← Ratgeber

AnwendungsfälleStand René HerzerMit KI erstellt

KI und Personalbemessung nach § 113c SGB XI

Seit dem 1. Juli 2023 gelten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI, getrennt nach Fachkräften, Assistenzkräften und Hilfskräften je Pflegegrad. KI ändert diese Werte nicht und zählt nicht als Personal. Sie kann aber helfen, das Ziel der Personalbemessung zu erreichen: Fachkräfte von Schreib- und Verwaltungsarbeit entlasten, damit sie mehr Zeit für vorbehaltene Aufgaben wie Pflegeplanung, Steuerung und Anleitung haben.

Was regelt § 113c SGB XI?

§ 113c SGB XI führt für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ein einheitliches Verfahren zur Personalbemessung ein, oft PeBeM genannt. Es geht auf ein Gutachten der Universität Bremen unter Leitung von Heinz Rothgang zurück. Seit dem 1. Juli 2023 kann in Pflegesatzvereinbarungen höchstens die Personalausstattung vereinbart werden, die sich aus den Personalanhaltswerten ergibt. Neu ist die Trennung nach drei Qualifikationsniveaus.

Personalanhaltswerte in Vollzeitäquivalenten je pflegebedürftiger Person (§ 113c Abs. 1 SGB XI, Stand Oktober 2026):

Qualifikationsniveau PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Hilfskräfte ohne Ausbildung 0,0872 0,1202 0,1449 0,1627 0,1758
Assistenzkräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung 0,0564 0,0675 0,1074 0,1413 0,1102
Fachkräfte 0,0770 0,1037 0,1551 0,2463 0,3842

Die Mindestausstattung legen die Landesrahmenverträge fest (Abs. 5). Das Bundesgesundheitsministerium prüft alle zwei Jahre, erstmals 2025, ob die Werte angepasst werden (Abs. 7). Der Deutsche Pflegerat hat im April 2026 die Ergebnisse des begleitenden Modellprojekts nach § 8 Abs. 3b SGB XI eingeordnet. Im Gesetz stehen im Oktober 2026 weiterhin die Werte oben; achten Sie auf Änderungen.

Was bedeutet das für die Arbeit der Fachkräfte?

Die Personalbemessung setzt auf einen Qualifikationsmix: Assistenz- und Hilfskräfte übernehmen mehr, Fachkräfte konzentrieren sich auf Aufgaben, die ihnen vorbehalten sind. Das Pflegeberufegesetz behält Pflegefachpersonen die Erhebung des Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse und Sicherung der Pflegequalität vor (§ 4 PflBG). Dazu kommen Anleitung, Fallbesprechungen und die Prüfung der Dokumentation.

Damit das gelingt, müssen Abläufe neu verteilt werden. Wo Fachkräfte heute viel Zeit mit Schreib- und Verwaltungsarbeit verbringen, fehlt diese Zeit für Steuerung und Anleitung. Bis Ende 2026 erlaubt § 113c Abs. 3 SGB XI außerdem, zusätzliches Personal mit mindestens einjähriger Qualifikation einzusetzen, das Fachkräfte von administrativen oder pflegerischen Aufgaben entlastet.

Wo kann KI Fachkräfte entlasten?

KI ersetzt keine Stelle in der Personalbemessung. Sie kann aber Aufgaben verkürzen, die Fachkräfte binden:

Aufgabe Was KI tut Wer verantwortet
Pflegeberichte Entwurf aus Stichpunkten oder Diktat Pflegekraft prüft
Prüfung der Dokumentation fasst Einträge zusammen, zeigt Lücken Pflegefachperson
Anleitung Fallbeispiele, Lernfragen, Einarbeitungsunterlagen Praxisanleitung
Auskunft Fragen zu Expertenstandards, Hausstandards, Rahmenvertrag Pflegefachperson, Leitung
Qualitätsprüfung Unterlagen für das Fachgespräch zusammenstellen Leitung, Qualitätsbeauftragte
Verwaltung Angehörigenbriefe, Anträge, Protokolle Verwaltung, Leitung

Messen Sie den Nutzen im Probebetrieb, etwa an der Zeit für Berichte und Dokumentationsprüfung, und besprechen Sie mit dem Team, wofür die gewonnene Zeit genutzt wird.

Was ist zu beachten?

