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TechnikStand René HerzerMit KI erstellt

KI und Praxisverwaltungssysteme: Was leisten GDT und VDDS?

GDT und VDDS sind Schnittstellen für den Datenaustausch mit dem Praxisverwaltungssystem. GDT verbindet in Arztpraxen das System mit Geräten und Zusatzprogrammen, die VDDS-Schnittstellen leisten das in Zahnarztpraxen. Viele KI-Werkzeuge nutzen diese Wege, um Patientenstammdaten zu übernehmen und Ergebnisse zurückzuschreiben. Daneben verlangt § 371 SGB V offene Schnittstellen, auch für die Anbindung anderer Systeme. Welche ein Werkzeug nutzt, entscheidet über Aufwand, Datenfluss und Kontrolle.

Was sind GDT und VDDS?

GDT steht für Gerätedatentransfer. Der Standard verbindet das Praxisverwaltungssystem mit medizinischen Geräten und Zusatzprogrammen, etwa EKG, Lungenfunktion oder Anamnese-Software. Gepflegt wird er vom Qualitätsring Medizinische Software e.V. (QMS), einem Verband der Hersteller von Praxissoftware. Der Austausch läuft über festgelegte Textdateien: Das Praxisverwaltungssystem schreibt einen Auftrag mit den Stammdaten der Patientin oder des Patienten, das Zusatzprogramm liest ihn und schreibt sein Ergebnis zurück. Nach Angaben des QMS sind die Versionen 2.1, 3.1 und 3.5 im Markt im Einsatz. Vom selben Verband stammt BDT (Behandlungsdatentransfer): Er dient dazu, den gesamten Datenbestand einer Praxis zu exportieren, etwa beim Wechsel des Praxisverwaltungssystems. Für den laufenden Austausch mit einem KI-Werkzeug ist er nicht gedacht.

VDDS ist der Verband Deutscher Dental-Software Unternehmen. Er legt Schnittstellen für Zahnarztpraxen fest, unter anderem:

Schnittstelle Wofür
VDDS-media Austausch mit Röntgen-, Bild- und Diagnoseprogrammen
VDDS-RZ Übergabe an Abrechnungsstellen
VDDS-transfer Datenübernahme beim Wechsel der Software
Labor-Schnittstelle Austausch mit dem zahntechnischen Labor

Die Schnittstellen stehen den Mitgliedern des VDDS zur Verfügung, teilweise auch frei.

Wie kommt ein KI-Werkzeug an die Daten im Praxisverwaltungssystem?

Es gibt vier übliche Wege:

Weg Was passiert Worauf achten
GDT oder VDDS Das Werkzeug meldet sich wie ein Gerät an, übernimmt Stammdaten und schreibt ein Ergebnis zurück, etwa eine Anamnese oder einen Dokumentationsentwurf. Unterstützte Version; was genau zurückgeschrieben wird
Schnittstelle des Herstellers Der Hersteller des Praxisverwaltungssystems bietet eine eigene Schnittstelle oder ein KI-Modul an. Kosten, Freigabe durch den Hersteller
Offene Schnittstellen nach § 371 SGB V Gesetzlich vorgeschriebene Schnittstellen, auch für die Anbindung anderer Systeme der Versorgung. Was Ihr System heute tatsächlich anbietet
Ohne Schnittstelle Das Team kopiert Text hinein oder lädt ein Dokument hoch, das Ergebnis wird übernommen. Mehr Handarbeit, dafür volle Kontrolle über jeden Datensatz

Für viele Aufgaben am Empfang und im Büro reicht der letzte Weg. Eine Schnittstelle lohnt sich, wenn es um viele gleichartige Vorgänge geht, etwa jede Anamnese oder jede Sprechstunde.

Was verlangt § 371 SGB V von Praxisverwaltungssystemen?

Systeme der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung, die Patientendaten verarbeiten, müssen offene und standardisierte Schnittstellen enthalten (§ 371 Abs. 1 SGB V). Dazu gehören Schnittstellen

  • zur Archivierung und zur Übertragung von Patientendaten beim Wechsel des Systems,
  • zu elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln,
  • zum elektronischen Melde- und Informationssystem nach dem Infektionsschutzgesetz (nicht für Zahnarztpraxen),
  • zur Anbindung anderer Systeme der Versorgung,
  • für die Meldung von Terminen und für sichere Kommunikationsverfahren.

