Vom KI-Prototyp zum Produktivsystem: Was sich zwischen Test und Betrieb ändert
Ein Prototyp zeigt, dass KI eine Aufgabe lösen kann. Ein Produktivsystem muss das jeden Tag für alle leisten, mit echten Daten. Dazwischen liegen Anmeldung und Rechte aus der Benutzerverwaltung, Protokoll, Lasttest, Sicherung, ein Plan für Updates und Modellwechsel, die Freigaben von Datenschutz, Informationssicherheit und Personalvertretung sowie eine geregelte Übergabe an den Betrieb. Planen Sie diesen Schritt als eigenes Projekt, nicht als Verlängerung des Tests.
Warum bleiben so viele KI-Projekte nach dem Test stehen?
Gartner hat 2024 vorhergesagt, dass mindestens 30 % der Projekte mit generativer KI bis Ende 2025 nach dem Proof of Concept aufgegeben werden. Als Gründe nennt Gartner schlechte Datenqualität, unzureichende Risikokontrollen, steigende Kosten und unklaren Nutzen. Zwei davon entstehen typischerweise erst beim Schritt in den Betrieb: Risikokontrollen, die im Test niemand gebraucht hat, und Kosten, die im Test niemand gesehen hat.
Ein Prototyp beantwortet die Frage „Geht das?“. Ein Produktivsystem muss die Frage „Geht das jeden Tag, für alle, sicher und nachweisbar?“ beantworten. Wie Sie den Test selbst aufbauen, beschreibt der Ratgeber Proof of Concept für KI.
Was unterscheidet Prototyp und Produktivsystem?
| Prototyp | Produktivsystem | |
|---|---|---|
| Daten | Beispieldaten | echte Personen-, Patienten- oder Bürgerdaten |
| Personen | ein Team, das die Technik kennt | alle Berechtigten, ohne Vorwissen |
| Anmeldung | lokale Konten oder keine | Benutzerverwaltung des Hauses, zweiter Faktor |
| Rechte | alle sehen alles | jede Person sieht nur, was sie darf, auch in angebundenen Systemen |
| Protokoll | keins | wer hat was wann getan, nicht änderbar |
| Last | wenige Anfragen | Spitzenzeiten mit vielen gleichzeitigen Fragen |
| Ausfall | ärgerlich | Ersatzverfahren nötig |
| Unterlagen | keine | Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, TOMs, je nach Einsatz DSFA, Vereinbarung mit der Personalvertretung |
| Verantwortung | die Person, die es gebaut hat | eine Stelle mit Vertretung |
Was muss vor dem Start geklärt sein?
- Echte Daten: Welche Daten kommen hinein, auf welcher Rechtsgrundlage? Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), Maßnahmen zur Sicherheit (Art. 32) und bei Gesundheits- oder Sozialdaten meist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35).
- Rechte: Rechte aus der Benutzerverwaltung übernehmen statt doppelt pflegen. Bei angebundenen Systemen gilt: Die KI darf nie mehr als die Person, die fragt.
- Personalvertretung: Eine KI, die Eingaben protokolliert, ist eine technische Einrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG; im öffentlichen Dienst gelten die Personalvertretungsgesetze. Mehr im Ratgeber Muster-Dienstvereinbarung für KI.
- Sicherheit: Eine Risikoanalyse für den konkreten Einsatz, wie sie das BSI empfiehlt, mit Blick auf manipulierte Anweisungen in Dokumenten und auf Antworten, die Daten preisgeben (OWASP Top 10 für Sprachmodelle).
- KI-Verordnung: Betreiber müssen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen (Art. 4). Für Hochrisiko-Einsätze gelten zusätzliche Betreiberpflichten (Art. 26).
Was muss der Betrieb übernehmen können?
- Lasttest: Wie viele Fragen laufen zu Spitzenzeiten gleichzeitig, und wie lange warten Personen dann auf den Antwortbeginn? Im Test sieht man das nicht.
- Sicherung und Wiederherstellung: Was wird gesichert, wie oft, und ist die Wiederherstellung einmal geprobt?
