EU AI Act für Organisationen: der Überblick
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 regelt KI nach Risiko. Für die meisten Organisationen gilt heute: Beschäftigte zur KI-Kompetenz befähigen (Art. 4), verbotene Praktiken meiden (Art. 5) und seit dem 2. August 2026 die Transparenzpflichten nach Art. 50 einhalten. Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten nach der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 erst ab dem 2. Dezember 2027. Entscheidend ist, wofür Sie KI einsetzen.
Was regelt der EU AI Act?
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, englisch „AI Act“) gilt in allen EU-Staaten unmittelbar. Sie regelt nicht die Technik, sondern den Einsatz: Je höher das Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, desto mehr Pflichten. Sie betrifft Unternehmen ebenso wie Behörden, Kliniken und Vereine.
| Stufe | Beispiele | Was gilt |
|---|---|---|
| Verboten (Art. 5) | Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, manipulative Techniken | darf nicht eingesetzt werden |
| Hochrisiko (Art. 6, Anhang I und III) | Auswahl von Bewerbungen, Entscheidung über Sozialleistungen, KI als Medizinprodukt | umfangreiche Pflichten für Anbieter und Betreiber |
| Transparenz (Art. 50) | Chatbots, erzeugte Bilder und Videos, veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse | Hinweis- und Kennzeichnungspflichten |
| Übrige KI | Texte entwerfen, zusammenfassen, übersetzen, Fragen beantworten | KI-Kompetenz (Art. 4) |
Welche Rolle hat Ihre Organisation?
Die Verordnung unterscheidet vor allem zwei Rollen:
- Anbieter (Art. 3 Nr. 3): entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen in Verkehr oder nimmt es in Betrieb, auch für den eigenen Gebrauch.
- Betreiber (Art. 3 Nr. 4): verwendet ein KI-System in eigener Verantwortung, etwa ein Krankenhaus, das einen KI-Assistenten für Arztbriefe einsetzt.
Die meisten Organisationen sind Betreiber. Wer eigene KI-Anwendungen baut oder ein System für einen Hochrisiko-Zweck umwidmet, kann zum Anbieter werden. Das erklärt der Ratgeber Werden wir durch eigene KI-Apps zum Anbieter?.
Welche Fristen gelten nach dem Digital-Omnibus?
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital-Omnibus zur KI“), im Amtsblatt veröffentlicht am 24. Juli 2026 und in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat die EU mehrere Fristen verschoben. Stand 11. Oktober 2026 gilt:
| Seit oder ab | Was gilt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbote (Art. 5) und KI-Kompetenz (Art. 4) |
| 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Sanktionen |
| 27. Juli 2026 | Art. 4 neu gefasst: Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten (Art. 50) |
| 2. Dezember 2026 | neue Verbote zu sexualisierten Deepfakes; Kennzeichnung für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren (Art. 111 Abs. 4) |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-KI nach Anhang III (Art. 113) |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-KI nach Anhang I, etwa KI in Medizinprodukten |
| 2. August 2030 | Hochrisiko-Systeme von Behörden, die schon vorher im Einsatz waren (Art. 111 Abs. 2) |
Die Kommission hat Leitlinien zur Einstufung als Hochrisiko im Mai 2026 als Entwurf veröffentlicht. Prüfen Sie vor wichtigen Entscheidungen, ob inzwischen die endgültige Fassung vorliegt.
Was müssen Sie heute schon tun?
- KI-Systeme erfassen: Welche Systeme sind im Einsatz, wofür, mit welchen Daten?
- KI-Kompetenz fördern: Schulung und Dokumentation nach Art. 4. Einzelheiten im Ratgeber KI-Kompetenz nach Art. 4.
- Verbote ausschließen: Kein Einsatz, der unter Art. 5 fällt.
- Transparenz prüfen: Chatbots für Bürgerinnen, Patienten oder Kunden, erzeugte Bilder, veröffentlichte Texte. Siehe Kennzeichnungspflicht nach Art. 50.
- Hochrisiko-Einsätze erkennen: Bis Dezember 2027 bleibt Zeit, doch Beschaffung und Vorbereitung brauchen Vorlauf. Siehe Hochrisiko-KI erkennen.
Daneben gelten weiter die DSGVO, Berufsgeheimnisse und die Mitbestimmung durch Betriebs- oder Personalrat.
Welche Bußgelder drohen?
Art. 99 sieht bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für verbotene Praktiken vor, bis zu 15 Mio. € oder 3 % für Verstöße gegen andere Pflichten, etwa die von Betreibern oder nach Art. 50. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Ob und wie Behörden Bußgelder zahlen, regelt jeder Staat selbst: In Deutschland sind Behörden und öffentliche Stellen nach § 17 Abs. 2 KI-MIG ausgenommen. Für Art. 4 sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor.
Wie geht das mit basebox?
basebox ist eine Plattform, kein Hochrisikosystem. Welche Pflichten Sie haben, hängt vom Einsatz ab. Für den EU AI Act bekommen Sie Schulungen, Protokolle und ein Modellregister: Entwickler, Version und Lizenz jedes Modells sind dokumentiert, das Audit-Log hält fest, wer welchen Assistenten und welchen Konnektor genutzt hat, und schreibende Aktionen von Agenten brauchen die Freigabe eines Menschen. Gebuchte Schulungen decken die KI-Kompetenz nach Art. 4 mit ab. Einzelheiten auf Sicherheit.
Keine Rechtsberatung: Dieser Überblick gibt den Stand vom 11. Oktober 2026 wieder. Die KI-Verordnung wird durch Leitlinien, Normen und nationale Gesetze laufend ergänzt. Prüfen Sie Ihren Einsatz mit Ihrer Rechtsberatung oder Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Häufige Fragen
Gilt der EU AI Act auch für einen Chat-Assistenten im Büro?
Ja, aber mit wenigen Pflichten. Für einen allgemeinen Assistenten, der Texte entwirft und Fragen beantwortet, gelten vor allem Art. 4 (KI-Kompetenz) und, je nach Einsatz, die Transparenzpflichten nach Art. 50. Hochrisiko-Pflichten entstehen erst durch einen Einsatz nach Anhang III, etwa bei Entscheidungen über Bewerbungen oder Sozialleistungen.
Wer überwacht den EU AI Act in Deutschland?
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG). Zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle ist die Bundesnetzagentur. In Bereichen mit eigener Fachaufsicht, etwa bei Finanzdienstleistungen, bleiben die dortigen Behörden zuständig.
Müssen Behörden Bußgelder fürchten?
In Deutschland nicht: Nach § 17 Abs. 2 KI-MIG werden gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder keine Geldbußen verhängt. Die Pflichten gelten trotzdem, und die Aufsicht kann Maßnahmen anordnen.
Gilt der EU AI Act in der Schweiz?
Nicht unmittelbar, die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Schweizer Organisationen fallen aber darunter, wenn sie KI-Systeme in der EU anbieten oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden (Art. 2 Abs. 1 KI-Verordnung). In Österreich gilt die Verordnung unmittelbar.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex ↗
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), ABl. L vom 24. Juli 2026, EUR-Lex ↗
- Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG), § 17 ↗
- Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zur Rolle bei der KI-Verordnung (29. Juli 2026) ↗
- EU-Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-generated Content ↗
- EU-Kommission, AI Act Service Desk: Grundsätze zur Einstufung als Hochrisiko ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.