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EinführungStand René HerzerMit KI erstellt

KI einführen ohne eigene IT-Abteilung: Was Sie selbst tun und was andere übernehmen

Das geht, wenn der Anbieter Betrieb, Updates und Sicherung übernimmt, etwa in einer Cloud in Deutschland. Im Haus bleiben wenige Aufgaben: eine Person, die Konten und Apps verwaltet, Regeln zu Daten, Datenschutz-Folgenabschätzung und Verträge, Schulung und gegebenenfalls die Vertretung der Beschäftigten. Anbindungen an Fachsysteme, Anmeldung über eine vorhandene Benutzerverwaltung oder den Betrieb eines Servers übernehmen Anbieter, Partner oder Ihr IT-Dienstleister.

Geht KI überhaupt ohne eigene IT-Abteilung?

Ja, wenn der technische Betrieb nicht bei Ihnen liegt. Viele Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und kleine Gemeinden haben keine eigene IT, sondern einen externen Dienstleister oder ein kommunales Rechenzentrum. Für sie passt eine KI-Plattform aus einer Cloud, bei der der Anbieter Server, Updates und Sicherung übernimmt. Einen Server im eigenen Haus zu betreiben, lohnt sich meist erst bei größeren Häusern und braucht jemanden, der ihn betreut.

Was bleibt im Haus, was übernehmen andere?

Aufgabe Wer übernimmt sie
Server, Updates, Sicherung, Überwachung Anbieter der Cloud
Konten, Gruppen, Freigabe von Apps eine Person im Haus als Administrator
Regeln: welche Daten in welche App dürfen Leitung mit Datenschutzbeauftragter oder Datenschutzbeauftragtem
Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzung Ihr Haus als Verantwortlicher, mit Unterlagen des Anbieters
Schulung der Beschäftigten Anbieter, Partner oder eine Person im Haus
Anmeldung über eine vorhandene Benutzerverwaltung Ihr IT-Dienstleister mit dem Anbieter, falls gewünscht
Anbindung von Fachsystemen Anbieter mit dem Hersteller des Fachsystems
Mitbestimmung Leitung mit Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, wo vorhanden

Verantwortung lässt sich nicht auslagern: Für den Datenschutz bleibt Ihr Haus Verantwortlicher, der Anbieter ist Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO).

Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten?

  1. Betrieb durch den Anbieter: Updates und Sicherung sind enthalten, Sie müssen nichts installieren.
  2. Standort und Vertrag: Rechenzentrum in der EU, Vertrag zur Auftragsverarbeitung, bei Berufsgeheimnisträgern eine Verpflichtung nach § 203 StGB.
  3. Fertige Apps: Aufgaben wie Briefe entwerfen oder Protokolle zusammenfassen sollten ohne eigene Einrichtung funktionieren.
  4. Verwaltung ohne Fachwissen: Personen einladen und Rechte vergeben.
  5. Unterlagen: Vorlagen für Datenschutz-Folgenabschätzung und Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen.
  6. Support in Ihrer Sprache: Erreichbarkeit, erste Rückmeldung, Ansprechpartner.
  7. Klein starten: Mindestgröße und Laufzeit passend zu Ihrem Haus.

Eine ausführliche Liste steht in der Checkliste zur Bewertung von KI-Anbietern.

Welche Rolle spielt Ihr IT-Dienstleister?

Er muss nicht beteiligt sein, kann aber helfen: bei der Anmeldung über eine vorhandene Benutzerverwaltung, bei Freigaben in der Firewall oder bei der Anbindung von Systemen, die er betreut. Sprechen Sie ihn früh an, damit er weiß, was kommt. Manche IT-Dienstleister und kommunale Rechenzentren bieten KI-Plattformen auch selbst für mehrere Kunden an.

In welchen Schritten gehen Sie vor?

  1. Ausprobieren: mit Beispieldaten, ohne echte Patienten- oder Bürgerdaten.
  2. Entscheiden: Aufgaben, Personen, Budget, Laufzeit.
  3. Verträge und Datenschutz: Vertrag zur Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzung, Regeln zu Daten.
  4. Einrichten: Administrator benennen, Personen einladen, Apps freigeben.
  5. Schulen: vor dem Start, an eigenen Aufgaben.
  6. Nachfassen: nach einigen Wochen klären, was fehlt.

