KI für Einzelpraxis und MVZ: Was unterscheidet sich?
Die Einzelpraxis braucht meist ein oder zwei Werkzeuge für die größte Last, etwa Telefon oder Dokumentation, abgerechnet je Arzt oder Praxis. Ein MVZ hat mehrere Fachrichtungen, Standorte und Rollen; dort zählen eine gemeinsame Anmeldung, Rechte je Gruppe, ein Protokoll und Preise pro Person. Die Rechtslage ist für beide gleich: Art. 9 DSGVO, § 203 StGB und für Cloud-Dienste der Nachweis nach § 393 SGB V.
Worin unterscheiden sich Einzelpraxis und MVZ beim Thema KI?
Ein Medizinisches Versorgungszentrum ist eine Einrichtung, in der Ärztinnen und Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte arbeiten (§ 95 SGB V). Laut KBV gab es 2024 mehr als 5.000 MVZ, Tendenz steigend; inzwischen sind Krankenhäuser häufiger Träger als Vertragsärzte. Für die Wahl der KI zählen vor allem Größe und Organisation:
| Einzelpraxis | MVZ | |
|---|---|---|
| Wer arbeitet damit | Ärztin oder Arzt und wenige Medizinische Fachangestellte | mehrere Fachrichtungen, oft mehrere Standorte, Verwaltung |
| Typischer Einstieg | ein Werkzeug für die größte Last: Telefon, Dokumentation, Anamnese | mehrere Aufgaben zugleich: Briefe, Abrechnung, Recall, Auskunft |
| Abrechnung der Werkzeuge | je Arzt, je Praxis oder nach Minuten | pro Person oder als Rahmenvertrag |
| Rechte | wenige Rollen | Rechte je Gruppe, Standort und Fachrichtung |
| Datenschutzbeauftragter | ab 20 Personen nach § 38 BDSG oder bei Pflicht zur Folgenabschätzung | in der Regel vorhanden |
| IT | Dienstleister oder Hersteller des Praxissystems | eigene IT oder IT des Trägers |
Welche KI passt zur Einzelpraxis?
Kleine Praxen fangen meist mit der Aufgabe an, die am meisten Zeit kostet:
- Telefon: Ein Telefonassistent nimmt Anrufe an und vergibt Termine, etwa ab 99 € im Monat für 1.000 Minuten bei fonio. KI-Telefonassistenz →
- Dokumentation: Ein Ambient Scribe schreibt im Gespräch mit und liefert einen Entwurf. Ambient Scribe →
- Anamnese: Fragebögen vor dem Termin, bei Idana ab 79 € im Monat für die ganze Praxis. Digitale Anamnese →
Wichtig ist, dass das Werkzeug zum Praxisverwaltungssystem passt und der Anbieter die Nachweise vorlegt. Jedes weitere Werkzeug bringt einen weiteren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, eine weitere Verpflichtung nach § 203 StGB und einen weiteren Nachweis nach § 393 SGB V.
Was braucht ein MVZ zusätzlich?
Mit der Größe wachsen die Anforderungen an Ordnung:
- Eine Anmeldung über die vorhandene Benutzerverwaltung statt Einzelkonten je Werkzeug.
- Rechte je Gruppe: Die Gynäkologie sieht andere Dokumente als die Orthopädie, die Abrechnung andere als das Empfangsteam.
- Protokoll: Wer hat was getan, nachvollziehbar für Datenschutz und Leitung.
- Gemeinsame Vorlagen: Recall-Schreiben, Befundbriefe und Patienteninformationen einheitlich für alle Standorte.
- Kosten pro Person: Bei vielen Beschäftigten rechnet sich ein Preis pro Person anders als ein Preis je Arzt.
Gehört das MVZ zu einem Krankenhaus, lohnt der Blick auf die KI des Trägers: Eine Plattform für Klinik und MVZ spart doppelte Verträge und Prüfungen. KI im Krankenhaus →
Welche Regeln gelten für beide?
- Schweigepflicht: Dienstleister nur mit Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB).