- Updates und Modellwechsel: Wer spielt Sicherheitsupdates ein, wer prüft ein neues Modell mit den wichtigsten Aufgaben, bevor es live geht? Siehe Neues KI-Modell prüfen.
- Ausfall: Was tun die Beschäftigten, wenn die KI nicht antwortet? Siehe Notfallbetrieb planen.
- Ansprechpartner: Wer hilft bei Fragen und Störungen, mit Vertretung? Kennt nur eine Person das System, ist das ein Risiko; siehe Bus-Faktor.
- Schulung: Wer neu dazukommt, lernt Grenzen und Regeln der KI, bevor er mit echten Daten arbeitet.
Wann ist der Prototyp die falsche Grundlage?
Ein Prototyp ist oft auf Tempo gebaut: ein Modell auf einem Rechner, eine Oberfläche ohne Anmeldung, Dokumente in einem Ordner. Fehlen Rechte, Protokoll und Betrieb, ist der Umbau manchmal größer als der Neustart auf einer anderen Grundlage. Prüfen Sie ehrlich, was vom Test bleibt: meist die Erkenntnisse zu Aufgaben, Anweisungen und Testfällen, nicht unbedingt die Technik. Wie ein Test-Aufbau mit Ollama und Open WebUI wächst, steht in Ollama und Open WebUI skalieren.
Wie geht das mit basebox?
In der Cloud starten Sie mit 1 Mio. Tokens kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung. Die Startumgebung arbeitet mit KI-Modellen von Google Vertex in Frankfurt; verwenden Sie dort nur Beispieldaten, keine Patienten- oder Bürgerdaten. Buchen Sie die Lizenz, bleiben Apps, Wissensdatenbanken und Einstellungen erhalten. In der Cloud mit Lizenz liegen Ihre Daten in einer eigenen Umgebung für Ihre Organisation, in unserem Rechenzentrum in Deutschland. Anmeldung über Ihre Benutzerverwaltung, Rechte, Protokoll, Updates und Support sind in der Lizenz enthalten; AVV, TOMs und Vorlagen für die Datenschutz-Folgenabschätzung stehen auf Sicherheit zum Herunterladen. Ein späterer Wechsel von der Cloud auf einen Server ist jederzeit möglich, pauschal 4.200 €.
Keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber gibt einen Überblick, Stand 11. Oktober 2026. Welche Unterlagen und Freigaben Ihr Haus braucht, hängt vom Einsatz ab; stimmen Sie das mit Ihrer oder Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.
Häufige Fragen
Können wir den Prototyp weiterlaufen lassen?
Technisch oft ja, rechtlich und organisatorisch selten. Ein Prototyp läuft meist mit Testdaten, ohne Anmeldung aus der Benutzerverwaltung, ohne Protokoll und ohne Freigaben. Sobald echte Personen- oder Patientendaten hineinkommen, gelten die Anforderungen eines Produktivsystems.
Wie lange dauert der Schritt in den Betrieb?
Beim Eigenbau hängt das davon ab, wie viel noch fehlt: Anbindung der Benutzerverwaltung, Protokoll, Sicherung und Unterlagen sind oft Wochen bis Monate Arbeit, dazu kommen die Abstimmungen mit Datenschutz und Personalvertretung. Mit einer fertigen Plattform entfällt die Entwicklung, die Abstimmungen bleiben.
Wer sollte den Schritt freigeben?
Üblich sind die Leitung des Fachbereichs für den Nutzen, die IT für Betrieb und Sicherheit, die oder der Datenschutzbeauftragte und, wo vorhanden, Personal- oder Betriebsrat. Halten Sie die Freigabe schriftlich fest.
Quellen
- Gartner: 30 % der Projekte mit generativer KI werden nach dem Proof of Concept aufgegeben (29. Juli 2024) ↗
- BSI: Generative KI-Modelle, Chancen und Risiken für Industrie und Behörden ↗
- OWASP: Top 10 für Anwendungen mit großen Sprachmodellen (2025) ↗
- DSGVO, Art. 30, 32 und 35 (EUR-Lex) ↗
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 und 26 (EUR-Lex) ↗
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (gesetze-im-internet.de) ↗
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.