen?
- Wird jede Nutzung einer Person zugeordnet und protokolliert, und kommt das Protokoll in Ihr SIEM?
Wie kommt die KI an Ihre Systeme?
- Welche Systeme sind heute angebunden, und welche erst geplant?
- Gelten bei der Anbindung die Rechte der fragenden Person, oder greift ein gemeinsames Dienstkonto zu?
- Was kostet ein Konnektor für ein System, das noch fehlt?
- Liest die KI nur, oder schreibt sie auch in Ihre Systeme, und wer gibt das frei?
Was kostet es insgesamt?
- Wonach wird abgerechnet: pro Person, pro Konto, pro Server, nach Datenmenge oder nach Verbrauch?
- Was ist in der Lizenz enthalten: Modell, Konnektoren, Support, Updates?
- Welche Grenzen gibt es bei der Nutzung, und was kostet es, wenn sie erreicht sind?
- Was kosten Einführung, Schulung und Betrieb?
Wie kommen Sie wieder heraus?
- Wie lange ist die Mindestlaufzeit?
- Welche Daten, Einstellungen und Anwendungen können Sie bei Vertragsende exportieren, und wann wird gelöscht?
- Was geschieht mit Ihrer Plattform, wenn es den Anbieter nicht mehr gibt?
Was trägt der Anbieter zu KI-Verordnung, Cyber Resilience Act und Barrierefreiheit bei?
- Erkennen Beschäftigte, dass sie mit einer KI arbeiten (Art. 50 KI-Verordnung, seit 2. August 2026), und unterstützt der Anbieter Sie bei der KI-Kompetenz nach Art. 4?
- Wie weit ist der Anbieter mit dem Cyber Resilience Act (Software-Stückliste, Meldeweg für Schwachstellen), und ist das Produkt barrierefrei, etwa nach BITV 2.0?
Keine Rechtsberatung: Die Checkliste ersetzt nicht die Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten, Ihre Informationssicherheit oder eine Rechtsberatung. Stand der Rechtslage: 11.10.2026.
Wie antwortet basebox auf diese Fragen?
| Thema | Antwort von basebox |
|---|---|
| Ort | Cloud: eigene Umgebung je Organisation in unserem Rechenzentrum in Deutschland, KI-Modell auf unseren Servern im Rechenzentrum München-Ost; tägliche verschlüsselte Sicherung in einem zweiten Rechenzentrum in Deutschland. Server: bei Ihnen, auf Wunsch ohne Internetverbindung, oder in unserem Rechenzentrum |
| Modell und Training | Standardmäßig an kein KI-Modell eines anderen Anbieters; ein externes Modell nur als eigene App (App mit externem Modell). Ihre Daten trainieren kein Modell |
| Recht | Deutsches Unternehmen; mit dem KI-Modell in basebox gilt der US Cloud Act nicht |
| Verträge | AVV (Teil jedes Vertrags), Liste der Unterauftragsverarbeiter, TOMs und Vereinbarung nach § 203 StGB zum Herunterladen auf Sicherheit und AVV |
| Nachweise | ISO 27001 zertifiziert; für die Cloud Nachweis nach § 393 Abs. 4 SGB V über ISO 27001 mit Maßnahmenplan, C5-Testat zuerst Typ 1, danach Typ 2; Penetrationstest im November 2025 durch externe Prüfer, kritische Befunde behoben |
| Rechte und Protokoll | Rechte aus Ihrer Benutzerverwaltung; wer eine App teilt, teilt nie Daten; Audit-Log, für Ihr SIEM auf Anfrage von Hand als CSV oder über REST |
| Anbindung | Konnektoren mit den Rechten der fragenden Person, standardmäßig nur lesend; Bibliothek in der Lizenz, neue Konnektoren zum Festpreis von 1.900 € bis 13.800 € |
| Kosten | Öffentliche Listenpreise im Rechner; Cloud mit 20 Mio. Tokens pro Person und Jahr für die ganze Organisation, Server ohne Kontingent |
| Ausstieg | Cloud mindestens ein Jahr; nach Vertragsende 30 Tage Export von Apps mit Anweisungen, Wissensdatenbanken und Einstellungen, danach Löschung; wird basebox insolvent, wird der Code als Open Source veröffentlicht |
| KI-Verordnung | KI-Antworten sind gekennzeichnet; Schulungen zur KI-Kompetenz; Modellregister |
| Cyber Resilience Act | Software-Stückliste und Meldeweg erledigt, übrige Pflichten in Arbeit bis Dezember 2027 |
| Barrierefreiheit | Noch nicht vollständig barrierefrei, ab 2027 barrierefrei |
Ausführliche Antworten, geordnet nach dem BSI-Katalog C5, stehen auf Antworten für Ihre Sicherheitsprüfung.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen sollte ein Anbieter vorab bereitstellen?
Mindestens den AVV mit Liste der Unterauftragsverarbeiter, die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), Zertifikate mit Geltungsbereich und, für Berufsgeheimnisträger, eine Vereinbarung nach § 203 StGB. Für Gesundheitsdaten in der Cloud kommt der Nachweis nach § 393 SGB V hinzu.
Reicht eine Zusage, dass nicht mit unseren Daten trainiert wird?
Sie ist wichtig, beantwortet aber nicht, wo die Daten verarbeitet werden, wer darauf zugreifen kann und wie lange sie gespeichert werden. Fragen Sie auch nach Protokollierung beim Modellanbieter und nach dem Recht, dem er unterliegt.
Wie nutze ich die Checkliste in einer Ausschreibung?
Die Fragen helfen bei der Vorauswahl. Für die Vergabe machen Sie daraus Ausschlusskriterien und gewichtete Kriterien mit Punkteskala, siehe Kriterienkatalog. Die Leistungsbeschreibung muss produktneutral sein (§ 31 Abs. 6 VgV). Eine Vorlage erstellt der Ausschreibungsgenerator.
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 9, 28, 44 ff., EUR-Lex ↗
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen ↗
- § 393 SGB V: Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen ↗
- § 1 C5-Gleichwertigkeitsverordnung (C5GleichwV) ↗
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 und 50, EUR-Lex ↗
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), EUR-Lex ↗
- Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), EUR-Lex ↗
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ↗
- § 31 VgV: Leistungsbeschreibung ↗
- US CLOUD Act, 18 U.S.C. § 2713 (Cornell LII) ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.