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AuswahlStand René HerzerMit KI erstellt

Vergaberecht für KI in Deutschland: GWB, VgV, UVgO und EVB-IT

Ob GWB und VgV oder die UVgO gelten, entscheidet der geschätzte Auftragswert über die ganze Laufzeit. Seit 1. Januar 2026 liegt die EU-Schwelle für Liefer- und Dienstleistungen bei 216.000 € netto, für oberste und obere Bundesbehörden bei 140.000 €. Darunter gilt die UVgO mit den Wertgrenzen Ihres Landes; der Bund darf seit 1. Juli 2026 bis 50.000 € ohne Vergabeverfahren beauftragen. Als Vertragsmuster dienen die EVB-IT, für Cloud-Leistungen die EVB-IT Cloud.

Wer muss in Deutschland ausschreiben?

Öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB: Bund, Länder und Kommunen, ihre Eigenbetriebe und Zweckverbände, dazu Einrichtungen, die im Allgemeininteresse tätig sind und überwiegend öffentlich finanziert oder beaufsichtigt werden, etwa kommunale Krankenhäuser, Universitätskliniken und Sozialversicherungsträger. Sektorenauftraggeber in Energie, Wasser und Verkehr vergeben nach der Sektorenverordnung.

Private und kirchliche Träger sind in der Regel nicht gebunden. Das ändert sich, wenn ein Förderbescheid die Anwendung des Vergaberechts vorschreibt; das ist bei Fördermitteln häufig der Fall. Welche Programme es für KI gibt, steht im Ratgeber Fördermittel für KI in Deutschland.

Welche Schwellenwerte gelten 2026?

Die EU-Schwellenwerte gelten über § 106 GWB unmittelbar. Für 2026 und 2027 hat die EU-Kommission sie leicht gesenkt.

Auftraggeber Liefer- und Dienstleistungen, netto bis 31.12.2025
Oberste und obere Bundesbehörden 140.000 € 143.000 €
Alle anderen öffentlichen Auftraggeber, etwa Länder, Kommunen, öffentliche Krankenhäuser 216.000 € 221.000 €
Sektorenauftraggeber 432.000 € 443.000 €

Stand: ab 1. Januar 2026, Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152.

Entscheidend ist der geschätzte Gesamtwert ohne Umsatzsteuer über die ganze Laufzeit, einschließlich Optionen (§ 3 VgV). Eine Cloud-Lizenz für 200 Personen über vier Jahre liegt schnell über der Schwelle, auch wenn ein einzelnes Jahr darunter bleibt.

Was gilt oberhalb der EU-Schwelle?

Es gelten der 4. Teil des GWB und die Vergabeverordnung (VgV). Die wichtigsten Punkte für eine KI-Plattform:

  • Verfahrensart: Offenes und nicht offenes Verfahren stehen immer zur Wahl. Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog nur, wenn die Voraussetzungen von § 14 Abs. 3 VgV vorliegen, etwa weil Lösungen angepasst werden müssen oder die Leistung sich nicht genau beschreiben lässt.
  • Produktneutral: Die Leistungsbeschreibung nennt keine Marken und keine Anbieter (§ 31 Abs. 6 VgV).
  • Lose: Leistungen sind in der Regel in Lose aufzuteilen (§ 97 Abs. 4 GWB), etwa Plattform und Hardware getrennt.
  • Rahmenvereinbarung: Sollen mehrere Stellen nach und nach abrufen, eignet sich eine Rahmenvereinbarung, in der Regel für höchstens vier Jahre (§ 21 VgV).
  • Zuschlag: auf das wirtschaftlichste Angebot nach den bekannt gemachten Kriterien (§ 127 GWB, § 58 VgV).

Was gilt unterhalb der Schwelle?

Unterhalb der EU-Schwelle gilt Haushaltsrecht. Bund und die meisten Länder wenden die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an, jeweils mit eigenen Wertgrenzen und Ausnahmen. Für Kommunen regeln das die Gemeindehaushaltsverordnungen und Erlasse ihres Landes.

  • Verfahrensarten der UVgO: öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe, jeweils mit oder ohne Teilnahmewettbewerb. Öffentliche Ausschreibung und beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb sind frei wählbar (§ 8 UVgO).
  • Direktauftrag: Die UVgO selbst nennt 1.000 € netto (§ 14 UVgO); die Länder setzen eigene, oft höhere Grenzen.
  • Bund: Seit dem Vergabebeschleunigungsgesetz, in Kraft seit 1. Juli 2026, darf der Bund Leistungen bis 50.000 € ohne Umsatzsteuer ohne Vergabeverfahren beschaffen (§ 55 Abs. 2 BHO) und soll zwischen den beauftragten Unternehmen wechseln. Für Länder und Kommunen gilt diese Grenze nicht automatisch.

