← Ratgeber

AnwendungsfälleStand René HerzerMit KI erstellt

KI im Jugend- und Sozialamt: Was ist erlaubt?

Im Jugend- und Sozialamt darf KI Sozialdaten verarbeiten, wenn sie als Auftragsverarbeitung nach § 80 SGB X geregelt ist: Anzeige an die Aufsicht vorab, Verarbeitung im Inland, in der EU oder einem gleichgestellten Staat. Sinnvoll sind Merkblätter, Protokolle aus Hilfeplangesprächen, Auskünfte zu SGB II, VIII, IX und XII und die Prüfung von Anträgen auf Vollständigkeit. Über Leistungen entscheidet die Fachkraft; KI, die Ansprüche bewertet, gilt als Hochrisiko.

Wobei hilft KI im Jugend- und Sozialamt?

Fachkräfte im Jugend- und Sozialamt verbringen viel Zeit mit Schreiben: Protokolle, Merkblätter, Antworten auf Anfragen, Vermerke. Sprachmodelle entwerfen solche Texte und beantworten Fragen zum Sozialrecht mit Fundstelle. Das schafft Zeit für Gespräche mit Familien und Leistungsberechtigten. Über Hilfen und Leistungen entscheidet weiter die Fachkraft.

Welche Anwendungsfälle gibt es?

Die Liste der Anwendungsfälle von basebox nennt für Jugendamt und Kita-Verwaltung vier und für das Sozialamt fünf Fälle:

Bereich Anwendungsfall Ab wann
Jugendamt Elternbrief zu Kitaplatz und Betreuungszeiten entwerfen ab dem ersten Tag startklar
Jugendamt Protokoll aus Hilfeplangespräch-Stichpunkten ausformulieren ab dem ersten Tag startklar
Jugendamt Auskunft zu SGB VIII Kinder- und Jugendhilferecht nach kurzer Einrichtung
Jugendamt Kitaplatz-Vergabe-Übersicht aus Verwaltungsdaten nach Anbindung Ihrer Systeme
Sozialamt Merkblatt zu Sozialleistungen in einfacher Sprache erstellen nach kurzer Einrichtung
Sozialamt Standardantwort auf Bürgeranfragen zu Leistungsarten entwerfen nach kurzer Einrichtung
Sozialamt Auskunft zu SGB II, SGB IX, SGB XII und Antragsvoraussetzungen nach kurzer Einrichtung
Sozialamt Antragsunterlagen für Wohngeld oder Grundsicherung auf Vollständigkeit prüfen nach kurzer Einrichtung
Sozialamt Fallzusammenfassung und Verlaufsnotiz aus Aktendaten nach Anbindung Ihrer Systeme

Dazu kommen übergreifende Fälle wie Bescheide in Leichte Sprache übertragen oder Informationen in Herkunftssprachen übersetzen. Alle Fälle: Anwendungsfälle.

Dürfen Sozialdaten in eine KI?

Ja, unter Bedingungen. Sozialdaten unterliegen dem Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I). Setzt das Amt einen KI-Anbieter als Auftragsverarbeiter ein, gilt zusätzlich § 80 SGB X:

  • Anzeige: Die Rechts- oder Fachaufsichtsbehörde ist vor der Beauftragung zu informieren.
  • Ort: Verarbeitet werden darf im Inland, in der EU, im EWR oder in einem Staat mit Angemessenheitsbeschluss.
  • Vertrag: Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, mit Weisungsbindung und Verbot der Verwendung für eigene Zwecke, etwa Training.

Im Jugendamt kommt § 65 SGB VIII hinzu: Was einer Fachkraft in der persönlichen und erzieherischen Hilfe anvertraut wurde, darf sie nur in engen Fällen weitergeben. Für die KI heißt das: Rechte in der Plattform so eng regeln wie in der Akte. Mehr zu den Geheimnissen: Steuer-, Sozial- und Meldegeheimnis bei KI.

Wo liegt die Grenze zu Hochrisiko-KI?

Nach Anhang III Nr. 5 Buchst. a der KI-Verordnung sind KI-Systeme Hochrisiko, die bewerten, ob jemand Anspruch auf öffentliche Unterstützungsleistungen hat, oder die Leistungen gewähren, kürzen, widerrufen oder zurückfordern. Diese Pflichten gelten nach der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ab dem 2. Dezember 2027.

