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AnwendungsfälleStand René HerzerMit KI erstellt

KI bei der Abrechnung nach EBM und GOÄ: Was hilft, was bleibt Sache der Praxis?

KI kann bei der Abrechnung Fragen zu EBM und GOÄ beantworten, aus der Dokumentation Vorschläge für Gebührenpositionen ableiten, auf fehlende Angaben hinweisen und Begründungen für erhöhte Steigerungssätze entwerfen. Entscheiden und verantworten muss die Praxis. Wichtig ist der Stand der Regelwerke: Der EBM ändert sich jedes Quartal, die neue GOÄ ist im Oktober 2026 noch ein Entwurf; bis zu ihrem Inkrafttreten gilt die bisherige GOÄ.

Wobei kann KI in der Abrechnung helfen?

Aufgabe Was die KI tut Wer entscheidet
Nachschlagen beantwortet Fragen zu Gebührenordnungspositionen, Ausschlüssen und Abrechnungsregeln aus EBM und GOÄ, mit Fundstelle Praxis
Vorschläge aus der Dokumentation leitet aus dem Behandlungstext mögliche Positionen ab und weist auf fehlende Angaben hin Ärztin oder Arzt
Begründungen entwirft die Begründung, wenn der 2,3-fache Satz der GOÄ überschritten wird Ärztin oder Arzt
Änderungen im Blick fasst neue EBM-Beschlüsse oder Rundschreiben der KV zusammen Praxis
Rückfragen entwirft Antworten auf Rückfragen von Patienten, Versicherungen oder der KV Praxis

Vorschläge aus der Dokumentation setzen meist eine Verbindung zum Praxisverwaltungssystem voraus; Nachschlagen, Begründungen und Zusammenfassungen gehen auch ohne. KI und Praxisverwaltungssysteme →

Was ist beim EBM zu beachten?

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist die Abrechnungsgrundlage für gesetzlich Versicherte. KBV und GKV-Spitzenverband beschließen ihn im Bewertungsausschuss; die KBV veröffentlicht für jedes Quartal eine Fassung, teils mit Änderungen im laufenden Quartal. Der Orientierungswert liegt 2026 bei 12,7404 Cent je Punkt.

Für ein KI-Werkzeug heißt das:

  • Stand prüfen: Fragen Sie, mit welcher EBM-Fassung das Werkzeug arbeitet und wie schnell neue Fassungen nachgezogen werden.
  • Regionale Regeln: Honorarverteilung und Sonderverträge regelt jede KV selbst. Ein Werkzeug, das nur den EBM kennt, kennt diese Regeln nicht.
  • Plausibilität: Die KV prüft, ob die abgerechneten Leistungen je Tag zum Zeitaufwand passen (§ 106d SGB V). Ein Vorschlag, der mehr Positionen bringt, kann in dieser Prüfung auffallen.

Was ist bei der GOÄ zu beachten?

Für Privatpatienten gilt die Gebührenordnung für Ärzte, neu gefasst 1996. Wird der 2,3-fache Gebührensatz überschritten, muss die Rechnung das für die einzelne Leistung schriftlich begründen (§ 12 GOÄ). Eine KI kann diese Begründung aus der Dokumentation vorformulieren. Sie muss aber stimmen: Begründet wird, was tatsächlich besonders schwierig oder aufwendig war.

Neue GOÄ, Stand Oktober 2026: Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium im Juli 2026 eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs übermittelt (Stand 15. Juli 2026). Das Ministerium bereitet einen Referentenentwurf vor. Die Bundesärztekammer hält ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für realistisch; festgelegt ist es nicht. Die neue GOÄ wird durch eine Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats gültig. Bis dahin wird nach der bisherigen GOÄ abgerechnet.

