KI für Universitätskliniken: Forschung und Versorgung trennen
Universitätskliniken brauchen KI für zwei Welten: die Versorgung mit Patientendaten und die Forschung mit eigenen Modellen, Skripten und freigegebenen Datenbeständen. Getrennt werden sie nicht durch zwei Systeme, sondern durch Rechte: eigene Gruppen und Wissensbereiche, Zugriff für Forschende nur auf Bestände, die das Haus freigibt, etwa pseudonymisiert aus dem Datenintegrationszentrum, und ein Protokoll jedes Zugriffs. Das verlangt auch § 6 GDNG für die Forschung mit eigenen Versorgungsdaten.
Warum ist KI an Universitätskliniken anders?
Universitätskliniken versorgen Patientinnen und Patienten, forschen und lehren, oft in denselben Teams. KI entsteht dort an vielen Stellen zugleich: ein GPU-Server am Lehrstuhl, private Chatbot-Konten im Studienbüro, die App eines Start-ups auf einem Server einer Klinik, und Stationen, die gar keine KI haben. Jede dieser Inseln hat eigene Zugänge, eigene Rechte und kein gemeinsames Protokoll. Für Datenschutz und Informationssicherheit ist das kaum zu überblicken.
Der Ausweg ist nicht, die Forschung zu bremsen, sondern ein gemeinsamer Zugang für das ganze Haus: eine Anmeldung, eine Rechteverwaltung, ein Protokoll.
Was braucht die Versorgung, was die Forschung?
| Versorgung | Forschung | |
|---|---|---|
| Wer | ärztlicher Dienst, Pflege, Verwaltung | Forschungsgruppen, Studienbüro, Data Scientists |
| Womit | fertige Apps im Browser: Entlassbrief, Leitlinienauskunft, Übersetzen | Schnittstelle für Python und Jupyter, eigene Modelle, eigene Apps |
| Welche Daten | die Akte, die die Person im Behandlungskontext sehen darf | Bestände, die das Haus für ein Vorhaben freigibt, meist pseudonymisiert |
| Rechtsgrundlage | Behandlungsvertrag, Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO | § 6 GDNG, Einwilligung, Art. 89 DSGVO mit § 27 BDSG oder Landesrecht |
Für die Versorgung gilt an der Uniklinik dasselbe wie in jedem Krankenhaus. KI im Krankenhaus → Für die Forschung kommen eigene Modelle, Skripte und Rechenleistung dazu. KI in Forschung und Studienbüro →
Wie werden Forschung und Versorgung getrennt?
- Gruppen und Wissensbereiche: Forschungsgruppen und Stationen haben getrennte Apps und Wissensbereiche. Gruppen kommen aus dem Verzeichnis des Hauses.
- Freigegebene Daten: Forschende sehen nur, was das Haus für die Forschung freigibt, etwa pseudonymisiert aus dem Datenintegrationszentrum oder aus einer Datenplattform. Die Datenintegrationszentren der Medizininformatik-Initiative bereiten Daten standardisiert auf und geben sie für genehmigte Vorhaben heraus.
- Protokoll: Jeder Zugriff, ob im Chat oder per Schnittstelle, steht mit Person und Gruppe im Protokoll.
Genau das verlangt § 6 GDNG, wenn ein Haus seine eigenen Versorgungsdaten für Forschung, Qualitätssicherung oder Statistik weiterverarbeitet: Daten pseudonymisieren und so bald wie möglich anonymisieren, ein Rechte- und Rollenkonzept mit Protokollierung, keine Weitergabe an Dritte ohne Einwilligung oder eigene Rechtsgrundlage, und eine allgemein verständliche Information über die Zwecke. Daneben können die Krankenhausgesetze der Länder eigene Regeln haben.
Mittelfristig kommt der europäische Gesundheitsdatenraum dazu: Die Verordnung (EU) 2025/327 ist seit März 2025 in Kraft, ihre Regeln zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten gelten im Wesentlichen ab März 2029.
Keine Rechtsberatung: Welche Rechtsgrundlage für ein Forschungsvorhaben gilt, klären Sie mit Datenschutz, Ethikkommission und Rechtsabteilung.
Was ist mit eigenen Modellen, Skripten und Apps?
- Ein Zugang für jedes Modell: Das vom Anbieter getestete Modell, ein eigenes Modell der Forschung oder eines, das schon auf dem Cluster läuft. Für alle, die damit arbeiten, gelten dieselben Apps, Rechte und dasselbe Protokoll.
- Schnittstelle: Forschende arbeiten aus Python und Jupyter; eine OpenAI-kompatible Schnittstelle lässt bestehende Skripte mit einer geänderten Adresse weiterlaufen.
