KI-Schulung organisieren: Wer was lernt, in welchem Format und wann
Planen Sie die Schulung nach Rollen: eine Grundschulung für alle vor der Freischaltung, vertiefte Termine für Personen, die Apps für andere bauen, für Administratoren und für Bereiche mit sensiblen Daten. Üben Sie an Aufgaben aus dem eigenen Haus, benennen Sie Ansprechpersonen in den Abteilungen und planen Sie Auffrischung und Einarbeitung neuer Beschäftigter von Anfang an ein. Dokumentieren Sie alles; das erfüllt zugleich Art. 4 KI-Verordnung.
Was Art. 4 KI-Verordnung verlangt und was Sie dokumentieren sollten, steht mit Folien und Vorlagen im Ratgeber KI-Kompetenz nach Art. 4 EU AI Act. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie die Schulungen im Haus organisieren.
Wer braucht welche Schulung?
Nicht alle brauchen dasselbe. Eine Aufteilung nach Rollen spart Zeit und trifft die Fragen der Teilnehmenden:
| Rolle | Inhalt | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Alle, die KI nutzen | Was KI kann und nicht kann, Ergebnisse an der Quelle prüfen, welche Daten erlaubt sind, die Regeln des Hauses, Übungen mit den freigegebenen Apps | vor der Freischaltung |
| Personen, die Apps für andere bauen | gute Anweisungen, Dokumente auswählen, Apps testen, für Gruppen freigeben | vor dem ersten Bau |
| Administratoren | Rechte und Gruppen, Freigaben, Protokolleinstellungen, Updates | bei der Einrichtung |
| Führungskräfte | Ziele, Regeln, was KI nicht ersetzt, wie sie ihr Team begleiten | vor dem Start im Team |
| Bereiche mit sensiblen Daten, etwa Gesundheits-, Sozial- oder Personaldaten | Schweigepflicht, Datenschutz, Grenzen der Verwendung | vor der Freigabe der Apps |
| Neue Beschäftigte | Grundschulung, angepasst an ihre Aufgaben | bei der Einarbeitung |
In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
- Zuständigkeit klären: Eine Person koordiniert, Personalentwicklung oder Fortbildung organisiert Termine und Nachweise.
- Bedarf erheben: Welche Gruppen bekommen Zugang, welche Apps, welche Daten.
- Regeln festlegen: Erlaubte Systeme, erlaubte Daten, Ansprechperson und Meldeweg bei Fehlern. Die Regeln sind Teil jeder Schulung.
- Ansprechpersonen benennen: Je Abteilung eine Person, die tiefer geschult ist und Kolleginnen und Kollegen bei Fragen hilft.
- Termine legen: Grundschulung kurz vor der Freischaltung, nicht Wochen vorher. Was man nicht gleich anwendet, vergisst man.
- Nachfassen: Nach einigen Wochen eine kurze Runde mit Fragen aus der Praxis.
- Auffrischen und einarbeiten: Einmal im Jahr, bei neuen Apps oder Regeln und für jede neue Person.
- Dokumentieren: Datum, Inhalte, Teilnehmende, nächste Auffrischung.
Welche Formate funktionieren?
- Übung an eigenen Aufgaben: Wer in der Schulung einen echten Brief, ein Protokoll oder eine Anfrage aus seinem Alltag bearbeitet, nimmt mehr mit als aus jeder Folie.
- Virtuell: Spart Wege, gut für verteilte Standorte und kurze Auffrischungen.
- Vor Ort: Gut für den Start und für Gruppen, die mit Technik wenig Erfahrung haben.
- Kurze Lerneinheiten: Ein Thema in 15 Minuten, etwa vor Dienstbeginn oder in der Teambesprechung.
- Sprechstunde: Ein fester Termin, zu dem Fragen kommen dürfen. Senkt die Hürde, nachzufragen.
- Ansprechpersonen in den Abteilungen: Sie geben weiter, was im Team gebraucht wird, und melden, wo die Schulung nachbessern muss.
Gruppen nach Berufen zu mischen ist möglich, getrennte Gruppen treffen die Fragen aber genauer: Die Pflege fragt anders als die Verwaltung.
Muss die Vertretung der Beschäftigten beteiligt werden?
