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Deutschland-Stack: Was er ist und was er für KI in Verwaltung und Krankenhaus bedeutet

Der Deutschland-Stack ist die gemeinsame Technologie-Plattform, die das Bundesdigitalministerium mit Ländern und Kommunen für die Verwaltung aufbaut; konkrete Angebote soll es bis 2028 geben. Verbindlich sind seit März 2026 Standards, für KI etwa das Model Context Protocol, dazu OpenID Connect, REST und SBOM. Vorrang haben Open Source und Angebote europäischer, souveräner Anbieter. Vieles ist noch offen, etwa Kriterien zur Prüfung und Standards für die Auswahl von KI-Modellen.

Dieser Ratgeber fasst den Stand vom 13. Oktober 2026 zusammen. Der Deutschland-Stack ändert sich laufend; prüfen Sie vor einer Ausschreibung die aktuellen Beschlüsse auf deutschland-stack.gov.de und beim IT-Planungsrat.

Was ist der Deutschland-Stack?

Der Deutschland-Stack, kurz D-Stack, ist nach der Beschreibung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eine „nationale souveräne Technologie-Plattform“ für die Digitalvorhaben in Deutschland. Gemeint ist zweierlei: eine Liste von Standards und Technologien, an die sich IT-Lösungen der Verwaltung halten sollen, und ein Portfolio gemeinsamer Lösungen, die Bund, Länder und Kommunen nutzen können. Das Ministerium baut den Stack iterativ auf; konkrete Angebote für alle drei Ebenen soll es bis 2028 geben.

Der politische Auftrag steht im Koalitionsvertrag von 2025: Ein „interoperabler und europäisch anschlussfähiger souveräner Deutschland-Stack“ soll KI, Cloud-Dienste und Basiskomponenten zusammenführen. Beim Aufbau will der Bund prüfen, ob europäische Anbieter schon passende Lösungen entwickelt haben. Die Deutsche Verwaltungscloud soll mit souveränen Standards arbeiten, die Austauschbarkeit sichern (Koalitionsvertrag, S. 67).

Am 4. Dezember 2025 haben Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder die Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Dort heißt es zum D-Stack: „Vorrangig kommen dabei Open-Source Ansätze und Angebote digital-souveräner Anbieter zur Anwendung.“ Der Stack verbindet verbindliche und freiwillige Komponenten und soll Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft beteiligen.

Was ist beschlossen, was ist noch offen?

Datum Schritt Quelle
Oktober bis November 2025 Erste öffentliche Beteiligung zum Tech-Stack deutschland-stack.gov.de
4. Dezember 2025 Föderale Modernisierungsagenda: Bund baut den D-Stack unter Einbeziehung der Länder, Vorrang für Open Source und digital-souveräne Anbieter Beschluss Bund und Länder
16. Januar bis 15. Februar 2026 Zweite Konsultation; laut Bericht Entwurf mit Vorrang für Open Source oder Produkte europäischer souveräner Anbieter, Eigenentwicklungen als Open Source BMDS, heise
18. März 2026 IT-Planungsrat, Beschluss B-2026/03-IT: Plattformkern mit fünf Basisdiensten, erstes Portfolio, verbindliche Standards IT-Planungsrat
Mai 2026 Telekom und SAP bauen im Auftrag des BMDS eine souveräne KI-Plattform für Bund, Länder und Kommunen; erste Anwendung ist KIPITZ Telekom
17. Juni 2026 IT-Planungsrat, Beschluss B-2026/18-IT: Bund verantwortet fünf Basisdienste und finanziert drei davon; Länder verpflichten sich zur Anbindung IT-Planungsrat
bis zur 52. Sitzung des IT-Planungsrats (laut Zeitplan März 2027) Verbindlicher Meilensteinplan des Bundes, abgestimmte Planung der Länder B-2026/18-IT

Der Plattformkern umfasst in erster Fassung Identität und Vertrauen (BundID, perspektivisch EUDI-Wallet und Mein Unternehmenskonto), Datenaustausch (FIT-Connect), Abruf von Daten und Nachweisen (NOOTS), Zahlungsabwicklung (ZBDS) und Postfach (ZaPuK). Die Standards hat der IT-Planungsrat als „verbindliche Grundlage“ für Lösungen des Stacks beschlossen. Die Nutzung der Lösungen bei Neu- und Weiterentwicklungen streben Bund, Länder und Kommunen an, soweit sie im Portfolio stehen.

