Was eine Open-Source-KI nicht automatisch mitbringt
Open-Source-Software bringt Quellcode, freie Nutzung und oft eine aktive Gemeinschaft mit. Nicht automatisch dabei sind: Gewährleistung, ein Ansprechpartner bei Störungen, geprüfte Sicherheitsupdates für das Zusammenspiel aller Teile, Rechte aus der Benutzerverwaltung bis in die Fachsysteme, ein unveränderbares Protokoll, Nachweise für Datenschutz und Personalrat sowie Schulung. Diese Aufgaben fallen beim Betreiber an, egal ob er sie selbst erledigt, einen Dienstleister beauftragt oder eine fertige Plattform kauft.
Was bringt Open Source mit?
Eine Menge. Software unter einer anerkannten Open-Source-Lizenz darf jeder nutzen, prüfen, ändern und weitergeben, ohne Lizenzgebühr. Viele Bausteine für KI sind ausgereift und weit verbreitet: Software, die Modelle auf Grafikprozessoren ausführt, Oberflächen, Datenbanken, Anmeldedienste. Auch fertige Plattformen bauen darauf auf; basebox nutzt etwa vLLM und Keycloak.
Was Open Source nicht ist: ein Produkt mit Zusagen. Die verbreiteten Lizenzen Apache 2.0 und MIT stellen die Software „wie besehen“ bereit und schließen Gewährleistung und Haftung aus, soweit das Recht es zulässt. Manche Projekte haben eigene Lizenzen mit Auflagen, etwa Open WebUI mit einer Klausel zum Markennamen. Die Lizenzdatei gehört deshalb vor dem Einsatz gelesen.
Was fehlt, und wer ergänzt es?
| Aufgabe | Was die Software liefert | Was der Betreiber ergänzt |
|---|---|---|
| Gewährleistung und Haftung | in der Regel ausgeschlossen | eigenes Risiko oder Vertrag mit einem Dienstleister |
| Sicherheitsupdates | Updates je Projekt, im eigenen Takt | Hinweise verfolgen, Zusammenspiel testen, einspielen |
| Rechte | Rollen und Gruppen in einzelnen Bausteinen | Rechte aus der Benutzerverwaltung durchgängig bis in die Fachsysteme |
| Anbindung | Schnittstellen und Erweiterungen | Verbindungen bauen, bei denen jede Person nur sieht, was sie sehen darf |
| Protokoll | Einstellungen je Baustein | ein Protokoll, das niemand nachträglich ändern kann, mit Aufbewahrungsfrist |
| KI-Modell | freie Auswahl | Modelle prüfen, Wechsel testen, Lizenz des Modells klären |
| Schutz vor Manipulation | je nach Projekt | Prüfung auf versteckte Anweisungen, Rechte, Freigabe durch Menschen |
| Nachweise | keine | DSFA, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, TOMs, Software-Stückliste |
| Support | Gemeinschaft, ohne Zusage | Ansprechpartner, Vertretung, Reaktionszeit |
| Schulung | Dokumentation des Projekts | Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung |
Warum fällt das erst später auf?
Ein Test läuft meist mit wenigen Personen, Beispieldaten und einem engagierten Kollegen, der alles kennt. Die fehlenden Teile werden erst wichtig, wenn echte Daten hinein sollen: Dann fragen Datenschutz, Informationssicherheit und Personalrat nach Rechten, Protokoll und Unterlagen. Und wenn der Kollege in Urlaub geht, zeigt sich, wer sonst noch Bescheid weiß. Dazu der Ratgeber Bus-Faktor.
Welche Pflichten bleiben beim Betreiber?
- Datenschutz: Wer die KI einsetzt, ist Verantwortlicher. Er braucht ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32) und bei sensiblen Daten meist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35). Siehe DSFA für KI.
- KI-Kompetenz: Art. 4 der KI-Verordnung verlangt Maßnahmen für die Beschäftigten, die mit KI arbeiten, unabhängig davon, woher die Software kommt.
- Informationssicherheit: Die selbst gebaute KI gehört in das eigene ISMS und bei NIS2-Pflichten in das Risikomanagement. Siehe ISO 27001 und NIS2 für selbstgebaute KI.
- Haftung: Wer aus Open-Source-Bausteinen eine KI-Umgebung baut, kann selbst als Hersteller gelten. Siehe Haftung: Open-Source-Eigenbau oder gekaufte Plattform?
Der Cyber Resilience Act sieht für Verwalter von Open-Source-Projekten eigene, leichtere Pflichten vor (Art. 24). Für das Haus, das die Bausteine zusammensetzt und betreibt, ändert das nichts an den eigenen Aufgaben.
Wann ist Selbstbau trotzdem richtig?
Wenn ein Team die Aufgaben in der Tabelle dauerhaft trägt, etwa in der Forschung oder in einem Rechenzentrum mit eigener Plattform-Mannschaft. Wenn sehr spezielle Anforderungen kein fertiges Produkt erfüllt. Oder wenn die KI nur wenigen Fachleuten dient, die keine Anbindung an Fachsysteme brauchen. Die Kosten beider Wege vergleicht der Ratgeber TCO-Vergleich.
Wie geht das mit basebox?
basebox bringt die Teile aus der Tabelle mit: Rechte aus Ihrer Benutzerverwaltung, Konnektoren mit dem eigenen Zugang jeder Person, ein Audit-Log, das sich nicht ändern lässt, Updates und Support in der Lizenz, AVV, TOMs und Vereinbarung nach § 203 StGB zum Herunterladen. Die Software-Stückliste (SBOM) sehen Kunden in ihrer basebox, vor dem Kauf schicken wir sie auf Anfrage. Gebuchte Schulungen decken die KI-Kompetenz nach EU AI Act mit ab. Wird basebox insolvent, wird der Code als Open Source veröffentlicht, damit Kunden weiterarbeiten können.
Keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick, Stand 11. Oktober 2026. Welche Pflichten für Ihr Haus gelten, hängt vom Einsatz und von Ihren Verträgen ab.
Häufige Fragen
Ist Open-Source-Software unsicherer als gekaufte Software?
Nicht grundsätzlich. Offener Quellcode lässt sich prüfen, und viele Projekte schließen Lücken schnell. Entscheidend ist, ob jemand die Hinweise verfolgt und Updates einspielt. Das ist bei Open Source Aufgabe des Betreibers.
Brauchen wir bei selbst betriebener KI einen AVV?
Nicht mit den Open-Source-Projekten, denn sie verarbeiten keine Daten in Ihrem Auftrag. Betreibt ein Dienstleister die Umgebung für Sie oder hat er Zugriff für Wartung, brauchen Sie mit ihm einen AVV nach Art. 28 DSGVO.
Nutzt basebox selbst Open Source?
Ja. basebox baut auf Open-Source-Bausteinen auf, etwa vLLM für das KI-Modell und Keycloak für die Anmeldung. Welche Bausteine enthalten sind, steht in der Software-Stückliste (SBOM). basebox selbst ist nicht Open Source.
Quellen
- Open Source Initiative: The Open Source Definition ↗
- Apache License 2.0, Abschnitte 7 und 8 (Gewährleistungs- und Haftungsausschluss) ↗
- MIT License (Open Source Initiative) ↗
- Open WebUI: Lizenz mit Klausel zum Markennamen (Dokumentation) ↗
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28, 30, 32 und 35 (EUR-Lex) ↗
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 (EUR-Lex) ↗
- Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Art. 24 (EUR-Lex) ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.