Häufig ja. Der Betriebsrat bestimmt bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen mit (§ 98 BetrVG). Ändern sich Aufgaben so, dass das bisherige Können nicht mehr reicht, bestimmt er auch bei der Einführung der Qualifizierung mit (§ 97 Abs. 2 BetrVG). Im Personalvertretungsrecht des Bundes gilt die Mitbestimmung bei allgemeinen Fragen der Fortbildung (§ 80 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG), die Länder und das kirchliche Recht haben vergleichbare Regeln. Am einfachsten regeln Sie die Schulung gleich in der Vereinbarung zur KI mit, siehe Mitbestimmung bei KI.
Woran erkennen Sie, ob die Schulung wirkt?
- Fragen in Sprechstunde und Support werden konkreter: weniger „Wie geht das?“, mehr „Geht das auch für …?“.
- Ansprechpersonen melden, dass Kolleginnen und Kollegen Ergebnisse prüfen, bevor sie sie verwenden.
- Abteilungen schlagen selbst neue Apps vor.
- Es gibt wenige Meldungen zu falsch eingegebenen Daten, und die Meldungen kommen über den vereinbarten Weg.
Nutzungszahlen einzelner Personen sind dafür kein Maßstab. Sie zu erheben wäre eine Leistungskontrolle, siehe KI und Leistungs- oder Verhaltenskontrolle.
Wie geht das mit basebox?
basebox schult Ihre Beschäftigten an den Anwendungsfällen Ihres Hauses, virtuell oder vor Ort: vier Stunden, beliebig viele Teilnehmende. Eine Schulung kostet virtuell 900 €, vor Ort 1.400 € plus Reisekosten. Die Begleitung über sechs Monate umfasst zwölf Schulungen und eine monatliche Sprechstunde und kostet 10.800 €. Mit der Inbetriebnahme in Ihrer IT sind zwei Schulungen enthalten. Gebuchte Schulungen decken die KI-Kompetenz nach Art. 4 mit ab. Alle Preise sind Listenpreise, netto. Schulungen bieten auch Partner von basebox an, etwa Consileon (Partner).
Für fertige Apps braucht es wenig Vorwissen: Ihre Beschäftigten wählen die Aufgabe und bekommen das Ergebnis. Die Schulung kann sich deshalb auf Prüfen, Daten und Regeln konzentrieren.
Keine Rechtsberatung: Hinweise zu Mitbestimmung und KI-Verordnung geben den Stand vom 11. Oktober 2026 wieder. Lassen Sie Vereinbarungen für Ihr Haus prüfen.
Häufige Fragen
Müssen alle Beschäftigten geschult werden, auch wer KI nicht nutzt?
Nein. Art. 4 KI-Verordnung bezieht sich auf Personen, die mit KI-Systemen arbeiten. Wer keinen Zugang hat, braucht keine Schulung. Sinnvoll ist trotzdem eine kurze Information für alle, was eingeführt wird und welche Regeln gelten.
Findet die Schulung in der Arbeitszeit statt?
Das sollte so sein, und es gehört in die Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Wer eine Schulung anordnet, sollte sie als Arbeitszeit behandeln.
Reicht ein Video oder ein E-Learning?
Für die Grundlagen kann es reichen, wenn Inhalte und Teilnahme dokumentiert sind. Für die Arbeit mit eigenen Aufgaben wirken Übungen mit Rückfragen besser. Viele Häuser kombinieren beides.
Wer sollte im Haus für die Schulungen zuständig sein?
Eine Person, die die Einführung koordiniert, zusammen mit Personalentwicklung oder Fortbildung. Die Inhalte zu Datenschutz und Regeln stimmen Sie mit Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzbeauftragtem und der Vertretung ab.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 (EUR-Lex) ↗
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), Art. 4 neu (EUR-Lex) ↗
- EU-Kommission: AI Literacy – Questions & Answers ↗
- Bundesnetzagentur: Hinweispapier KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung (Juni 2025) ↗
- § 97 BetrVG: Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung (gesetze-im-internet.de) ↗
- § 98 BetrVG: Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (gesetze-im-internet.de) ↗
- § 80 BPersVG: Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten, Abs. 1 Nr. 10 Fortbildung (gesetze-im-internet.de) ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.