Offen ist nach dem Stand vom Oktober 2026 noch einiges:

  • Kriterien ohne Prüfverfahren: Die Bewertungskriterien gelten laut BMDS derzeit als Orientierung, nicht als verbindlicher Mechanismus. Die Weiterentwicklung eines Reifegradmodells ist zurückgestellt.
  • Lücken bei den Standards: Für KI fehlen nach der Anlage des IT-Planungsrats noch Formate zur Auswahl von Sprachmodellen, zur Einbindung fachlicher Quellen, zur Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse und zum Austausch von Modellen. Für Abläufe ohne Programmierung (Low-Code) ist noch kein Standard festgelegt.
  • Finanzierung: Für Zahlungsabwicklung und Postfach sollen Betriebs- und Finanzierungsmodelle erst noch vorgelegt werden. Wer die Anbindung der Kommunen bezahlt, regelt der Finanzierungsbeschluss vom Juni 2026 nicht ausdrücklich.
  • Open Source: Die Open Source Business Alliance fordert, Open Source ohne Ausnahme vorzuschreiben, und kritisiert, dass europäische Anbieter geschlossener Software gleichrangig stehen. Diese Debatte ist nicht abgeschlossen.

Wie ist der Deutschland-Stack aufgebaut?

Das BMDS ordnet Standards, Technologien und Produkte in sieben Schichten. Die Struktur nennt das Ministerium ausdrücklich „initial“.

Schicht Was dazugehört (Auswahl)
Infrastruktur Rechenzentren, Netze
Entwicklung, Sicherheit und Betrieb Entwicklung, Bereitstellung, Betrieb, Managed Services, Sicherheit und Zugriff
Plattform Daten, Schnittstellen und Vernetzung, KI (agentische und generative KI, KI-Modelle, KI-Verarbeitung), Low-Code
Basisdienst Identität, Datenaustausch, Bezahlen, Postfach, Signatur und weitere
Anwendungen und Dienstleistungen Fachanwendungen, Zusammenarbeit, Leistungserbringung
Oberfläche und Zugang Browser und Arbeitsoberfläche, Apps, Portale
Strategie, Architektur und Governance übergreifende Rahmenbedingungen

KI ist damit kein eigenes Produkt, sondern Teil der Plattform-Schicht. Im Portfolio führt das BMDS KI als fachübergreifende Plattform, unter anderem mit KIPITZ, der KI-Plattform des ITZBund. Laut BMDS soll KIPITZ als cloudunabhängige Plattform mit Open-Source-Sprachmodellen betrieben werden.

Welche Kriterien und Standards gelten?

Das BMDS nennt sechs Kriterien. Sie erklären, woran sich Lösungen messen lassen sollen:

  • Digitale Souveränität: Mindestens die Wechselfähigkeit zwischen Betreibern und Anbietern. Eingekauft wird vorrangig im europäischen Binnenmarkt. Open Source und offene Schnittstellen nennt das BMDS als Beitrag zur Transparenz.
  • Interoperabilität: Schnittstellen müssen verfügbar sein; der Stack folgt dem Grundsatz „API first“.
  • Zukunftsfähigkeit: Lösungen werden laufend aktualisiert.
  • Marktrelevanz: Es gibt Produkte am Markt, und Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern werden vermieden.
  • Vertrauenswürdigkeit: Nutzbare Dokumentation zu Sicherheit, ein Grundschutz.
  • Nachhaltigkeit: Nachnutzbarkeit, ökologische und soziale Faktoren.

Verbindlich ist die Anlage „Standards“ zum Beschluss vom 18. März 2026. Für den Einkauf von KI sind diese Gruppen wichtig:

Bereich Festgelegte Standards
Künstliche Intelligenz Model Context Protocol (MCP), Agent Network Protocol (ANP), Agent2Agent Protocol (A2A), Agent-User Interaction Protocol (AG-UI)
IT-Sicherheit BSI IT-Grundschutz, Technische Richtlinien des BSI, C5-Katalog; OAuth, OpenID Connect, JSON Web Token, Einmalpasswörter für die Anmeldung mit zweitem Faktor
Entwicklung und Schnittstellen Git, CI/CD, Software-Stückliste (SBOM), OWASP; Kubernetes, REST, OpenAPI, GraphQL, gRPC, MQTT
Cloud und Verträge Standards der Deutschen Verwaltungscloud, OpenStack, Sovereign Cloud Stack; EVB-IT
Daten und Dokumente JSON, XML, CSV, SQL, Open Document Format (ODF), barrierefreies PDF (PDF/UA), semantische Standards wie RDF und DCAT

