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Recht und DatenschutzStand René HerzerMit KI erstellt

Leichte Sprache und KI-Übersetzung in Behörden

Ja, als Entwurf. KI kann Texte für Leichte Sprache und Einfache Sprache vorbereiten und Bürgerinformationen in andere Sprachen übertragen. Fertige, rechtssichere Texte liefert sie nach Einschätzung der Überwachungsstelle des Bundes (BFIT-Bund) aber nicht. Ein Mensch mit Kenntnis der Leichten Sprache prüft den Inhalt, möglichst zusammen mit Prüferinnen und Prüfern aus der Zielgruppe. Personenbezogene Daten gehören nur in eine KI mit Auftragsverarbeitungsvertrag.

Was müssen Behörden in Leichter Sprache anbieten?

Zwei Pflichten stehen im Bundesrecht, die Länder haben vergleichbare Regeln:

  • Erläuterung auf Verlangen (§ 11 BGG): Behörden sollen mit Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen erläutern sie Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher Sprache und, wenn das nicht reicht, in Leichter Sprache. Die Kosten trägt die Behörde.
  • Website (§ 4 BITV 2.0): Auf der Startseite stehen Erläuterungen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache: zu den wesentlichen Inhalten, zur Navigation, zur Erklärung zur Barrierefreiheit und zu weiteren Informationen.

Darüber hinaus sollen Behörden Informationen verstärkt in Leichter Sprache bereitstellen (§ 11 Abs. 4 BGG). Mit KI wird das schneller. Die Frage ist, wie gut.

Was kann KI bei Leichter Sprache, was nicht?

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat KI-Werkzeuge für Leichte Sprache im Februar 2025 eingeordnet. Ihr Ergebnis, zusammengefasst:

KI kann KI kann bisher nicht
Regeln auf Wort- und Satzebene anwenden: kurze Sätze, einfache Wörter den Text auf die Kernaussagen kürzen und neu aufbauen
Entwürfe schnell erstellen erkennen, welches Vorwissen fehlt und erklärt werden muss
Erklärungen für Begriffe vorschlagen Erklärungen genau auf Zielgruppe und Zusammenhang abstimmen
Inhalte immer richtig übertragen

Die Empfehlung der BFIT-Bund: KI-Texte immer von Menschen prüfen und nacharbeiten lassen, die Leichte Sprache und das Werkzeug kennen, und Prüferinnen und Prüfer mit Lernschwierigkeiten einbinden. Die DIN SPEC 33429 (März 2025) beschreibt, wie Texte in Leichter Sprache übersetzt, verfasst und gestaltet werden und wie die Zielgruppe beteiligt wird; DIN nennt sie auch als Grundlage für Ausschreibungen.

Wie sieht ein sicherer Ablauf aus?

  1. Ausgangstext klären: Ist der Originaltext richtig und vollständig? Die KI vereinfacht, was da steht, auch Fehler.
  2. Entwurf mit KI: Die KI erstellt eine Fassung in Leichter oder Einfacher Sprache, mit fester Anweisung zu Regeln und Zielgruppe.
  3. Fachliche Prüfung: Die zuständige Stelle prüft, ob Rechtsfolgen, Fristen, Beträge und Ansprechpersonen stimmen.
  4. Sprachliche Prüfung: Eine Person mit Kenntnis der Leichten Sprache arbeitet den Text nach.
  5. Prüfung mit der Zielgruppe: Bei Texten, die viele Menschen lesen, prüft eine Prüfgruppe die Verständlichkeit.
  6. Kennzeichnen: Fassung in Leichter Sprache als Erläuterung kennzeichnen, mit Hinweis auf den verbindlichen Text.

Für den einzelnen Bescheid auf Verlangen reichen meist die Schritte 1 bis 4. Für Texte auf der Website, Formulare und Merkblätter lohnt die Prüfgruppe, weil der Text oft gelesen wird.

Was gilt beim Datenschutz?

