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AnwendungsfälleStand René HerzerMit KI erstellt

KI und OZG-Umsetzung: Was KI nach dem Online-Antrag leistet

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen online anzubieten; das Änderungsgesetz (OZG 2.0) gilt seit 24. Juli 2024. Es regelt den Zugang über Portale und Konten, nicht die Bearbeitung im Amt. Dort hilft KI: Sie fasst eingegangene Anträge zusammen, prüft Unterlagen auf Vollständigkeit, ordnet Post dem zuständigen Amt zu und beantwortet Fragen zu Leistungen. Die Anbindung an Onlinedienste und Fachverfahren ist meist ein eigenes Projekt.

Was verlangt das OZG von Kommunen?

Das Onlinezugangsgesetz von 2017 verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Es gilt nach § 1 Abs. 1 auch für Gemeinden und Gemeindeverbände. Mit dem OZG-Änderungsgesetz, in Kraft seit dem 24. Juli 2024 und oft „OZG 2.0“ genannt, kamen unter anderem dazu:

Regelung Inhalt (Stand Oktober 2026)
§ 1a Abs. 1 OZG Leistungen nach Bundesrecht für Unternehmen sollen nach fünf Kalenderjahren nur noch elektronisch angeboten werden.
§ 1a Abs. 2 OZG Anspruch auf elektronischen Zugang zu Leistungen des Bundes ab 2029, ohne Schadensersatz.
§ 1a Abs. 3 OZG Die Länder sorgen dafür, dass Gemeinden sich an den Portalverbund anschließen können.
§ 3 OZG Zentrales Bürgerkonto des Bundes, freiwillig; Organisationskonto für Unternehmen verpflichtend.
§ 6 OZG Einheitliche Standards für Architektur und Schnittstellen, verbindlich für alle Stellen im Portalverbund.
§ 9a Abs. 5 OZG Ein Online-Formular nach Identifizierung über ein Konto ersetzt die Schriftform.

Kommunen müssen Anträge also digital annehmen können. Wie sie danach bearbeitet werden, regelt das OZG kaum.

Wo endet das OZG, wo beginnt die Arbeit im Amt?

Ein Online-Antrag kommt über einen Onlinedienst, oft über die Übermittlungsinfrastruktur FIT-Connect, in das Fachverfahren oder in eine virtuelle Poststelle. Fehlt eine Schnittstelle zum Fachverfahren, wird er ausgedruckt oder abgetippt. Genau dort liegt der Engpass vieler Verwaltungen: Der Antrag ist digital, die Bearbeitung nicht. KI setzt an dieser Stelle an, nicht am Portal.

Wobei hilft KI nach dem Antragseingang?

Die Liste der Anwendungsfälle von basebox nennt dazu unter anderem:

Anwendungsfall Ab wann
Standardantworten auf häufige Bürgeranfragen entwerfen ab dem ersten Tag startklar
Eingescannte Post auslesen und dem zuständigen Amt zuordnen nach kurzer Einrichtung
Antragsunterlagen für Wohngeld oder Grundsicherung auf Vollständigkeit prüfen nach kurzer Einrichtung
Bürgeranliegen klassifizieren und an Fachabteilung weiterleiten nach Anbindung (Exchange, Znuny/OTRS)
Antragseingang aus OZG-Portalen verarbeiten und weiterleiten individuelles Projekt
Automatisierter Vollständigkeits-Check eingehender Bauanträge individuelles Projekt

Was ab dem ersten Tag geht, braucht keine Schnittstelle: Eine Person lädt Antrag und Unterlagen hoch, die KI fasst zusammen, nennt fehlende Nachweise und entwirft die Nachforderung. Soll die KI eingehende Online-Anträge selbst lesen und weiterleiten, braucht es eine Anbindung an Onlinedienst, Postfach oder Fachverfahren. Das ist in der Regel ein eigenes Projekt, abgestimmt mit dem Hersteller des Fachverfahrens. Alle Fälle: Anwendungsfälle.