Eine Reform der UVgO ist angekündigt. Prüfen Sie vor jeder Beschaffung den aktuellen Erlass Ihres Landes.

Welcher EVB-IT-Vertrag passt zu einer KI-Plattform?

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) sind die Vertragsmuster der öffentlichen Hand; der CIO des Bundes veröffentlicht sie mit einer Entscheidungshilfe. Für eine KI-Plattform kommen vor allem in Frage:

Betriebsweg EVB-IT, die in Betracht kommen
Cloud (Software als Dienst) EVB-IT Cloud
Software auf Hardware im eigenen Haus, ohne Anpassung EVB-IT Überlassung (Kauf oder Miete von Standardsoftware), dazu Pflege
Hardware und Software zusammen, mit Installation EVB-IT Systemlieferung oder EVB-IT System
Schulung, Beratung EVB-IT Dienstleistung

Die EVB-IT werden laufend überarbeitet. Welche Fassung gilt und welcher Vertrag zu Ihrem Zuschnitt passt, entscheidet Ihre Vergabestelle anhand der aktuellen Muster beim CIO des Bundes.

Was kommt bei Gesundheitsdaten hinzu?

Wer als Leistungserbringer oder Kasse Gesundheitsdaten in einer Cloud verarbeiten lässt, braucht nach § 393 SGB V ein aktuelles C5-Testat des Anbieters oder einen gleichwertigen Nachweis. Nehmen Sie das als Muss-Kriterium in die Leistungsbeschreibung auf, wenn Sie Cloud-Angebote zulassen.

Keine Rechtsberatung: Dieser Überblick ersetzt nicht die Prüfung durch Ihre Vergabestelle. Wertgrenzen der Länder und EVB-IT-Fassungen ändern sich; Stand der Recherche: 11.10.2026.

Wie geht das mit basebox?

Der Ausschreibungsgenerator erstellt eine produktneutrale Leistungsbeschreibung mit Hinweisen zum Verfahren, ohne basebox zu nennen. Die Listenpreise im Rechner helfen beim Schätzen des Auftragswerts: Cloud pro Person und Jahr, Server mit Kaufpreis, Lizenz und Servicevertrag. Für § 393 SGB V geht basebox für die Cloud den Weg zum C5-Testat, zuerst Typ 1, danach Typ 2; bis dahin gilt der Nachweis nach § 393 Abs. 4 SGB V über ISO 27001 mit Maßnahmenplan nach der C5-Gleichwertigkeitsverordnung. Beim Server im eigenen Haus ist C5 nicht nötig, dort gelten Ihre Vorgaben als Betreiber.

Häufige Fragen

Gilt das Vergaberecht auch für private oder kirchliche Krankenhäuser?

Meist nicht, solange sie nicht überwiegend öffentlich finanziert oder beaufsichtigt werden (§ 99 Nr. 2 GWB). Verlangt aber ein Förderbescheid das Vergaberecht, müssen auch sie danach vergeben. Prüfen Sie die Nebenbestimmungen Ihres Bescheids.

Dürfen wir eine KI-Plattform im Verhandlungsverfahren beschaffen?

Oberhalb der EU-Schwelle nur unter den Voraussetzungen von § 14 Abs. 3 VgV, etwa wenn vorhandene Lösungen angepasst werden müssen oder die Leistung sich nicht genau genug beschreiben lässt. Das offene und das nicht offene Verfahren stehen immer zur Wahl.

Wie lange darf eine Rahmenvereinbarung laufen?

Oberhalb der EU-Schwelle in der Regel höchstens vier Jahre (§ 21 Abs. 6 VgV). Für eine KI-Plattform, die mehrere Stellen nach und nach abrufen, ist sie oft das passende Instrument.

Quellen

  1. Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152: Schwellenwerte ab 1.1.2026 (EUR-Lex) ↗
  2. § 99 GWB: Öffentliche Auftraggeber ↗
  3. § 106 GWB: Schwellenwerte ↗
  4. § 3 VgV: Schätzung des Auftragswerts ↗
  5. § 14 VgV: Wahl der Verfahrensart ↗
  6. § 21 VgV: Rahmenvereinbarungen ↗
  7. § 31 VgV: Leistungsbeschreibung ↗
  8. § 55 BHO: Öffentliche Aufträge (Direktauftrag bis 50.000 €) ↗
  9. Umweltbundesamt: Factsheet Vergabebeschleunigungsgesetz (Juli 2026) ↗
  10. IHK Schwerin: Vergabebeschleunigungsgesetz ab 1.7.2026 ↗
  11. Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), Fassung 2.2.2017 (Land Bremen) ↗
  12. Entscheidungshilfe zur Anwendung der EVB-IT (CIO Bund) ↗
  13. EVB-IT Cloud: Allgemeine Geschäftsbedingungen (CIO Bund) ↗
  14. § 393 SGB V: Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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