Bescheide und Anträge enthalten personenbezogene Daten, oft auch Sozial- oder Gesundheitsdaten. Wer sie in eine KI gibt, braucht eine Rechtsgrundlage und einen Anbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Freie Übersetzungsdienste im Internet scheiden dafür meist aus. Allgemeine Texte wie Merkblätter ohne Personenbezug sind unkritisch.

Müssen KI-Texte gekennzeichnet werden?

Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung: Wer mit KI Texte erzeugt, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, legt offen, dass sie KI-erzeugt sind. Das entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Mit dem Ablauf oben ist das der Fall. Mehr im Ratgeber KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50.

Wie geht das mit basebox?

In den Anwendungsfällen für die Verwaltung stehen „Bescheide und Formulare in Leichte Sprache umwandeln“, „Fachübersetzung von Verwaltungstexten in einfache Sprache“ und „Übersetzung von Bürgerinformationen in Herkunftssprachen“, jeweils ab dem ersten Tag startklar. Dazu gibt es die Apps „Bescheid erklären“ und „Übersetzen“. Eine App enthält die Anweisung mit Ihren Regeln für Leichte Sprache, sodass alle im Haus mit denselben Vorgaben arbeiten; wer eine App teilt, teilt nie Daten. basebox liefert Entwürfe, die Prüfung bleibt bei Ihnen. Ihre Daten bleiben in der EU und trainieren kein Modell; der AVV nach Art. 28 DSGVO ist Teil des Vertrags. Alle Fälle auf /anwendungsfaelle.

Keine Rechtsberatung: Dieser Artikel gibt einen Überblick über das Bundesrecht, Stand 11. Oktober 2026. Für Landes- und Kommunalbehörden gelten die Behindertengleichstellungsgesetze und Barrierefreiheitsverordnungen der Länder. Ob Sie personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, prüft Ihr Datenschutzbeauftragter.

Häufige Fragen

Ist ein Bescheid in Leichter Sprache rechtsverbindlich?

In der Regel nicht. Die Amtssprache ist Deutsch (§ 23 VwVfG), und verbindlich ist der Bescheid in der erlassenen Fassung. Die Fassung in Leichter Sprache erläutert ihn (§ 11 BGG). Kennzeichnen Sie sie deshalb als Erläuterung und verweisen Sie auf den verbindlichen Text.

Müssen KI-übersetzte Texte gekennzeichnet werden?

Nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung müssen Betreiber KI-erzeugte Texte kennzeichnen, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine freiwillige Angabe kann trotzdem Vertrauen schaffen.

Was ist der Unterschied zwischen Leichter und Einfacher Sprache?

Leichte Sprache folgt festen Regeln, etwa kurze Sätze, eine Aussage pro Satz, Erklärungen schwerer Wörter, und richtet sich vor allem an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Texte werden mit der Zielgruppe geprüft. Einfache Sprache ist weniger streng geregelt und richtet sich an ein breiteres Publikum. § 11 BGG kennt beide Stufen.

Was gilt für Übersetzungen in andere Sprachen?

Auch hier bleibt Deutsch die Amtssprache. Übersetzte Bürgerinformationen sind ein Service. Bei Rechtsfolgen, Fristen und Gesundheitsinformationen sollte eine sprachkundige Person die KI-Übersetzung prüfen, bevor sie veröffentlicht oder versandt wird.

Quellen

  1. § 11 BGG: Verständlichkeit und Leichte Sprache (gesetze-im-internet.de) ↗
  2. BITV 2.0, § 4 und Anlage 2: Erläuterungen in Leichter Sprache ↗
  3. § 23 VwVfG: Amtssprache ↗
  4. BFIT-Bund: Stellungnahme zu KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache (Februar 2025) ↗
  5. DIN SPEC 33429:2025-03, Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache (DIN Media, kostenlos) ↗
  6. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 und Art. 50 Abs. 4 (EUR-Lex) ↗
  7. DSGVO, Art. 28: Auftragsverarbeiter (EUR-Lex) ↗
  8. Der Paritätische: Fachliche Einordnung von KI-Übersetzungstools für Leichte Sprache (29. Januar 2025) ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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