Die KI-Standards betreffen vor allem, wie KI-Anwendungen mit anderen Systemen und miteinander sprechen. MCP regelt, wie eine KI-Anwendung auf Daten und Werkzeuge zugreift, etwa auf eine Dateiablage. A2A und ANP regeln die Verständigung zwischen KI-Agenten, AG-UI die zwischen Agent und Oberfläche. Welche KI-Modelle eingesetzt werden und wie Ergebnisse nachvollziehbar werden, legt der Stack noch nicht fest. heise beschreibt den KI-Teil deshalb eher als Richtung denn als fertige Architektur.

Welche Rolle spielen ZenDiS, openDesk, openCode, Verwaltungscloud und EuroStack?

  • ZenDiS: Das Zentrum für Digitale Souveränität ist eine GmbH des Bundes. Es entwickelt openDesk im Auftrag des BMDS und betreibt openCode. Im Koalitionsvertrag ist es als Partner genannt, um Open Source in der Verwaltung voranzubringen.
  • openDesk: Ein Arbeitsplatz aus Open-Source-Bausteinen mit E-Mail, Kalender, Dateien, Dokumenten, Chat, Videokonferenz und Projekten. Im Oktober 2026 hat ZenDiS Machbarkeitsstudien für agentische KI in openDesk vorgestellt; KI-Modelle sollen über einen MCP-Server an die Anwendungen angebunden werden. Das ist laut heise eine Studie, noch keine Funktion.
  • openCode: Die Plattform, auf der die Verwaltung Open-Source-Software teilt und nachnutzt. Der D-Stack nennt sie als Ort für Entwicklung und Bereitstellung; auch das Webangebot des Stacks liegt dort.
  • Deutsche Verwaltungscloud (DVC): Ein Produkt des IT-Planungsrats für Cloud-Dienste öffentlicher IT-Dienstleister. Ihre Standards gehören zum Stack, ihr Betriebsangebot zu den Managed Services. Externe Anbieter sieht die Produktbeschreibung nur „perspektivisch“ vor.
  • Marktplatz Deutschland Digital: Seit März 2026 im Betrieb, aufgebaut auf dem Cloud-Service-Portal der DVC. Laut Beschluss des IT-Planungsrats von 2025 soll er sich für Produkte öffentlicher und privater Anbieter öffnen, kuratiert und vergleichbar.
  • EuroStack: Die europäische Initiative für digitale Unabhängigkeit. Der D-Stack soll an sie anschlussfähig sein; der Koalitionsvertrag will sie stärken.

Was bedeutet der Deutschland-Stack für Kommunen, Länder und Krankenhäuser?

Für Landesverwaltungen und Kommunen wird der Stack vor allem beim Einkauf spürbar. Wer neue IT beschafft oder bestehende weiterentwickelt, soll die Lösungen des Portfolios nutzen und die Standards in die Leistungsbeschreibung aufnehmen. Für KI heißt das in der Praxis: Offene Schnittstellen, Anmeldung über OpenID Connect, eine Software-Stückliste und Nachweise nach Grundschutz oder C5 werden zu üblichen Anforderungen. Welche Fassung Ihr Land verlangt, hängt vom Landesrecht ab.

Zum Vorrang für Open Source: Eine allgemeine gesetzliche Pflicht des Bundes, nur Open-Source-Software zu beschaffen, gibt es nach dem Stand dieser Recherche nicht. Der Stack setzt Open Source und Angebote europäischer, souveräner Anbieter vorrangig, ohne die zweite Gruppe auszuschließen. Einzelne Länder haben einen Vorrang für Open Source im Landesrecht, etwa Schleswig-Holstein: Open-Source-Software soll dort vorrangig eingesetzt werden, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich ist (§ 7 Abs. 2 EGovG SH). Verlangt eine Ausschreibung eine Open-Source-Lizenz als Muss-Kriterium, scheiden geschlossene Produkte aus. Wie Sie solche Kriterien rechtssicher formulieren, erklärt der Ratgeber Vergaberecht für KI in Deutschland.

