Vergaberecht für KI in der Schweiz: BöB für den Bund, IVöB für Kantone und Gemeinden
Der Bund beschafft nach dem BöB, Kantone und Gemeinden nach der IVöB 2019, sofern ihr Kanton beigetreten ist. Für Lieferungen und Dienstleistungen ist das freihändige Verfahren unter 150.000 CHF zulässig. Darüber lädt der Bund bis unter 230.000 CHF ein, Kantone und Gemeinden bis unter 250.000 CHF; ab diesen Werten wird öffentlich ausgeschrieben. Die Werte gelten 2026 und 2027, ohne Mehrwertsteuer und über die ganze Laufzeit gerechnet.
Welches Recht gilt für wen?
- Bund: Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und die Verordnung (VöB), seit 2021 in revidierter Fassung.
- Kantone und Gemeinden: Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (IVöB 2019), in jedem Kanton, der ihr beigetreten ist. Bund und Kantone haben ihre Regeln dabei inhaltlich aufeinander abgestimmt. Wo der Beitritt noch fehlt, gelten die IVöB 2001 und das kantonale Submissionsrecht.
- Spitäler: Öffentlich-rechtliche oder überwiegend öffentlich beherrschte Spitäler beschaffen in der Regel nach dem Recht ihres Kantons. Ob Ihr Haus unterstellt ist, prüft Ihre Beschaffungsstelle.
Welche Schwellenwerte gelten 2026 und 2027?
Für Lieferungen und Dienstleistungen, ohne Mehrwertsteuer:
| Verfahren | Bund (BöB, Auftraggeberinnen nach Art. 4 Abs. 1) | Kantone und Gemeinden (IVöB 2019) |
|---|---|---|
| Freihändiges Verfahren | unter 150.000 CHF | unter 150.000 CHF |
| Einladungsverfahren | 150.000 bis unter 230.000 CHF | 150.000 bis unter 250.000 CHF |
| Offenes oder selektives Verfahren | ab 230.000 CHF | ab 250.000 CHF |
| Staatsvertragsbereich (GPA) | ab 230.000 CHF | ab 350.000 CHF |
Die Werte bleiben für 2026 und 2027 gegenüber 2025 unverändert (Anhang 4 BöB; Mitteilung des Interkantonalen Organs vom 26.11.2025). Für Kantone, die der IVöB 2019 noch nicht beigetreten sind, gilt beim freihändigen Verfahren für Lieferungen eine tiefere Grenze nach altem Recht.
Der Auftragswert umfasst alle Entgelte über die Laufzeit, einschließlich Verlängerungsoptionen; eine bestimmte Laufzeit soll in der Regel fünf Jahre nicht übersteigen (Art. 15 BöB). Ein Auftrag darf nicht aufgeteilt werden, um unter einer Schwelle zu bleiben.
Welches Verfahren passt zu einer KI-Plattform?
- Freihändig: Für einen Einstieg mit wenigen Personen kann der Wert über die Laufzeit unter 150.000 CHF bleiben. Vergleichsofferten dürfen Sie trotzdem einholen.
- Einladungsverfahren: Sie laden Anbieterinnen ein, wenn möglich mindestens drei (Art. 20 BöB). Häufig bei mittleren Vorhaben einer Gemeinde oder eines Amts.
- Offenes oder selektives Verfahren: für Plattformen für eine ganze Verwaltung, ein Spital oder eine Spitalgruppe.
- Dialog: Bei komplexen oder innovativen Leistungen können Sie im offenen oder selektiven Verfahren einen Dialog führen, um Lösungswege festzulegen; über Preise wird dabei nicht verhandelt (Art. 24 BöB).
Nach welchen Kriterien wird zugeschlagen?
Neben Preis und Qualität nennt das Gesetz unter anderem Zweckmäßigkeit, technischen Wert, Lebenszykluskosten, Kundendienst, Funktionalität und Fachkompetenz (Art. 29 Abs. 1 BöB). Kriterien und Gewichtung geben Sie in der Ausschreibung bekannt. Der niedrigste Gesamtpreis allein genügt nur bei standardisierten Leistungen. Für eine KI-Plattform bewähren sich Gesamtkosten über die Laufzeit und eine Teststellung mit Ihren Beispieldokumenten; Vorschläge für die Gewichtung stehen im Ratgeber Kriterienkatalog zur Anbieterbewertung.
Was ist bei Gesprächen vor der Ausschreibung zu beachten?
Eine Marktabklärung vor der Ausschreibung ist erlaubt und führt nicht zur Vorbefassung der angefragten Anbieterinnen; die Ergebnisse geben Sie in den Ausschreibungsunterlagen bekannt (Art. 14 Abs. 3 BöB). Hat eine Anbieterin die Ausschreibung mit vorbereitet, darf sie nur mitbieten, wenn ihr Vorsprung ausgeglichen wird, etwa durch Weitergabe aller wesentlichen Angaben und längere Fristen (Art. 14 Abs. 1 und 2).
Was kommt neben dem Beschaffungsrecht hinzu?
- Datenschutz: das revidierte Datenschutzgesetz (DSG), bei Bekanntgabe ins Ausland mit den Regeln zu Drittstaaten; dazu der Ratgeber DSG und KI.
- Berufs- und Amtsgeheimnis: Art. 321 und Art. 320 StGB, wenn Spitäler, Ärztinnen oder Behörden Dienstleister einbeziehen; dazu der Ratgeber Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB.
Keine Rechtsberatung: Dieser Überblick ersetzt nicht die Prüfung durch Ihre Beschaffungsstelle. Kantonales Recht kann abweichen; Stand der Recherche: 11.10.2026.
Wie geht das mit basebox?
basebox bietet in der Schweiz Cloud und Server an. Die Server liefert unser Hardware-Partner FAST LTA in die Schweiz; der Server steht dann bei Ihnen, auf Wunsch ohne Internetverbindung. Die Cloud läuft heute in unserem Rechenzentrum in Deutschland; einen Server in einem Schweizer Rechenzentrum für die Cloud bauen wir auf, spätestens 2027. Für Schweizer Kunden gibt es eine Ergänzung zur AVV nach dem DSG und eine Vereinbarung zur Geheimhaltung nach Art. 321 und Art. 320 StGB, beide als Entwurf zum Herunterladen auf Sicherheit. Support und Oberfläche gibt es auf Deutsch und Englisch. Der Ausschreibungsgenerator liefert eine produktneutrale Vorlage, die Ihre Beschaffungsstelle an BöB oder IVöB anpasst.
Häufige Fragen
Gilt die IVöB 2019 in allen Kantonen?
Nur in den Kantonen, die ihr beigetreten sind; der Beitritt läuft in jedem Kanton über ein eigenes Gesetz. Wo er noch fehlt, gelten die IVöB 2001 und das kantonale Submissionsrecht. Den Stand Ihres Kantons zeigt die kantonale Gesetzessammlung oder die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK).
Dürfen wir in der Ausschreibung einen bestimmten Anbieter nennen?
Nein. Firmen, Marken oder Typen sind als technische Spezifikationen nicht zulässig, außer es gibt keine andere hinreichend genaue Beschreibung; dann mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ (Art. 30 Abs. 3 BöB).
Wie lange darf ein Rahmenvertrag laufen?
In der Regel höchstens fünf Jahre, ohne automatische Verlängerung (Art. 25 Abs. 3 BöB). In begründeten Fällen ist eine längere Laufzeit möglich.
Quellen
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.