Wie geht das mit basebox?

  • Cloud ab 5 Personen: Registrierung in zwei Minuten mit Ihrer dienstlichen E-Mail, Team einladen mit Gruppen und Rechten, Lizenz pro Person per Rechnung, ab 490 € pro Person und Jahr (Listenpreis netto). Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.
  • Betrieb durch basebox: Betrieb, Updates und Sicherung übernehmen wir im Rechenzentrum in Deutschland. Jede Organisation hat eine eigene Umgebung mit eigener Benutzerverwaltung. Ihre Daten trainieren kein Modell.
  • Ausprobieren: Nach der Registrierung arbeiten Sie mit 1 Mio. Tokens kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung. Die Startumgebung nutzt KI-Modelle von Google Vertex in Frankfurt; verwenden Sie dort nur Beispieldaten (Startumgebung).
  • Fertige Apps: Ihre Beschäftigten wählen die Aufgabe und bekommen das Ergebnis, ohne KI-Kenntnisse.
  • Unterlagen: AVV, Vereinbarung nach § 203 StGB, Vorlagen für Datenschutz-Folgenabschätzung und Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auf /sicherheit.
  • Hilfe bei der Einrichtung: Die Inbetriebnahme in Ihrer IT (24.900 € einmalig, optional) umfasst Installation, Anmeldung über Ihre Benutzerverwaltung, E-Mail und Netzwerk, Begleitung am ersten Arbeitstag und zwei Schulungen. Ohne Inbetriebnahme durch uns läuft basebox trotzdem. Einzelne Schulungen kosten virtuell 900 €, vor Ort 1.400 € plus Reisekosten.
  • Partner: evoila und Systhemis für Implementierung, Beratung und Betrieb, Consileon für Beratung zur Einführung und Schulungen (Partner). IT-Dienstleister können basebox auch für mehrere Kunden betreiben, jeder Kunde in einer eigenen, getrennten Umgebung.
  • Später ein Server: Wächst Ihr Haus, ist ein Wechsel zwischen Cloud und Server jederzeit möglich, pauschal 4.200 €. Den Server kann auf Wunsch basebox betreiben, aus der Ferne für 1.200 € im Monat oder in unserem Rechenzentrum für 2.100 € im Monat.
Vorlage DSFA Cloud (Word)Datenschutz-Folgenabschätzung, die Angaben zu basebox sind schon ausgefüllt.

Häufige Fragen

Wer ist bei uns Administrator, wenn wir keine IT haben?

Eine Person, die sich mit den Abläufen im Haus auskennt, etwa aus Praxismanagement, Hauptamt oder Verwaltungsleitung. Sie lädt Personen ein, bildet Gruppen und gibt Apps frei. Programmierkenntnisse braucht es dafür nicht, eine Schulung ist sinnvoll.

Brauchen wir eine eigene Benutzerverwaltung wie Active Directory?

In der Cloud von basebox nicht: Jede Organisation hat dort eine eigene Benutzerverwaltung, Sie laden Ihr Team mit Gruppen und Rechten ein. Gibt es bei Ihrem IT-Dienstleister schon eine Benutzerverwaltung, lässt sie sich über LDAP, OIDC oder SAML anbinden.

Können wir mit anderen Gemeinden oder Einrichtungen zusammen starten?

Ja. Für einen Verbund, etwa Verwaltungsgemeinschaft, Amt, Verbandsgemeinde oder Zweckverband, schließen Sie bei basebox einen gemeinsamen Vertrag. Die Personen aller Beteiligten zählen zusammen und senken den Preis pro Person, ob alle in einer Organisation arbeiten oder jede Einrichtung eine eigene Instanz hat.

Was passiert, wenn etwas nicht funktioniert?

Sie wenden sich an den Support des Anbieters. Bei basebox ist er werktags von 9 bis 17 Uhr erreichbar, auf Deutsch und Englisch, mit erster Rückmeldung innerhalb eines Werktags, nach Schweregrad priorisiert.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28 Auftragsverarbeitung und Art. 35 Datenschutz-Folgenabschätzung (EUR-Lex) ↗
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 KI-Kompetenz (EUR-Lex) ↗
  3. § 87 BetrVG: Mitbestimmungsrechte, Abs. 1 Nr. 6 (gesetze-im-internet.de) ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

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