Vorbereitende Aufgaben fallen nach Art. 6 Abs. 3 in der Regel heraus, solange ein Mensch entscheidet und kein Profiling stattfindet: Unterlagen zusammenfassen, Vollständigkeit prüfen, Merkblätter schreiben. Wer eine KI-Einschätzung zur Bedürftigkeit nutzt, ist dagegen im Hochrisiko-Bereich. KI-Einschätzungen zum Kindeswohl sollten Sie ebenso zurückhaltend behandeln und vorher rechtlich prüfen lassen. Einen vollständig automatisierten Bescheid erlaubt § 31a SGB X nur, wenn kein Anlass besteht, den Einzelfall durch Amtsträger bearbeiten zu lassen; Angaben der Betroffenen, die das Verfahren sonst nicht erfasst, sind zu berücksichtigen. Mehr: EU AI Act für Kommunen und Verzerrungen bei Ermessensentscheidungen.

Keine Rechtsberatung: Landesausführungsgesetze, Vorgaben Ihrer Aufsicht und Dienstanweisungen können weitere Pflichten begründen. Die Prüfung im Einzelfall übernimmt Ihr Datenschutzbeauftragter. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Wie geht das mit basebox?

Sozialdaten dürfen in basebox verarbeitet werden, auf dem Server und in der Cloud. In der Cloud läuft das KI-Modell auf unseren Servern im Rechenzentrum München-Ost, die Daten bleiben in der EU und trainieren kein Modell. Die Anzeige nach § 80 SGB X ist Sache Ihres Amtes; basebox liefert dafür AVV, TOMs und die Liste der Unterauftragsverarbeiter. Jede App geben Sie für eine Gruppe frei, etwa nur für den Allgemeinen Sozialen Dienst. Wer eine App teilt, teilt nie Daten. basebox macht Vorschläge, Entscheidungen treffen Menschen. Unterlagen für Datenschutz und Personalrat: Sicherheit.

Häufige Fragen

Darf eine KI über Wohngeld oder Grundsicherung entscheiden?

Nein. Entscheiden muss die Sachbearbeitung. KI-Systeme, die bewerten, ob jemand Anspruch auf öffentliche Unterstützungsleistungen hat, oder Leistungen gewähren, kürzen oder zurückfordern, sind nach Anhang III Nr. 5 Buchst. a der KI-Verordnung Hochrisiko-Systeme. Die Prüfung, ob Unterlagen vollständig sind, ist eine vorbereitende Aufgabe.

Was ist bei Gesprächen in der Erziehungshilfe besonders?

Daten, die einer Fachkraft für persönliche und erzieherische Hilfe anvertraut wurden, darf sie nach § 65 SGB VIII nur in engen Fällen weitergeben, etwa mit Einwilligung. Läuft die KI als Auftragsverarbeitung im Auftrag des Amtes, ist der Anbieter nach Art. 4 Nr. 10 DSGVO kein Dritter. Wer in der Plattform auf solche Protokolle zugreift, sollte so eng geregelt sein wie bei der Akte; klären Sie den Einsatz mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Müssen wir Sozialdaten vorher anonymisieren?

Nicht, wenn die Auftragsverarbeitung nach § 80 SGB X geregelt ist. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen, und Freitext lässt sich nicht zuverlässig anonymisieren.

Quellen

  1. § 35 SGB I: Sozialgeheimnis (gesetze-im-internet.de) ↗
  2. § 80 SGB X: Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag (gesetze-im-internet.de) ↗
  3. § 65 SGB VIII: Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe (gesetze-im-internet.de) ↗
  4. § 36 SGB VIII: Mitwirkung, Hilfeplan (gesetze-im-internet.de) ↗
  5. § 31a SGB X: Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes (gesetze-im-internet.de) ↗
  6. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 6 und Anhang III, EUR-Lex ↗
  7. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), EUR-Lex ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Cookie-Einstellungen

Diese Website setzt keine Cookies zur Analyse oder Werbung und bindet keine Werkzeuge anderer Anbieter ein. Im Speicher Ihres Browsers liegt nur, was für die Bedienung nötig ist. Datenschutzerklärung