Für Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft gilt der Stack nicht unmittelbar; er betrifft die Verwaltungsdigitalisierung. Für Cloud-Dienste im Gesundheitswesen gilt § 393 SGB V mit dem C5-Testat als Regelnachweis. Kliniken eines Landkreises oder eines Landes können aber über den Träger, eine gemeinsame IT oder Landesvorgaben mit den Anforderungen des Stacks in Berührung kommen. Unabhängig davon taugen die Standards als Prüfliste beim Einkauf (Einschätzung).

Für die KI-Ebene helfen fünf Fragen an jeden Anbieter, egal ob Land, Dienstleister oder Hersteller:

  1. Welche Schnittstellen gibt es, und sind sie beschrieben (REST, OpenAPI)? Lassen sich andere Anwendungen anschließen?
  2. Wie greift die KI auf Ihre Systeme zu, über MCP oder eigene Wege, und mit wessen Rechten?
  3. Läuft die Anmeldung über Ihre Benutzerverwaltung mit OpenID Connect und zweitem Faktor?
  4. Was nehmen Sie beim Wechsel mit: Apps, Anweisungen, Dokumente, Einstellungen, Protokolle? Mehr im Ratgeber Exit-Strategie und Datenportabilität.
  5. Welche Nachweise gibt es: Software-Stückliste, ISO 27001, C5, Grundschutz-Dokumentation, Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit steht nicht als eigener Standard im Stack, ist aber gesetzliche Pflicht: Öffentliche Stellen des Bundes müssen ihre Informationstechnik, auch Programmoberflächen, barrierefrei gestalten (§ 12a BGG); die Länder haben eigene Gesetze. Mehr im Ratgeber Barrierefreiheit von KI-Chatbots.

Wie passt basebox in den Deutschland-Stack?

basebox ist eine fertige KI-Plattform eines deutschen Herstellers, kein Teil des Portfolios des Stacks. Die Tabelle legt Kriterium für Kriterium daneben, was basebox heute erfüllt und was nicht.

Kriterium oder Standard des Stacks basebox (Stand Oktober 2026)
Open Source Nicht erfüllt. basebox ist kein Open Source, und das ist nicht geplant. basebox baut auf Open-Source-Bausteinen auf, etwa vLLM für das KI-Modell und Keycloak für die Anmeldung; welche enthalten sind, steht in der Software-Stückliste. Wird basebox insolvent, wird der Code als Open Source veröffentlicht, damit Kunden weiterarbeiten können.
Europäischer, souveräner Anbieter basebox GmbH, Sitz in Deutschland. Entwicklung, Support und Betrieb in Deutschland. Der US Cloud Act gilt für basebox nicht.
Betrieb unter eigener Kontrolle Cloud in unserem Rechenzentrum München-Ost, mit eigener Umgebung und Benutzerverwaltung je Organisation. Oder als Server beim Kunden, auch vollständig ohne Internet; ab Werk keine Verbindung zu basebox.
Wechselfähigkeit Apps mit ihren Anweisungen, Wissensdatenbanken und Einstellungen lassen sich exportieren. Das Audit-Log gibt es als CSV. Auf dem Server liegen alle Daten beim Kunden.
Interoperabilität, Schnittstellen REST-Schnittstelle und eine OpenAI-kompatible Schnittstelle mit eigenem Schlüssel je Person; die Oberfläche spricht über GraphQL mit dem Backend.
KI-Standards: MCP Die Konnektoren von basebox nutzen MCP. Kunden können eigene MCP-Server innerhalb ihrer Organisation einspielen.
KI-Standards: A2A, ANP, AG-UI Dazu macht basebox heute keine Aussage.
Identität Anmeldung über Keycloak mit OpenID Connect; angebunden wird die vorhandene Benutzerverwaltung über LDAP, OIDC oder SAML. Zweiter Faktor mit Authenticator-App (TOTP).
Betrieb, Cloud-Technik Container auf Kubernetes, Installation mit Helm-Charts; läuft auch auf einem vorhandenen Cluster.
Software-Stückliste (SBOM) Wird zu jedem Release erstellt; Kunden sehen sie in ihrer basebox, vor dem Kauf auf Anfrage.
Sicherheit: Grundschutz, C5 ISO 27001 zertifiziert. BSI C5 Typ 1 für die Cloud in Arbeit. Ein Produkt kann nicht nach Grundschutz zertifiziert sein; für Ihren Informationsverbund gibt es Dokumentation.
Zukunftsfähigkeit Updates und Sicherheits-Patches sind in der Lizenz enthalten.
Barrierefreiheit Noch nicht vollständig. Die Oberfläche wird ab 2027 barrierefrei.
Deutsche Verwaltungscloud basebox ist kein DVC-Angebot. basebox kann im Rechenzentrum eines IT-Dienstleisters laufen, als Betrieb für Dritte mit getrennter Umgebung je Kunde.

