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Recht und DatenschutzStand René HerzerMit KI erstellt

EU AI Act für Kommunen

Für Kommunen gilt die KI-Verordnung wie für alle Betreiber: KI-Kompetenz der Beschäftigten fördern (Art. 4) und seit August 2026 Chatbots und veröffentlichte KI-Texte nach Art. 50 transparent machen. Hochrisiko wird es, wenn KI über Sozialleistungen, Aufenthaltstitel oder Personal mitentscheidet; diese Pflichten gelten ab dem 2. Dezember 2027, mit Grundrechte-Folgenabschätzung und Registrierung. Bußgelder gegen Behörden sieht das deutsche Recht nicht vor.

Welche Pflichten haben Kommunen heute schon?

Pflicht Seit Was es für die Verwaltung heißt
KI-Kompetenz (Art. 4) 2. Februar 2025, neu gefasst am 27. Juli 2026 Beschäftigte schulen, die KI nutzen, und das dokumentieren
Verbote (Art. 5) 2. Februar 2025 kein Social Scoring, keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz
Transparenz (Art. 50) 2. August 2026 Chatbots als KI erkennbar machen; KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Prüfung kennzeichnen
Hochrisiko nach Anhang III 2. Dezember 2027 Pflichten für Betreiber, Grundrechte-Folgenabschätzung, Registrierung

Für Art. 4 gibt es einen eigenen Ratgeber mit Folien und Vorlagen: KI-Kompetenz nach Art. 4.

Wann ist KI in der Verwaltung Hochrisiko?

Anhang III nennt mehrere Bereiche, die Kommunen betreffen:

  • Öffentliche Leistungen (Nr. 5 Buchst. a): KI, die bewertet, ob jemand Anspruch auf Sozialleistungen oder andere öffentliche Unterstützung hat, oder die Leistungen gewährt, kürzt, widerruft oder zurückfordert. Das betrifft Sozialamt, Jugendamt, Wohngeldstelle.
  • Migration (Nr. 7): KI, die Behörden bei der Prüfung von Anträgen auf Asyl, Visum oder Aufenthaltstitel unterstützt. Das betrifft die Ausländerbehörde.
  • Beschäftigung (Nr. 4): KI, die Bewerbungen sichtet oder bewertet, über Beförderung oder Kündigung mitentscheidet oder Leistung überwacht. Das betrifft das Personalamt.
  • Bildung (Nr. 3) und kritische Infrastruktur (Nr. 2), etwa bei Stadtwerken.

Nicht jede KI in diesen Ämtern ist Hochrisiko. Nach Art. 6 Abs. 3 fallen vorbereitende oder eng begrenzte Aufgaben heraus, etwa Unterlagen zusammenfassen, Eingänge sortieren oder einen Bescheid in verständliche Sprache übertragen, solange ein Mensch entscheidet und kein Profiling stattfindet. Einzelheiten: Hochrisiko-KI erkennen.

Was gilt, wenn ein Einsatz Hochrisiko ist?

Als Betreiber müssen Sie ab dem 2. Dezember 2027 unter anderem:

  • das System nach Gebrauchsanweisung einsetzen und die menschliche Aufsicht mit kompetenten Beschäftigten besetzen (Art. 26 Abs. 1 und 2),
  • Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren (Art. 26 Abs. 6),
  • Personalrat und Beschäftigte vorher informieren, wenn das System am Arbeitsplatz eingesetzt wird (Art. 26 Abs. 7),
  • den Einsatz als Behörde in der EU-Datenbank registrieren (Art. 26 Abs. 8, Art. 49),
  • betroffene Personen informieren, wenn das System Entscheidungen über sie trifft oder unterstützt (Art. 26 Abs. 11),
  • vor dem ersten Einsatz eine Grundrechte-Folgenabschätzung machen (Art. 27).

Hochrisiko-Systeme, die eine Behörde schon vor Dezember 2027 einsetzt, müssen spätestens bis zum 2. August 2030 angepasst sein (Art. 111 Abs. 2).

Drohen Kommunen Bußgelder?

Die KI-Verordnung überlässt es den Mitgliedstaaten, ob Behörden Bußgelder zahlen (Art. 99 Abs. 8). Deutschland hat das im KI-MIG ausgeschlossen: Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 BDSG, dazu zählen Gemeinden und Gemeindeverbände, werden keine Geldbußen verhängt (§ 17 Abs. 2 KI-MIG). Die Pflichten gelten trotzdem, und die Aufsicht kann Maßnahmen anordnen. Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform sind von der Ausnahme nicht ohne Weiteres erfasst.

Wie geht das mit basebox?

basebox ist eine Plattform, kein Hochrisikosystem; welche Pflichten Sie haben, hängt vom Einsatz ab. basebox macht Vorschläge, Entscheidungen treffen Menschen. Bürgerdaten bleiben in der EU und werden nie zum Training der KI-Modelle verwendet; der AVV nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil des Vertrags. Für den EU AI Act bekommen Sie Schulungen, Protokolle und ein Modellregister. Das Audit-Log wird standardmäßig sechs Monate aufbewahrt, einstellbar von 3 bis 36 Monaten. Für den Personalrat gibt es ein eigenes Paket mit Antworten zu Protokollierung, Rechten und Mitbestimmung, dazu eine Muster-Dienstvereinbarung als unverbindlichen Entwurf. Mehr unter KI für Kommunen und Sicherheit.

Keine Rechtsberatung: Stand 11. Oktober 2026. Landesrecht, die Leitlinien der Kommission und die Praxis der Bundesnetzagentur können die Anforderungen weiter konkretisieren.

Häufige Fragen

Ist ein KI-Assistent für Bürgeranfragen Hochrisiko?

In der Regel nicht, solange er Antworten entwirft, die Beschäftigte prüfen und versenden. Antwortet ein Chatbot selbst auf der Website, gilt Art. 50: Bürgerinnen und Bürger müssen erkennen, dass sie mit einer KI schreiben.

Wer beaufsichtigt Kommunen beim EU AI Act?

In Deutschland nach dem KI-MIG grundsätzlich die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungsbehörde. Die Länder können sie im Wege der Organleihe für die Aufsicht heranziehen. Für den Datenschutz bleibt die Landesdatenschutzbehörde zuständig.

Gilt das auch für den kommunalen IT-Dienstleister?

Ja. Entwickelt ein Zweckverband oder Rechenzentrum KI-Anwendungen und stellt sie unter eigenem Namen den Kommunen bereit, ist er Anbieter. Die Kommune, die sie einsetzt, ist Betreiber.

Muss der Personalrat beteiligt werden?

Ja, nach dem Personalvertretungsrecht Ihres Landes, wenn KI-Systeme Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen können. Bei Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz verlangt zusätzlich Art. 26 Abs. 7 KI-Verordnung, die Beschäftigtenvertretung vorher zu informieren.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4, 26, 27, 49, 50, Anhang III, EUR-Lex ↗
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), Art. 111 und 113 neu, EUR-Lex ↗
  3. KI-MIG, § 17 (gesetze-im-internet.de) ↗
  4. Bundesnetzagentur: Pressemitteilung zum KI-MIG (29. Juli 2026) ↗
  5. Bundesdatenschutzgesetz, § 2 (öffentliche Stellen) ↗
  6. EU-Kommission, AI Act Service Desk: Anhang III ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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