Amtsverschwiegenheit und KI: Was Beschäftigte im öffentlichen Dienst dürfen
Beamte und Tarifbeschäftigte dürfen dienstliche Informationen in eine KI eingeben, wenn ihre Dienststelle das Werkzeug für diesen Zweck freigegeben hat. Dann ist die Verarbeitung eine dienstlich gebotene Mitteilung, keine Verletzung der Verschwiegenheit (§ 37 BeamtStG, § 67 BBG, § 3 TVöD). Frei zugängliche KI-Dienste aus dem Internet sind dagegen Dritte. Die Dienststelle muss den Anbieter vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichten und kann ihn förmlich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten.
Welche Verschwiegenheitspflichten gelten im öffentlichen Dienst?
| Wer | Vorschrift | Was gilt |
|---|---|---|
| Beamte in Ländern und Kommunen | § 37 BeamtStG | Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten, auch nach dem Ende des Dienstverhältnisses |
| Beamte des Bundes | § 67 BBG | gleichlautend |
| Tarifbeschäftigte | § 3 Abs. 1 TVöD, § 3 Abs. 2 TV-L | Verschwiegenheit über Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist |
| Amtsträger und besonders Verpflichtete | § 203 Abs. 2 StGB | strafbar, wer fremde Geheimnisse unbefugt offenbart |
| Amtsträger und besonders Verpflichtete | § 353b StGB | strafbar, wer ein Dienstgeheimnis offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet; bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe |
Hinzu kommen besondere Geheimnisse mit eigenen Regeln, etwa Steuer-, Sozial- und Meldegeheimnis (siehe Steuer-, Sozial- und Meldegeheimnis bei KI), sowie der Datenschutz nach DSGVO und Landesdatenschutzgesetz.
Verletze ich die Amtsverschwiegenheit, wenn ich eine KI nutze?
Nicht, wenn Ihre Dienststelle das Werkzeug für diese Aufgabe freigegeben hat. § 37 Abs. 2 Nr. 1 BeamtStG und § 67 Abs. 2 Nr. 1 BBG nehmen Mitteilungen aus, die im dienstlichen Verkehr geboten sind. Eine KI-Plattform, die Ihre Dienststelle beschafft, eingerichtet und mit einem Vertrag abgesichert hat, gehört zu Ihren Arbeitsmitteln wie das Dokumentenmanagement oder das E-Mail-Programm.
Anders ist es bei frei zugänglichen KI-Diensten, die Sie privat im Browser aufrufen. Deren Anbieter hat keinen Vertrag mit Ihrer Dienststelle, verarbeitet Eingaben oft außerhalb der EU und kann sie unter Umständen für eigene Zwecke nutzen. Dienstliche Angelegenheiten dort einzugeben, ist eine Mitteilung an Dritte. Viele Dienststellen regeln das in einer Dienstanweisung zur KI-Nutzung.
Was muss die Dienststelle mit dem KI-Anbieter vereinbaren?
Der Anbieter einer KI-Plattform ist kein Amtsträger. Damit Geheimnisse bei ihm geschützt sind, gibt es zwei Wege, die sich ergänzen:
- Mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 und 4 StGB: Seit 2017 dürfen auch Amtsträger Geheimnisse gegenüber Dienstleistern offenbaren, die an ihrer dienstlichen Tätigkeit mitwirken, soweit das erforderlich ist. Die Dienststelle muss dafür sorgen, dass der Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Einzelheiten im Ratgeber § 203 StGB: Dienstleister richtig einbinden.
- Förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz: Wer für eine Behörde tätig wird, ohne Amtsträger zu sein, soll nach § 1 VerpflG förmlich verpflichtet werden, mündlich und mit Niederschrift. Danach gilt er als für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB) und unterliegt den Strafvorschriften für Amtsträger, etwa § 353b StGB.
Dazu kommen der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, eine Regel zum Training mit dienstlichen Daten, Angaben zum Ort der Verarbeitung und, bei Bedarf, die Beteiligung von Personalrat und Datenschutzbeauftragtem.
Worauf sollten Beschäftigte im Alltag achten?
- Nur freigegebene Werkzeuge für dienstliche Inhalte nutzen.
- Nur, was die Aufgabe braucht: Auch in einer freigegebenen KI gehören nur die Angaben in eine Anfrage, die für die Aufgabe nötig sind.