  • Kein Personalersatz: Die Personalanhaltswerte und die Mindestausstattung nach Landesrahmenvertrag gelten unabhängig von der eingesetzten Software.
  • Verantwortung: Vorbehaltene Aufgaben bleiben bei Pflegefachpersonen, auch wenn eine KI Entwürfe liefert.
  • Mitbestimmung: Erfasst ein System, wer wann was dokumentiert, sind Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung zu beteiligen. Muster-Vereinbarung und Ablauf →
  • KI-Kompetenz: Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Einrichtungen, die KI einsetzen, die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern. KI-Kompetenz nach Art. 4 →
  • Förderung: § 8 Abs. 8 SGB XI fördert digitale Anschaffungen und Schulungen bis 2030 mit bis zu 40 %, höchstens 12.000 € je Einrichtung.

Keine Rechtsberatung: Personalausstattung und Förderfähigkeit hängen von Rahmenvertrag, Pflegesatzvereinbarung und Pflegekasse ab. Klären Sie Einzelheiten mit Ihrem Verband und Ihrer Pflegekasse.

Wie geht das mit basebox?

basebox ist eine KI-Plattform für Texte, Auskunft und Abläufe. Unter den Anwendungsfällen für Pflegeeinrichtungen stehen „Pflegeberichte aus Stichpunkten entwerfen“ und „Angehörigenkorrespondenz entwerfen“ (ab dem ersten Tag startklar), „Auskunft zu Expertenstandards Pflege“ und „MD-Prüfungsvorbereitung Pflegeeinrichtung“ (nach kurzer Einrichtung) sowie „Bewohnerdokumentation strukturieren und zusammenfassen“ nach Anbindung der Pflegedokumentation. Anwendungsfälle →

Pflegeheimen bietet basebox die Cloud an, ab 5 Personen, mit Rechenzentrum in Deutschland; Ihre Daten trainieren kein Modell. Protokolliert wird zur Sicherheit, nicht zur Leistungskontrolle. Was kostet KI für ein Pflegeheim? →

Häufige Fragen

Kann ein Pflegeheim mit KI weniger Personal vereinbaren?

Die Personalanhaltswerte nach § 113c Abs. 1 SGB XI sind eine Obergrenze dessen, was in Pflegesatzvereinbarungen vereinbart werden kann; die Mindestausstattung regeln die Landesrahmenverträge nach § 113c Abs. 5. KI kommt in diesen Regeln nicht vor. Wie viel Personal eine Einrichtung braucht, ergibt sich aus Pflegegraden, Rahmenvertrag und Pflegesatzvereinbarung, nicht aus der eingesetzten Software.

Gibt es Geld für KI aus der Pflegeversicherung?

Nach § 8 Abs. 8 SGB XI fördert die Pflegeversicherung von 2019 bis 2030 digitale und technische Anschaffungen und Schulungen dazu, einmalig bis zu 40 % der Ausgaben, höchstens 12.000 € je Einrichtung. Ob eine laufende Lizenz darunter fällt, klären Sie vor dem Antrag mit Ihrer Pflegekasse.

Gilt § 113c auch für ambulante Dienste?

Nein, § 113c SGB XI regelt die Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Für die ambulante Pflege sieht § 8 Abs. 3b SGB XI die wissenschaftliche Begleitung eines Bemessungsverfahrens vor.

Quellen

  1. § 113c SGB XI: Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen ↗
  2. § 8 SGB XI: Gemeinsame Verantwortung (Abs. 3b Personalbemessung, Abs. 8 Förderung digitaler Anschaffungen) ↗
  3. § 4 Pflegeberufegesetz: Vorbehaltene Tätigkeiten ↗
  4. Universität Bremen, SOCIUM: Personalbemessung in der vollstationären Pflege, das Verfahren nach § 113c SGB XI ↗
  5. Deutscher Pflegerat: Positionspapier zur Einordnung der Personalbemessung (20. April 2026) ↗

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage der genannten Quellen. Verantwortlich für den Inhalt: basebox GmbH. Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Stand der Recherche: 11. Oktober 2026.

Cookie-Einstellungen

Diese Website setzt keine Cookies zur Analyse oder Werbung und bindet keine Werkzeuge anderer Anbieter ein. Im Speicher Ihres Browsers liegt nur, was für die Bedienung nötig ist. Datenschutzerklärung