Exit-Strategie für KI-Plattformen: was Sie vor Vertragsschluss für den Ausstieg regeln
Eine Exit-Strategie regelt vor Vertragsschluss, wie Sie eine KI-Plattform wieder verlassen: welche Daten Sie in welchem Format zurückbekommen (Dokumente, Anwendungen, Einstellungen, Protokolle), in welcher Frist, wann und wie gelöscht wird und was bei einer Insolvenz des Anbieters geschieht. Für Cloud-Dienste in der EU gibt der Data Act seit September 2025 Mindestrechte beim Wechsel vor. Weniger abhängig macht eine Plattform, die Anmeldung und Rechte aus Ihrer eigenen Benutzerverwaltung übernimmt.
Warum den Ausstieg schon beim Einstieg regeln?
Eine KI-Plattform sammelt mit der Zeit Wert: hinterlegte Dokumente, Anwendungen mit ausgefeilten Anweisungen, Gruppen und Rechte, angebundene Systeme, Protokolle für Nachweise. Wer das beim Wechsel nicht mitnehmen kann, bleibt gebunden, auch wenn Preis oder Leistung nicht mehr passen. Bei Vertragsschluss haben Sie die stärkste Verhandlungsposition; bei Vertragsende die schwächste.
Welche Daten sollten Sie zurückbekommen?
| Was | Warum es zählt | Worauf achten |
|---|---|---|
| Hinterlegte Dokumente | Grundlage vieler Antworten | Originale, nicht nur ausgelesener Text |
| Anwendungen und ihre Anweisungen | Arbeit vieler Monate | Lesbares Format, etwa als Text oder JSON |
| Gruppen, Rollen, Rechte | Grundlage für den Datenschutz | Kommen sie aus Ihrer eigenen Benutzerverwaltung, bleiben sie ohnehin bei Ihnen |
| Konfiguration der Anbindungen | Aufwand bei jedem neuen Anbieter | Welche Systeme mit welchen Rechten |
| Protokolle | Nachweise gegenüber Aufsicht und Prüfung | Export als CSV oder über eine Schnittstelle vor dem Ende |
| Chatverläufe | oft persönliche Arbeitshilfe | Wo liegen sie, wer kann sie exportieren? |
Legen Sie im Vertrag fest: welche Daten, welches Format, welche Frist, wer die Kosten trägt und wann gelöscht wird. Nach Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO muss der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten nach Ende der Leistung nach Wahl des Verantwortlichen löschen oder zurückgeben; lassen Sie sich die Löschung bestätigen.
Was gibt der EU Data Act beim Wechsel vor?
Seit 12. September 2025 gilt der Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854). Kapitel VI gibt Kunden von Datenverarbeitungsdiensten, also auch von Cloud-Diensten wie Software als Dienst, Mindestrechte beim Wechsel des Anbieters oder bei der Rückkehr ins eigene Haus:
- Kündigungsfrist: höchstens zwei Monate, um den Wechsel anzustoßen.
- Übergangszeitraum: in der Regel höchstens 30 Tage, in denen der Anbieter den Wechsel unterstützt; nur wenn das technisch nicht machbar ist, länger, mit Begründung.
- Datenabruf: mindestens 30 Tage nach dem Übergangszeitraum, um Daten abzurufen; danach Löschung.
- Kosten: Bis 11. Januar 2027 darf der Anbieter nur seine direkten Kosten des Wechsels berechnen, ab 12. Januar 2027 keine Wechselentgelte mehr. Reguläre Entgelte und vereinbarte Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung bleiben davon unberührt.
Ausnahmen gelten unter anderem für Dienste, die überwiegend für einen Kunden maßgeschneidert sind, und für Testversionen. Der Data Act gilt in der EU, also in Deutschland und Österreich, nicht in der Schweiz. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen eines Anbieters darauf, dass sie diese Rechte abbilden.
Was macht eine Plattform weniger abhängig?
- Anmeldung aus Ihrer Benutzerverwaltung: Personen, Gruppen und Rollen kommen aus Ihrem Verzeichnis und bleiben dort.
