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TechnikStand René HerzerMit KI erstellt

KI und Telematikinfrastruktur: Was gilt für ePA und KIM?

Auf die Telematikinfrastruktur greifen Praxen über ihr Praxisverwaltungssystem zu, mit Praxisausweis und Heilberufsausweis. Ein KI-Werkzeug hat dort keinen eigenen Zugang. Es kann aber vorbereiten und nacharbeiten: Arztbriefe entwerfen, die danach über KIM gehen, oder Dokumente aus der ePA zusammenfassen, die die Praxis schon abgerufen hat. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Praxen die ePA nutzen. Sobald Daten an ein KI-Werkzeug gehen, gelten Schweigepflicht, DSGVO und bei Cloud-Diensten § 393 SGB V.

Was gehört zur Telematikinfrastruktur in der Praxis?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das geschützte Netz des Gesundheitswesens, betrieben unter der Verantwortung der gematik. Für Praxen sind vor allem diese Anwendungen wichtig:

Anwendung Was sie leistet
Elektronische Patientenakte (ePA) Akte der Versicherten mit Befundberichten, Arztbriefen, Entlassbriefen und einer Medikationsliste aus den E-Rezepten
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) Verschlüsselte und signierte E-Mail zwischen Praxen, Kliniken, Apotheken und weiteren Einrichtungen
E-Rezept und eAU Verordnung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf elektronischem Weg

Seit dem 1. Oktober 2025 sind alle Leistungserbringer verpflichtet, die ePA zu nutzen. Befundberichte, Arztbriefe und Entlassbriefe gehören hinein, sofern die Versicherten nicht widersprechen.

Kann eine KI auf die ePA oder auf KIM zugreifen?

Nicht selbst. Zugriff auf die TI haben Einrichtungen mit Praxisausweis (SMC-B) und Personen mit Heilberufsausweis, in der Regel über das Praxisverwaltungssystem. KIM steht nur Teilnehmenden mit Eintrag im KIM-Adressverzeichnis offen. Die ePA nutzen Ärztinnen und Ärzte im aktuellen Behandlungskontext (§ 346 SGB V).

Ein KI-Werkzeug arbeitet deshalb vor oder nach der TI:

  • Vorher: Es entwirft einen Arztbrief oder Befundbericht. Die Praxis prüft ihn, signiert ihn und verschickt ihn über KIM oder stellt ihn in die ePA.
  • Nachher: Die Praxis hat Dokumente aus der ePA oder eine KIM-Nachricht abgerufen. Ein KI-Werkzeug fasst sie zusammen, ordnet sie oder beantwortet Fragen dazu.

Manche Hersteller von Praxisverwaltungssystemen bauen KI-Funktionen in ihr eigenes ePA-Modul ein. Dann bleiben die Daten im System des Herstellers; fragen Sie trotzdem, wo die KI rechnet.

Wo hilft KI bei ePA und KIM im Alltag?

  • Lange ePA-Dokumente: Ein Entlassbrief mit vielen Seiten wird auf die Punkte zusammengefasst, die für den Termin zählen.
  • Arztbriefe: Aus Stichpunkten entsteht ein Entwurf, der vor dem Versand geprüft wird.
  • Posteingang: Eingehende KIM-Nachrichten werden vorsortiert, etwa nach Befund, Anfrage oder Rückfrage.
  • Patienteninformation: Fragen von Patientinnen und Patienten zur ePA, zu Widerspruch und Zugriff lassen sich mit einem geprüften Text beantworten.

Was gilt, wenn Daten aus der TI an ein KI-Werkzeug gehen?

Sobald Inhalte aus der ePA oder aus KIM-Nachrichten das Praxisverwaltungssystem verlassen, gelten die üblichen Regeln:

  • Schweigepflicht: Dienstleister dürfen Patientengeheimnisse nur erfahren, soweit das für ihre Tätigkeit nötig ist, und müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet sein (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB).
  • Datenschutz: Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Mit dem Anbieter brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
  • Cloud: Verarbeitet ein Cloud-Dienst Gesundheitsdaten, braucht der Anbieter ein C5-Testat oder einen gleichwertigen Nachweis nach § 393 SGB V. KI in der Arztpraxis →
  • Zweck: ePA-Daten nutzt die Praxis für die Behandlung. Für Auswertungen über viele Patienten oder für das Training von Modellen sind sie nicht gedacht; fragen Sie den Anbieter, ob er mit Ihren Daten trainiert.

Keine Rechtsberatung: Die Hinweise ersetzen nicht die Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten. Die Vorgaben zur ePA ändern sich häufig; maßgeblich sind das SGB V in der geltenden Fassung und die Festlegungen der gematik. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Wo steht basebox?

basebox ist nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden, weder an die ePA noch an KIM. basebox arbeitet mit dem, was die Praxis hineingibt, etwa abgerufenen Dokumenten oder Stichpunkten für einen Brief. Das KI-Modell läuft in unserer Cloud in Deutschland oder auf einem Server im eigenen Haus; Ihre Daten trainieren kein Modell. basebox ist ISO 27001 zertifiziert. Für die Cloud auf unseren Servern führt basebox den Nachweis nach § 393 Abs. 4 SGB V über das ISO-Zertifikat mit Maßnahmenplan nach § 1 C5GleichwV und geht den Weg zum C5-Testat: zuerst Typ 1, danach Typ 2. Die Vereinbarung nach § 203 StGB und den AVV gibt es zum Herunterladen.

Häufige Fragen

Darf eine MFA Dokumente in die ePA einstellen?

Ja. Nach § 346 Abs. 1 SGB V dürfen Ärztinnen und Ärzte Aufgaben bei der ePA an berufsmäßige Gehilfen übertragen, soweit sie übertragbar sind. Die Verantwortung bleibt bei der Ärztin oder dem Arzt.

Kann eine KI eigene KIM-Nachrichten verschicken?

Nein. KIM nutzen nur Einrichtungen mit Eintrag im KIM-Adressverzeichnis, gebunden an den Praxisausweis (SMC-B). Eine KI kann eine Nachricht entwerfen; verschickt wird sie aus dem Praxisverwaltungssystem oder dem KIM-Programm der Praxis.

Was ist, wenn Patientinnen oder Patienten der ePA widersprechen?

Die ePA ist für Versicherte freiwillig. Wer widerspricht, hat keine oder eine eingeschränkte ePA; die Dokumentation in der Praxis bleibt davon unberührt.

Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit: ePA für alle ↗
  2. gematik: KIM, Kommunikation im Medizinwesen ↗
  3. § 346 SGB V: Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte ↗
  4. § 371 SGB V: offene und standardisierte Schnittstellen ↗
  5. § 393 SGB V: Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen ↗
  6. § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen ↗
  7. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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