Die Archiv- und Wechselschnittstelle hat die KBV auf Grundlage von FHIR festgelegt. Ob und wie weit ein KI-Werkzeug die übrigen Schnittstellen nutzen kann, hängt vom einzelnen System ab. Fragen Sie den Hersteller, welche Schnittstellen Ihr System heute bereitstellt und unter welchen Bedingungen.

Worauf sollten Praxen bei der Anbindung achten?

  • Nur nötige Daten: Für eine Anamnese reichen meist Name, Geburtsdatum und Fall. Prüfen Sie, welche Felder die Schnittstelle übergibt.
  • Rückweg: Klären Sie, ob das Werkzeug nur einen Entwurf zurückgibt oder Einträge in der Akte anlegt, und wer sie vor dem Speichern prüft.
  • Ort der Verarbeitung: Läuft das Werkzeug in der Cloud, gehen die übergebenen Daten dorthin. Dann gelten § 203 StGB, Art. 28 DSGVO und § 393 SGB V wie bei jedem Cloud-Dienst. KI in der Arztpraxis →
  • Updates: Ändert der Hersteller das Praxisverwaltungssystem, muss die Kopplung weiter funktionieren. Fragen Sie, wer das prüft.
  • Verträge: Mit dem Anbieter des KI-Werkzeugs brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und eine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 Abs. 4 StGB.

Keine Rechtsberatung: Die Hinweise ersetzen nicht die Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten oder den Hersteller Ihres Praxisverwaltungssystems. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Wo steht basebox?

basebox ist eine KI-Plattform für ganze Häuser, in der Cloud ab 5 Personen oder auf einem Server im eigenen Haus. Einen fertigen Konnektor für Praxisverwaltungssysteme hat basebox nicht in seiner Bibliothek. Stellt der Hersteller eine Schnittstelle bereit, bauen wir die Anbindung als eigenen Konnektor zum Festpreis, einmalig zwischen 1.900 und 13.800 € (Listenpreise netto); die Konzeption ist kostenlos. Danach läuft auch der Anwendungsfall „Quartalsabrechnung Plausibilitäts-Hinweise“. Ohne Anbindung nutzen Praxen und MVZ basebox mit dem, was sie selbst hineingeben: Dokumente, Leitlinien, Vorlagen und E-Mails, auf Wunsch über die Konnektoren aus der Bibliothek, etwa für Exchange oder SharePoint. Welche Konnektoren es gibt, steht auf /konnektoren.

Häufige Fragen

Braucht jedes KI-Werkzeug eine Schnittstelle zum Praxisverwaltungssystem?

Nein. Werkzeuge für Texte, Briefe, Übersetzungen oder Fragen an Leitlinien arbeiten mit dem, was das Team hineingibt. Eine Schnittstelle lohnt sich, wenn Stammdaten übernommen oder Ergebnisse in die Akte zurückgeschrieben werden sollen.

Wer richtet eine GDT-Kopplung ein?

Meist der Hersteller oder Händler des Praxisverwaltungssystems zusammen mit dem Anbieter des Zusatzprogramms. Fragen Sie vorher, ob dafür Kosten anfallen und welche GDT-Version beide Seiten unterstützen.

Darf ein KI-Werkzeug in die Patientenakte schreiben?

Technisch ja, wenn die Schnittstelle es erlaubt. Für den Inhalt bleibt die Praxis verantwortlich. Legen Sie fest, dass Entwürfe vor dem Speichern geprüft werden, und klären Sie, ob der Anbieter Daten nur übernimmt oder auch speichert.

Quellen

  1. Qualitätsring Medizinische Software e.V. (QMS): Standards und GDT-Merkblatt ↗
  2. VDDS e.V.: Schnittstellen (VDDS-transfer, VDDS-RZ, VDDS-media, Labor) ↗
  3. § 371 SGB V: offene und standardisierte Schnittstellen in Systemen der Versorgung ↗
  4. KBV: Festlegung der Archiv- und Wechselschnittstelle nach § 371 SGB V (9. Dezember 2020) ↗
  5. KBV: IT in der Arztpraxis, Informationen für Softwarehäuser ↗
  6. § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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