Für die Auswahl eines Werkzeugs heißt das: Fragen Sie, wann und wie der Anbieter auf die neue GOÄ umstellt und ob er beide Fassungen für eine Übergangszeit unterstützt.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Praxis. Wer abrechnet, versichert, dass die Leistungen erbracht und richtig zugeordnet sind. Fehler führen zu Rückforderungen nach der Abrechnungsprüfung und im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Folgen. Ein KI-Vorschlag ändert daran nichts. Legen Sie deshalb fest, wer Vorschläge prüft, und übernehmen Sie keine Position, die Sie nicht in der Dokumentation belegen können.

Gehen Behandlungsdaten an ein KI-Werkzeug in der Cloud, gelten außerdem Schweigepflicht (§ 203 StGB), DSGVO und § 393 SGB V. KI in der Arztpraxis →

Keine Rechtsberatung: Die Hinweise ersetzen nicht die Beratung durch Ihre KV, Ihre Ärztekammer oder eine Abrechnungsstelle. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Wie geht das mit basebox?

basebox beantwortet Fragen aus den Dokumenten, die Sie hinterlegen, und zeigt bei jeder Antwort, woher sie kommt. Für die Abrechnung heißt das: Sie legen den EBM in der aktuellen Fassung, die GOÄ und die Rundschreiben Ihrer KV als Dokumente in einer App ab und geben sie für das Team frei. In der Liste der Anwendungsfälle steht dafür „KV-Abrechnungs-Auskunft EBM“, startklar nach kurzer Einrichtung. Den Stand der Dokumente bestimmen Sie selbst; tauschen Sie sie zum Quartal aus.

Einen fertigen Konnektor für Praxisverwaltungssysteme gibt es nicht. Stellt der Hersteller eine Schnittstelle bereit, ist die Anbindung als eigener Konnektor zum Festpreis möglich, einmalig zwischen 1.900 und 13.800 € (Listenpreise netto); danach läuft auch der Anwendungsfall „Quartalsabrechnung Plausibilitäts-Hinweise“. Die Cloud startet ab 5 Personen mit 490 € pro Person und Jahr (Listenpreis netto, Laufzeit mindestens ein Jahr). Für die Cloud auf unseren Servern führt basebox den Nachweis nach § 393 Abs. 4 SGB V über das ISO-Zertifikat mit Maßnahmenplan nach § 1 C5GleichwV und geht den Weg zum C5-Testat: zuerst Typ 1, danach Typ 2.

Häufige Fragen

Wann kommt die neue GOÄ?

Das steht nicht fest. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium im Juli 2026 eine aktualisierte Fassung ihres Entwurfs übermittelt; das Ministerium bereitet einen Referentenentwurf vor. Die Bundesärztekammer hält ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für realistisch. Danach braucht es noch Kabinett und Zustimmung des Bundesrats.

Haftet der Anbieter, wenn die KI falsch kodiert?

Gegenüber der KV oder dem Patienten haftet die Praxis für ihre Abrechnung. Ob und wie weit der Anbieter für Fehler einsteht, regelt nur Ihr Vertrag mit ihm; lesen Sie die Haftungsklauseln vor dem Kauf.

Ist eine KI-Abrechnungshilfe ein Medizinprodukt?

In der Regel nicht, weil sie keinen medizinischen Zweck für einzelne Patienten verfolgt. Gibt ein Produkt zugleich Hinweise zu Diagnose oder Therapie, kann das anders sein. Mehr dazu: Ist KI ein Medizinprodukt?

Quellen

  1. KBV: Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Fassung 4. Quartal 2026 ↗
  2. § 106d SGB V: Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung ↗
  3. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 12 Fälligkeit und Abrechnung ↗
  4. Bundesärztekammer: GOÄ-Novellierung (Stand Juli 2026) ↗
  5. Bundesärztekammer: GOÄ-Entwurf, Aktualisierung als Basis für ein zügiges Verordnungsverfahren ↗
  6. Deutsches Ärzteblatt: GOÄ-Entwurf erneut überarbeitet, Verordnungsverfahren läuft weiter ↗
  7. § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen ↗
  8. § 393 SGB V: Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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