- Ergebnis prüfen: Die KI macht Vorschläge. Die Entscheidung und die Verantwortung für einen Bescheid bleiben bei der zuständigen Person.
- Verschlusssachen nur in zugelassene Systeme.
Wie geht das mit basebox?
basebox läuft als Cloud auf unseren Servern im Rechenzentrum München-Ost oder als Server nur für Ihre Dienststelle, auf Wunsch ohne Internetverbindung. Der AVV nach Art. 28 DSGVO ist Teil jedes Vertrags, Ihre Daten trainieren kein Modell. Rechte kommen aus Ihrer Benutzerverwaltung, und für jede App legen Sie fest, welche Gruppe sie nutzen darf. Wer eine App teilt, teilt nie Daten. Für den Personalrat gibt es eine Muster-Dienstvereinbarung (Abschnitt Betriebs- und Personalrat).
Die Vereinbarung nach § 203 StGB ist eine Anlage zum Lizenzvertrag. Sie gilt nicht nur für Berufsgeheimnisträger, sondern auch für Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete (§ 203 Abs. 2 StGB). Auf Wunsch Ihrer Behörde verpflichtet basebox seine Beschäftigten zusätzlich förmlich nach dem Verpflichtungsgesetz. Verschlusssachen gehören nicht hinein: basebox hat keine VS-NfD-Zulassung.
Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Verschwiegenheitspflichten im deutschen öffentlichen Dienst. Landesbeamtengesetze, Dienstanweisungen und besondere Geheimnisse können weitere Pflichten begründen. Maßgeblich sind Ihre Dienststelle, Ihr Datenschutzbeauftragter und die vereinbarten Verträge. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.
Häufige Fragen
Darf ich als Sachbearbeiterin einen Bescheid mit einem frei zugänglichen Chatbot formulieren lassen?
Nur ohne personenbezogene oder dienstlich vertrauliche Angaben und nur, wenn Ihre Dienststelle das erlaubt. Ein frei zugänglicher Dienst ist ein Dritter, mit dem Ihre Dienststelle keinen Vertrag hat. Fragen Sie nach dem Werkzeug, das Ihre Dienststelle dafür freigegeben hat.
Gilt die Verschwiegenheit auch gegenüber Kolleginnen und Kollegen?
Innerhalb der Dienststelle sind Mitteilungen erlaubt, die dienstlich geboten sind. Wer keinen dienstlichen Grund hat, eine Information zu kennen, sollte sie auch über eine KI nicht erhalten. Deshalb kommt es auf Rechte an: Wer eine App nutzt, sollte nur die Dokumente erreichen, die er für seine Aufgabe braucht.
Dürfen Verschlusssachen in eine KI?
Nur in Systeme, die für den jeweiligen Geheimhaltungsgrad zugelassen sind. Für Verschlusssachen ab VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH gelten die Verschlusssachenanweisung und die Zulassungen des BSI. Eine allgemeine KI-Plattform ohne solche Zulassung ist dafür nicht geeignet.
Was gilt in Österreich?
Dort ist die verfassungsrechtliche Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) seit 1. September 2025 aufgehoben. An ihre Stelle treten das Recht auf Zugang zu Informationen (Art. 22a B-VG) mit festgelegten Geheimhaltungsgründen und das Informationsfreiheitsgesetz. Einzelheiten im Ratgeber Österreich: DSG und Amtsgeheimnis bei KI.
Quellen
- § 37 BeamtStG: Verschwiegenheitspflicht (gesetze-im-internet.de) ↗
- § 67 BBG: Verschwiegenheitspflicht (gesetze-im-internet.de) ↗
- TV-L § 3 Abs. 2: Verschwiegenheit (Bayern.Recht); gleichlautend § 3 Abs. 1 TVöD ↗
- § 353b StGB: Verletzung des Dienstgeheimnisses (gesetze-im-internet.de) ↗
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen (gesetze-im-internet.de) ↗
- § 11 StGB: Personen- und Sachbegriffe (gesetze-im-internet.de) ↗
- § 1 Verpflichtungsgesetz (gesetze-im-internet.de) ↗
- oesterreich.gv.at: Informationsfreiheitsgesetz, BGBl. I Nr. 5/2024, Inkrafttreten 1. September 2025 ↗
- Bundestag: Drucksache 18/11936 zur Mitwirkung Dritter, auch in der öffentlichen Verwaltung (12. April 2017) ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.