Was bleibt beim Menschen?

KI liefert Zusammenfassungen, Hinweise und Entwürfe. Über den Antrag entscheidet die Sachbearbeitung. Systeme, die bewerten, ob jemand Anspruch auf öffentliche Leistungen hat, sind nach der KI-Verordnung Hochrisiko; die Pflichten dafür gelten ab dem 2. Dezember 2027. Mehr: EU AI Act für Kommunen.

Worauf sollten Kommunen bei der Auswahl achten?

  1. Schnittstellen klären: Welche Onlinedienste, Postfächer und Fachverfahren sollen angebunden werden, und gibt es dafür heute einen Konnektor oder erst eine Ankündigung?
  2. Lesen vor Schreiben: Mit Anbindungen starten, die nur lesen; schreibende Zugriffe gezielt freigeben.
  3. Rechte übernehmen: Die KI sollte nur sehen, was die Person im Fachverfahren sehen darf.
  4. Standards im Blick: Die Standards nach § 6 OZG sind für alle Stellen im Portalverbund verbindlich; fragen Sie, wie der Anbieter damit umgeht.

Keine Rechtsberatung: Landesgesetze zum E-Government und Vorgaben Ihres Landes ergänzen das OZG. Die Standards nach § 6 OZG sollen bis Ende des zweiten Kalenderjahres nach Verkündung des Änderungsgesetzes festgelegt sein. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Wie geht das mit basebox?

basebox ist eine KI-Plattform für die Arbeit im Amt, kein Verwaltungsportal und kein Onlinedienst. Ab dem ersten Tag arbeiten Ihre Beschäftigten mit hochgeladenen Anträgen und Dokumenten. Exchange ist heute anbindbar; die Konnektoren für Ticketsysteme, Dokumentenmanagement und Ratsinformation sind angekündigt („In Kürze“). Betreibt Ihre Verwaltung eine Plattform, über die Fachverfahren, E-Akte und Online-Dienste verbunden sind, kann basebox daran andocken, standardmäßig nur lesend; den Aufwand prüfen wir kostenlos. Den automatischen Antragseingang aus OZG-Portalen planen wir als eigenes Projekt mit Ihnen. Konnektoren →

Häufige Fragen

Gilt das OZG auch für Gemeinden?

Ja. Nach § 1 Abs. 1 OZG gilt es auch für Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Länder müssen nach § 1a Abs. 3 OZG dafür sorgen, dass Gemeinden ihre Leistungen über den Portalverbund anbieten können.

Ab wann haben Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf digitale Leistungen?

Für Leistungen des Bundes nach Ablauf des vierten Kalenderjahres nach Verkündung des Änderungsgesetzes, also ab 2029 (§ 1a Abs. 2 OZG). Schadensersatz lässt sich daraus nicht ableiten. Für Unternehmen sollen Leistungen nach Bundesrecht nach fünf Kalenderjahren nur noch elektronisch angeboten werden (§ 1a Abs. 1 OZG).

Ist ein KI-Chatbot auf dem Portal eine OZG-Pflicht?

Nein. Das OZG verlangt Onlinedienste, Konten und Beratung, aber keine KI. Wer Bürgerinnen und Bürgern einen KI-Chatbot anbietet, muss nach Art. 50 der KI-Verordnung erkennbar machen, dass sie mit einer KI sprechen, und die Barrierefreiheit nach § 7 OZG beachten.

Quellen

  1. Onlinezugangsgesetz (OZG), §§ 1, 1a, 3, 6, 7, 9a (gesetze-im-internet.de) ↗
  2. OZG-Änderungsgesetz vom 19. Juli 2024, BGBl. 2024 I Nr. 245 (recht.bund.de) ↗
  3. Innenministerium Baden-Württemberg: Onlinezugangsgesetz und OZG 2.0 (in Kraft seit 24. Juli 2024) ↗
  4. FITKO: FIT-Connect, Übermittlung von Anträgen an Fachverfahren (Onepager) ↗
  5. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50, EUR-Lex ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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