- Standard-Schnittstellen: Eigene Anwendungen, die eine verbreitete Schnittstelle nutzen, lassen sich mit geänderter Adresse an eine andere Plattform hängen.
- Daten bleiben in Ihren Systemen: Liest die KI über Konnektoren aus Ihren Systemen, statt alles zu kopieren, bleibt die Quelle bei Ihnen.
- Betrieb im eigenen Haus: Läuft die Plattform auf Ihrer Hardware, liegen Daten und Sicherungen ohnehin bei Ihnen.
- Schutz bei Insolvenz: Fragen Sie, was geschieht, wenn es den Anbieter nicht mehr gibt, etwa Hinterlegung oder Freigabe des Quellcodes.
Wie Laufzeit, Kauflizenz und Kündigung zusammenhängen, erklärt der Ratgeber Lizenzmodelle für KI-Plattformen.
Wie testen Sie den Ausstieg?
Lassen Sie sich im Proof of Concept oder in der Teststellung einen Export zeigen: eine Anwendung mit Anweisung, ein Dokument, einen Auszug aus dem Protokoll. Ein Ausstieg, den niemand ausprobiert hat, ist nur ein Versprechen. Nehmen Sie die Herausgabe aller Daten bei Vertragsende als Muss-Kriterium in die Ausschreibung auf; Hinweise im Leitfaden zur Ausschreibung.
Keine Rechtsberatung: Ob und wie der Data Act auf Ihren Vertrag anwendbar ist, prüft Ihre Rechtsabteilung. Stand der Recherche: 11.10.2026.
Wie geht das mit basebox?
Apps mit ihren Anweisungen lassen sich exportieren, ebenso Wissensdatenbanken und Einstellungen. In der Cloud exportieren Sie nach Vertragsende 30 Tage lang Ihre Apps, Wissensdatenbanken und Einstellungen; danach löschen wir Ihre Umgebung, die letzten Sicherungen laufen 30 Tage später aus. Beim Server liegen Daten und Sicherungen bei Ihnen, basebox hat keine Kopie. Anmeldung und Gruppen kommen aus Ihrer Benutzerverwaltung (LDAP, OIDC oder SAML). Das Audit-Log exportieren wir auf Anfrage als CSV oder über REST. Für eigene Anwendungen gibt es eine REST-Schnittstelle und eine OpenAI-kompatible Schnittstelle. Wird basebox insolvent, wird der Code als Open Source veröffentlicht, damit Sie basebox weiter betreiben können. Ein Wechsel zwischen Cloud und Server ist jederzeit möglich, pauschal 4.200 €.
Häufige Fragen
Hilft uns das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO?
Kaum. Art. 20 DSGVO gibt betroffenen Personen ein Recht auf ihre eigenen Daten, nicht einer Organisation gegenüber ihrem Dienstleister. Für den Wechsel des Cloud-Anbieters sind der Data Act und Ihr Vertrag maßgeblich.
Gilt der Data Act auch in der Schweiz?
Nein, er gilt in der EU und damit auch in Österreich, nicht in der Schweiz. Schweizer Auftraggeber regeln Rückgabe, Fristen und Löschung deshalb vollständig im Vertrag.
Müssen wir Protokolle nach Vertragsende noch aufbewahren?
Das hängt von Ihren eigenen Aufbewahrungspflichten ab. Exportieren Sie das Protokoll vor dem Ende, wenn Sie es für Nachweise brauchen. Wie lange Protokolle aufbewahrt werden sollten, erklärt der Ratgeber zur Protokollierung.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act), Kapitel VI, EUR-Lex ↗
- Travers Smith: The Data Act's changes to cloud services contracts ↗
- Maples Group: The EU Data Act's switching framework, a practical overview ↗
- DSGVO, Art. 20 und Art. 28 Abs. 3 lit. g (EUR-Lex) ↗
- EVB-IT Cloud: Allgemeine Geschäftsbedingungen (CIO Bund) ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.