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TechnikStand René HerzerMit KI erstellt

Eine KI für den Klinikverbund: Wie bleiben die Daten der Häuser getrennt?

Im Klinikverbund bleibt jedes Krankenhaus mit eigener Rechtsform ein eigener Verantwortlicher nach DSGVO; ein Konzernprivileg für Patientendaten gibt es nicht. Eine gemeinsame KI-Plattform muss deshalb sicherstellen, dass Beschäftigte eines Hauses nur die Patientendaten sehen, die sie sehen dürfen. Das geht über eigene Instanzen je Haus oder über eine gemeinsame Organisation, in der die Häuser Gruppen mit eigenen Rechten sind. Gemeinsam nutzen lassen sich Apps, Leitlinien und Vorlagen.

Warum ist der Verbund kein einziger Datenraum?

Ein Klinikverbund besteht oft aus mehreren Gesellschaften: je Krankenhaus eine GmbH, dazu Servicegesellschaften für IT, Einkauf oder Labor. Jede Gesellschaft, die über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung entscheidet, ist ein eigener Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

Die DSGVO kennt kein Konzernprivileg. Erwägungsgrund 48 erlaubt Unternehmensgruppen nur, Daten für interne Verwaltungszwecke auf ein berechtigtes Interesse zu stützen; für Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO reicht das nicht. Dazu kommt die Schweigepflicht nach § 203 StGB und das Landeskrankenhausrecht. Patientendaten eines Hauses sind für ein anderes Haus des Verbunds deshalb nicht ohne Weiteres zugänglich, auch wenn alle dieselbe IT nutzen.

Was darf geteilt werden, was nicht?

Meist teilbar Getrennt je Haus
Apps mit Anweisung und Vorlagen Patientendaten, Arztbriefe, Befunde
Leitlinien, SOPs, Hygienepläne Personaldaten
Formulare, Textbausteine Daten aus KIS und Fachsystemen
Schulungsunterlagen Protokolle mit Inhalten von Fragen

Wo Häuser gemeinsam entscheiden, etwa ein gemeinsames Labor oder eine gemeinsame Abrechnung, kann es eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO oder eine Auftragsverarbeitung zwischen den Gesellschaften geben. Das gehört vor der Einführung geklärt.

Wie lässt sich eine KI-Plattform im Verbund trennen?

Modell Wie es funktioniert Passt, wenn …
Eigene Instanz je Haus jedes Haus hat eigene Benutzerverwaltung, eigene Dokumente, eigenes Protokoll die Häuser rechtlich und organisatorisch eigenständig bleiben
Eine Organisation mit Gruppen eine Plattform für alle Personen, Rechte und Gruppen je Haus aus der zentralen Benutzerverwaltung der Verbund eine gemeinsame Benutzerverwaltung hat und Rechte sauber gepflegt sind
Mischform gemeinsame Apps und Leitlinien, getrennte Bereiche für Patientendaten häufig der praktische Weg

Bei jeder Variante gilt: Die KI darf nur zeigen, was die Person im Quellsystem sehen darf. Liest sie aus KIS, Dokumentenmanagement oder E-Mail, muss sie das mit den Rechten der fragenden Person tun, nicht über ein Dienstkonto, das alle Häuser sieht. Und das Protokoll muss zeigen, wer aus welchem Haus was getan hat.

Was sollten Datenschutz und IT im Verbund klären?

  1. Welche Gesellschaft schließt den Vertrag, und für welche Häuser gilt die Auftragsverarbeitung?
  2. Kommen Gruppen und Rechte aus einer gemeinsamen Benutzerverwaltung, etwa Active Directory oder Entra ID, und bildet sie die Häuser ab?
  3. Wer darf Apps für alle Häuser freigeben, wer nur für das eigene Haus?
  4. Wie werden Konnektoren je Haus eingerichtet, wenn jedes Haus ein anderes KIS nutzt?
  5. Wer sieht das Protokoll eines Hauses?
  6. Was passiert, wenn ein Haus den Verbund verlässt: Lassen sich seine Daten getrennt exportieren und löschen?

Wie geht das mit basebox?

Rechte und Gruppen kommen bei basebox aus Ihrer Benutzerverwaltung (LDAP, OIDC oder SAML, etwa Active Directory oder Entra ID). Apps geben Sie für Gruppen frei, und wer eine App teilt, teilt nie Daten. Konnektoren lesen mit dem eigenen Zugang der Person, ein gemeinsames Dienstkonto gibt es nicht; das Zielsystem setzt seine Rechte durch. Das Audit-Log hält fest, wer was wann getan hat.

Wie die Häuser getrennt werden, entscheidet der Verbund. Beide Wege funktionieren, in der Cloud wie auf dem Server:

Variante So ist es eingerichtet Was datenschutzrechtlich zu klären ist
Eine Organisation für alle Personen Die Häuser oder Kliniken sind Gruppen; Apps und Dokumente geben Sie je Gruppe frei. Mehrere Verantwortliche nutzen eine gemeinsame Plattform. Ob die Häuser gemeinsam Verantwortliche nach Art. 26 DSGVO sind oder eine Gesellschaft, etwa die IT-Servicegesellschaft, im Auftrag der Häuser handelt (Art. 28 DSGVO), hängt davon ab, wer über Zwecke und Mittel entscheidet. Rechte und Gruppen tragen die Trennung.
Eigene Instanz je Haus Jedes Haus hat eine eigene Installation mit eigener Benutzerverwaltung, eigenen Dokumenten und eigenem Protokoll; technisch wie die Cloud von basebox, nur ohne White Label. Jedes Haus bleibt allein Verantwortlicher für seine Instanz, die Trennung ist technisch. Was die Häuser gemeinsam nutzen wollen, etwa Apps oder Leitlinien, richten sie in jeder Instanz ein.

Der Verbundpreis gilt in beiden Fällen: Die Personen aller Häuser zählen zusammen und senken den Preis pro Person. Welche Variante für Ihren Verbund passt, besprechen wir mit Ihnen vor dem Angebot.

Den Zugang zum KIS stellt der jeweilige Hersteller bereit; basebox ist nicht von sich aus an ein KIS angebunden. KI an das KIS anbinden →

Häufige Fragen

Dürfen alle Häuser eines Verbunds dieselbe App nutzen?

Ja. Eine App besteht aus einer Anweisung, Dokumenten wie Leitlinien oder Vorlagen und gegebenenfalls einer Verbindung zu einem System. Wer eine App teilt, teilt nie Daten: Jede Person arbeitet darin mit ihren eigenen Rechten.

Braucht der Verbund einen gemeinsamen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?

Jedes Haus, dessen Daten der Anbieter verarbeitet, braucht eine Grundlage nach Art. 28 DSGVO. Ob das ein Vertrag je Haus ist oder ein gemeinsamer Vertrag mit allen Häusern als Partei, klären Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Dürfen Häuser im Verbund gemeinsam Leitlinien und Vorlagen pflegen?

Ja, das sind in der Regel keine personenbezogenen Daten. Legen Sie fest, wer sie pflegt und für welche Häuser sie freigegeben sind.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 4 Nr. 7, Art. 9, 26, 28 und Erwägungsgrund 48, EUR-Lex ↗
  2. § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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