- Eigene Apps: Apps von Start-ups oder Ärztinnen und Ärzten des Hauses sollten geprüft und getrennt laufen, mit denselben Rechten wie alle anderen.
- Medizinprodukt: Hat eine eigene App eine medizinische Zweckbestimmung, ist das Haus deren Hersteller. Für Eigenherstellung in Gesundheitseinrichtungen gelten Sonderregeln (Art. 5 Abs. 5 MDR). Eigene KI-Apps und die MDR →
Wie kommt die KI an klinische Daten?
Über FHIR, aber nicht ohne Einrichtung. KIS und Datenintegrationszentren setzen FHIR mit eigenen Profilen um: im KIS nach ISiK, im Datenintegrationszentrum nach dem Kerndatensatz der Medizininformatik-Initiative, dazu Profile der Hersteller. Den Zugang zum KIS stellt der Hersteller bereit. Fragen Sie jeden Anbieter, an welche Systeme er heute tatsächlich angebunden ist und wer den Zugang einrichtet.
Für Häuser mit KRITIS-Pflichten gehört die KI-Plattform in das Sicherheitskonzept nach § 391 SGB V und den B3S Krankenhaus.
Wie geht das mit basebox?
basebox ist eine Plattform für Versorgung und Forschung auf der Rechenleistung Ihres Hauses. basebox bringt sein eigenes Kubernetes mit; betreibt Ihr Haus schon einen Cluster, läuft basebox auch dort. Welche GPUs Modelle bedienen und welche für Forschungsrechnungen frei bleiben, planen wir gemeinsam. Rollen und Gruppen kommen aus Ihrem Verzeichnis. Jede Forscherin und jeder Forscher bekommt einen persönlichen Schlüssel für die OpenAI-kompatible Schnittstelle; jeder Aufruf läuft mit den Rechten der Person und steht im Audit-Log.
Eigene Apps aus der Klinik nimmt basebox nach einer Sicherheitsprüfung in den App Store auf; jede läuft als eigener Container auf Ihrem Server. Unser FHIR-Konnektor liest FHIR R4 und wird für jedes Haus eingerichtet; Datenplattformen nach openEHR oder FHIR binden wir standardmäßig nur lesend an. Den Zugang zum KIS stellt der Hersteller bereit; welche Daten basebox liest, stimmen wir mit Ihrem Haus und dem Hersteller ab. Nachweise: ISO 27001 zertifiziert, BSI C5 in Arbeit; die Zuordnung zum B3S Krankenhaus erstellen wir gerade, Sie bekommen sie auf Anfrage.
basebox forscht mit, unter anderem im EU-Projekt TWIN-X zu digitalen Zwillingen für die personalisierte Medizin. Für Häuser mit mehr als 2.000 Personen rechnen wir den Preis einzeln. KI für Universitätskliniken →
Häufige Fragen
Reicht eine KI-Plattform für Versorgung und Forschung, oder braucht es zwei?
Eine genügt, wenn sie Rechte, Gruppen und Wissensbereiche sauber trennt und jeden Zugriff protokolliert. Zwei getrennte Systeme verdoppeln Betrieb, Nachweise und Schulung, ohne die Trennung sicherer zu machen.
Dürfen Forschende über die KI auf Patientendaten aus dem KIS zugreifen?
Nur auf Bestände, die das Haus für die Forschung freigibt, und nur auf einer Rechtsgrundlage wie § 6 GDNG, einer Einwilligung oder Landesrecht. Üblich ist der Weg über das Datenintegrationszentrum mit pseudonymisierten Daten, nicht der Zugriff auf die laufende Akte.
Können wir unsere eigenen Modelle weiter nutzen?
Bei basebox ja. Jedes Modell mit OpenAI-kompatibler Schnittstelle lässt sich anbinden, nach unserer Prüfliste für Laufzeit, Speicher, Werkzeugaufrufe und Deutsch. Ihr Administrator schaltet es für die Gruppen frei, die es nutzen sollen.
Was kostet KI für eine Universitätsklinik?
Für Häuser mit mehr als 2.000 Personen rechnet basebox einzeln; den Preis finden Sie in Ihrem persönlichen Angebot. Hochschulen und gemeinnützige Einrichtungen erhalten 15 % auf die Lizenz.
Quellen
- § 6 GDNG: Weiterverarbeitung von Versorgungsdaten durch Gesundheitseinrichtungen ↗
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 9 und 89, EUR-Lex ↗
- § 27 BDSG: Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken ↗
- Verordnung (EU) 2025/327 über den europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), EUR-Lex ↗
- Medizininformatik-Initiative: Forschungsdatenportal für Gesundheit ↗
- gematik: ISiK, Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern ↗
- § 391 SGB V: IT-Sicherheit in Krankenhäusern ↗
- Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukteverordnung), Art. 5 Abs. 5, EUR-Lex ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.