KI in der Notaufnahme: Was darf Triage-Unterstützung?
KI, die in der Notaufnahme Patienten priorisiert, ist doppelt reguliert: Sie ist Hochrisiko-KI nach Anhang III der KI-Verordnung, mit Pflichten ab dem 2. Dezember 2027, und als Software mit medizinischer Zweckbestimmung in der Regel ein Medizinprodukt. Die Ersteinschätzung bleibt bei geschultem Personal mit einem standardisierten System. Sprach-KI ohne diese Zweckbestimmung entlastet an anderer Stelle: Dokumentation, Arztbrief, Übersetzung von Patienteninformationen und Fragen zu Hausstandards.
Warum ist Triage durch KI streng reguliert?
Bei der Triage entscheidet sich, wer zuerst behandelt wird. Ein Fehler kann bedeuten, dass ein Herzinfarkt im Wartebereich sitzt. Deshalb greifen zwei Regelwerke:
- KI-Verordnung: Anhang III Nr. 5 Buchst. d nennt KI-Systeme, die für die Triage von Patientinnen und Patienten in der Notfallversorgung bestimmt sind, ausdrücklich als Hochrisiko. Die Pflichten dafür gelten nach der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ab dem 2. Dezember 2027.
- Medizinprodukterecht: Software, die für einzelne Patienten die Dringlichkeit einschätzt, hat eine medizinische Zweckbestimmung (Art. 2 Nr. 1 MDR). Sie ist ein Medizinprodukt und fällt nach Regel 11 mindestens in Klasse IIa, mit Prüfung durch eine Benannte Stelle.
Für das Krankenhaus als Betreiber heißt das: menschliche Aufsicht durch geschultes Personal, Einsatz nach Gebrauchsanweisung, Protokolle aufbewahren, Beschäftigte informieren (Art. 26 KI-Verordnung). Hochrisiko-KI erkennen →
Wie läuft die Ersteinschätzung heute?
Krankenhäuser, die an den Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) teilnehmen, setzen bei der Erstaufnahme ein strukturiertes und validiertes System zur Behandlungspriorisierung ein. Alle Notfallpatientinnen und -patienten erhalten spätestens zehn Minuten nach Eintreffen eine Einschätzung der Behandlungspriorität (Notfallstufen-Regelungen, § 12). Am häufigsten eingesetzt sind in Deutschland das Manchester Triage System (MTS) und der Emergency Severity Index (ESI), beide mit fünf Dringlichkeitsstufen.
Eine Richtlinie des G-BA zur Ersteinschätzung für Hilfesuchende, die ambulant versorgt werden könnten (§ 120 Abs. 3b SGB V), sah 2023 ein digitales Assistenzsystem vor. Sie ist nach einer Beanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium nicht in Kraft. Die Reform der Notfallversorgung steht im Bundestag am 15. Oktober 2026 zur abschließenden Beratung; sie soll den Auftrag neu regeln. Stand: 11. Oktober 2026.
Wo hilft Sprach-KI in der Notaufnahme?
Abseits der Triage gibt es viel Textarbeit, die keine medizinische Entscheidung trifft:
| Aufgabe | Was die KI liefert |
|---|---|
| Dokumentation | Entwurf aus Diktat oder Stichpunkten, geprüft von der behandelnden Person |
| Arzt- und Verlegungsbrief | Entwurf aus der Dokumentation |
| Patienteninformationen | Nachsorgehinweise in verständlicher Sprache oder übersetzt in Herkunftssprachen |
| Hausstandards | Antwort auf Fragen zu SOPs, Behandlungspfaden und Hygieneplänen, mit Textstelle |
| Beschwerden | Einordnung und Antwortentwurf für das Beschwerdemanagement |
Übersetzte medizinische Hinweise gehören vor der Weitergabe fachlich geprüft, und für das Aufklärungsgespräch bleibt eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher der sichere Weg.
Woran erkennen Sie, ob ein Produkt Hochrisiko-KI ist?
Fragen Sie den Anbieter nach der Zweckbestimmung. Steht darin, dass das Produkt Patienten nach Dringlichkeit einordnet, Behandlungsprioritäten vorschlägt oder Notrufe bewertet, ist es Hochrisiko-KI und braucht als Medizinprodukt eine CE-Kennzeichnung. Lassen Sie sich die Konformitätserklärung, die Klasse nach MDR und die Gebrauchsanweisung zeigen. Steht in der Zweckbestimmung nur Dokumentation, Übersetzung oder Auskunft aus Dokumenten, ist es weder das eine noch das andere; dann darf es aber auch nicht für die Triage eingesetzt werden. EU AI Act für Krankenhäuser →
Keine Rechtsberatung: Die Einordnung eines Produkts hängt von seiner Zweckbestimmung ab. Prüfen Sie sie mit Ihrer Rechtsabteilung und, bei Medizinprodukten, mit dem Hersteller.
Wie geht das mit basebox?
basebox ist eine Plattform, kein Hochrisikosystem, und kein Medizinprodukt. Für die Triage ist basebox deshalb nicht gedacht. In der Notaufnahme hilft es bei Textarbeit: „Entlassbrief-Entwurf aus Stichpunkten“, „Nachsorgehinweise patientengerecht aufbereiten“, „Übersetzung von Patienteninformationen in Herkunftssprachen“ und „Beschwerden vorklassifizieren und Antwortentwurf erstellen“ laufen ab dem ersten Tag, „SOP-Entwurf und SOP-Suche“ nach kurzer Einrichtung. Bei Aufgaben mit Patientendaten liefert basebox Entwürfe und Zusammenfassungen mit Quelle, keine Diagnose und keinen Therapievorschlag; jedes Ergebnis prüft die Ärztin, der Arzt oder die Pflegefachperson. Alle Anwendungsfälle →
Häufige Fragen
Ist ein Chatbot, der Patienten vor dem Besuch der Notaufnahme berät, Hochrisiko-KI?
Wenn er Menschen nach Dringlichkeit einordnet und an die passende Stelle schickt, fällt er unter Anhang III Nr. 5 Buchst. d der KI-Verordnung und ist in der Regel zugleich ein Medizinprodukt. Ein Chatbot, der nur Öffnungszeiten, Anfahrt und Abläufe erklärt, ist es nicht; er muss aber als KI erkennbar sein (Art. 50).
Was muss ein Krankenhaus als Betreiber von Hochrisiko-KI tun?
Unter anderem das System nach Gebrauchsanweisung einsetzen, eine menschliche Aufsicht durch geschultes Personal sicherstellen, Eingabedaten im eigenen Einflussbereich prüfen, Protokolle aufbewahren und Beschäftigte informieren (Art. 26 KI-Verordnung). Öffentliche Häuser und private Träger, die öffentliche Dienste erbringen, brauchen zusätzlich eine Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27).
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 6, 26, 27, 50 und Anhang III, EUR-Lex ↗
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), EUR-Lex ↗
- EU-Kommission, AI Act Service Desk: Anhang III ↗
- Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukteverordnung), Art. 2 Nr. 1, Anhang VIII Regel 11, EUR-Lex ↗
- G-BA: Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern (in Kraft seit 20.06.2026) ↗
- G-BA: Tragende Gründe zur Ersteinschätzungs-Richtlinie (6. Juli 2023), MTS und ESI ↗
- G-BA: Stellungnahme zum Entwurf des Notfallreformgesetzes (7. September 2026) ↗
- Deutscher Bundestag: Reform der Notfallversorgung, 2./3. Lesung am 15.10.2026 ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.