- Datenschutz: Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Cloud: Praxis und MVZ sind Leistungserbringer nach dem SGB V. § 393 SGB V verlangt vom Cloud-Anbieter ein C5-Testat oder ISO 27001 mit Maßnahmenplan nach § 1 C5GleichwV. Einzelheiten im Ratgeber KI in der Arztpraxis.
- KI-Kompetenz: Wer KI einsetzt, sorgt für ausreichende Kenntnisse im Team (Art. 4 KI-Verordnung). KI-Kompetenz nach Art. 4 →
Keine Rechtsberatung: Die Hinweise ersetzen nicht die Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine Rechtsberatung.
Wie geht das mit basebox?
basebox ist eine KI-Plattform für viele Aufgaben: Chat, Apps, Konnektoren, Rechte aus Ihrer Benutzerverwaltung und Protokoll. Wer eine App teilt, teilt nie Daten. In der ambulanten Versorgung nennt die Liste der Anwendungsfälle Terminbestätigungen und Recall-Schreiben, Auskunft zur Abrechnung nach EBM und, nach Anbindung des Praxisverwaltungssystems, Hinweise zur Plausibilität der Quartalsabrechnung.
| Größe | Weg | Listenpreis netto |
|---|---|---|
| 5 Personen | Cloud | 2.450 € im Jahr |
| 25 Personen | Cloud | 9.465 € im Jahr |
| 50 Personen | Cloud | 15.574 € im Jahr |
| ab etwa 200 Personen | Server im eigenen Haus, Klasse 1 | einmal 109.643 € für den Server, dazu 21.569 € Lizenz und 9.868 € Servicevertrag im Jahr |
Für einen Verbund oder Konzern gibt es einen gemeinsamen Vertrag; die Personen aller Häuser zählen zusammen. Für die Cloud auf unseren Servern führt basebox den Nachweis nach § 393 Abs. 4 SGB V über das ISO-27001-Zertifikat mit Maßnahmenplan nach § 1 C5GleichwV und geht den Weg zum C5-Testat: zuerst Typ 1, danach Typ 2. Auf dem Server im eigenen Haus ist C5 nicht nötig. Einen Telefonassistenten hat basebox nicht. Ein Gespräch bis 30 Minuten nimmt basebox per Aufnahmetaste auf und eine App macht daraus einen Bericht oder Brief; Mithören ohne Knopfdruck und Übertragung in die Praxissoftware bietet ein Ambient Scribe, der sich daneben nutzen lässt. Jede andere Personenzahl rechnet der Rechner.
Häufige Fragen
Ab wann braucht eine Praxis einen Datenschutzbeauftragten?
Nach § 38 BDSG, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig davon ist er nötig, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, was bei umfangreicher Verarbeitung von Gesundheitsdaten der Fall sein kann.
Kann ein Krankenhaus-MVZ die KI des Krankenhauses mitnutzen?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei basebox schließt ein Verbund oder Konzern einen gemeinsamen Vertrag; die Personen aller Häuser zählen zusammen und senken den Preis pro Person.
Lohnt sich eine KI-Plattform für eine Praxis mit drei Personen?
Oft reicht dort ein einzelnes Werkzeug für die Aufgabe, die am meisten Zeit kostet. Eine Plattform lohnt sich, wenn mehrere Personen viele verschiedene Texte schreiben und Rechte und Protokoll gebraucht werden. Die Cloud von basebox beginnt bei 5 Personen.
Quellen
- KBV: Statistik Medizinische Versorgungszentren (abgerufen 11.10.2026) ↗
- § 95 SGB V: Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ↗
- § 38 BDSG: Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen ↗
- § 393 SGB V: Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen ↗
- § 1 C5-Gleichwertigkeitsverordnung (C5GleichwV) ↗
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen ↗
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex ↗
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4, EUR-Lex ↗
- fonio.ai: Preise KI-Telefonassistent (abgerufen 11.10.2026) ↗
- Idana: Preise (abgerufen 11.10.2026) ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.