Zwei Punkte sind damit klar: Wer Open Source als Muss-Kriterium setzt, kann basebox nicht beschaffen. Und wer heute eine vollständig barrierefreie Oberfläche verlangt, muss den Zeitplan bis 2027 berücksichtigen. Bei offenen Schnittstellen, Anmeldung, Betrieb auf Kubernetes, Software-Stückliste und MCP folgt basebox den Standards, die der Stack festlegt.

Wie setzen Verwaltungen basebox neben dem Stack ein?

Der Stack ersetzt keine KI-Plattform im Haus, er legt Regeln für sie fest. Für Verwaltungen gibt es heute drei Wege zu basebox:

  • Cloud: Eine eigene Umgebung im Rechenzentrum München-Ost, mit Anmeldung über die vorhandene Benutzerverwaltung.
  • Server im eigenen Haus: Auch ohne Internet, mit dem KI-Modell auf dem Server.
  • Über den IT-Dienstleister: basebox läuft im Rechenzentrum des Dienstleisters, jede Behörde bekommt eine getrennte Umgebung. Die Bedingungen stehen in der Partnervereinbarung, mehr auf Partner.

Viele Länder und Dienstleister haben eigene KI-Assistenten, etwa F13 in Baden-Württemberg, oder bauen gemeinsame Plattformen wie govdigital. Welche Angebote es gibt und worin sie sich unterscheiden, zeigt der Ratgeber Souveräne KI für Kommunen im Vergleich.

Keine Rechtsberatung: Dieser Ratgeber gibt den Stand der Beschlüsse und Veröffentlichungen vom 13. Oktober 2026 wieder. Der Deutschland-Stack wird laufend fortgeschrieben, und Landesrecht sowie Vergabeunterlagen gehen vor. Prüfen Sie vor einer Ausschreibung die aktuellen Fassungen und lassen Sie Muss-Kriterien von Ihrer Vergabestelle prüfen.

Häufige Fragen

Ist der Deutschland-Stack für Kommunen verpflichtend?

Teilweise. Die Standards, die der IT-Planungsrat am 18. März 2026 beschlossen hat, sind verbindliche Grundlage für Lösungen des Deutschland-Stacks; die kommunalen Spitzenverbände haben den Beschluss mitgetragen. Die Nutzung der Lösungen selbst streben Bund, Länder und Kommunen bei Neu- und Weiterentwicklungen an. Im Juni 2026 haben sich die Länder verpflichtet, die Basisdienste für Identität, Datenaustausch und Datenabruf anzubinden. Wie das in Ihrem Land für Kommunen umgesetzt wird, regelt das Land.

Muss KI-Software für die Verwaltung Open Source sein?

Nach dem Stand vom Oktober 2026 nicht allgemein. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat festgelegt, dass im Deutschland-Stack vorrangig Open-Source-Ansätze und Angebote digital-souveräner Anbieter zum Einsatz kommen; Eigenentwicklungen des Stacks sollen Open Source sein. Einzelne Länder haben einen Vorrang für Open Source im Landesrecht, meist mit dem Vorbehalt, dass er technisch möglich und wirtschaftlich ist. Maßgeblich ist, was Ihre Ausschreibung verlangt.

Gibt es eine Liste zugelassener KI-Anbieter für den Deutschland-Stack?

Nein. Der Stack legt Standards und ein Portfolio eigener Lösungen fest, keine Liste zugelassener Anbieter. Die Kriterien gelten laut BMDS derzeit als Orientierung, ein Reifegradmodell ist zurückgestellt. Produkte öffentlicher und privater Anbieter sollen künftig über den Marktplatz Deutschland Digital auffindbar werden.

Ist basebox Teil des Deutschland-Stacks?

Nein. Das Portfolio des Stacks besteht aus Lösungen des Bundes und der Länder, etwa den Basisdiensten und der KI-Plattform KIPITZ. basebox ist eine fertige KI-Plattform eines deutschen Herstellers, die Verwaltungen nach Vergaberecht beschaffen. Wie basebox zu den Kriterien und Standards des Stacks passt, steht im Abschnitt „Wie passt basebox in den Deutschland-Stack?“.

Was ist das Model Context Protocol (MCP)?

Ein offener Standard, über den KI-Anwendungen auf Daten und Werkzeuge anderer Systeme zugreifen, etwa auf eine Dateiablage oder ein Fachverfahren. Der IT-Planungsrat hat MCP im März 2026 als Standard für KI im Deutschland-Stack festgelegt. Mehr im Ratgeber KI-Anbindung über MCP.

Gilt der Deutschland-Stack auch für Krankenhäuser?

Nicht unmittelbar. Die Beschlüsse richten sich an Bund, Länder und Kommunen und betreffen die Verwaltungsdigitalisierung. Für Krankenhäuser gelten eigene Regeln, etwa § 393 SGB V für Cloud-Dienste. Kliniken in kommunaler oder Landesträgerschaft können aber über ihren Träger oder Landesvorgaben mit Anforderungen des Stacks in Berührung kommen, und die Standards eignen sich als Prüfliste beim Einkauf.

Quellen

  1. Deutschland-Stack, Webangebot des BMDS: Startseite, Struktur, Kriterien, Standards, Gesamtbild, Zeitplan (abgerufen 13.10.2026) ↗
  2. Deutschland-Stack: Kriterien und Reifegrad (abgerufen 13.10.2026) ↗
  3. Deutschland-Stack: Struktur des Stacks, sieben Schichten (abgerufen 13.10.2026) ↗
  4. Deutschland-Stack: Gesamtbild und Zusammenhänge (abgerufen 13.10.2026) ↗
  5. BMDS: Deutschland-Stack, Themenseite (abgerufen 13.10.2026) ↗
  6. BMDS: D-Stack im IT-Planungsrat, gemeinsame Umsetzung (19.03.2026) ↗
  7. IT-Planungsrat, Beschluss B-2026/03-IT „Deutschland-Stack“, 49. Sitzung am 18.03.2026 ↗
  8. IT-Planungsrat: Anlage Standards zum Beschluss B-2026/03-IT (PDF) ↗
  9. IT-Planungsrat, Beschluss B-2026/18-IT „D-Stack Finanzierungsmodell“, 50. Sitzung am 17.06.2026 ↗
  10. Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ von CDU, CSU und SPD, 2025, S. 67 (PDF) ↗
  11. Föderale Modernisierungsagenda, Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 04.12.2025, Viertes Kapitel, I. 1 (PDF) ↗
  12. BMDS: KI in der Verwaltung (KIPITZ, MaKI, KI-Leitlinien; abgerufen 13.10.2026) ↗
  13. Deutsche Telekom: Telekom baut souveräne KI-Plattform für die Bundesregierung (21.05.2026) ↗
  14. IT-Planungsrat: Produktbeschreibung Deutsche Verwaltungscloud, Beschluss 2024/42 (PDF) ↗
  15. FITKO und BMDS: Marktplätze der öffentlichen Verwaltung, Handout vom 05.12.2025 (Marktplatz Deutschland Digital, IT-PLR-Beschluss 2025/08) ↗
  16. Sekundärquelle: vergabeblog, Marktplatz Deutschland Digital startet Produktivbetrieb (24.03.2026) ↗
  17. Deutschland-Stack: Zeitplan (abgerufen 13.10.2026) ↗
  18. openDesk: Produktseite des ZenDiS (abgerufen 13.10.2026) ↗
  19. openCode: Plattform für Open-Source-Software der Verwaltung (ZenDiS) ↗
  20. Sekundärquelle: heise online, Deutschland-Stack: Open Source Business Alliance warnt vor „Sovereignty Washing“ (16.02.2026) ↗
  21. Sekundärquelle: heise online, Deutschland-Stack: Mit über 50 offenen Standards zur souveränen Verwaltung (26.03.2026) ↗
  22. Sekundärquelle: heise online, Open-Source-Office openDesk: Zendis bringt agentische KI und Air-Gap-Modus (10.10.2026) ↗
  23. E-Government-Gesetz Schleswig-Holstein (EGovG SH), § 7 Offene Standards und offene Software; nachhaltige IT, Fassung vom 16.03.2022 (abgerufen 13.10.2026) ↗
  24. § 12a BGG: Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes (gesetze-im-internet.de) ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 13. Oktober 2026.

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